Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich dient dazu, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen individuell zu unterstützen, ohne dabei die Leistungsanforderungen zu verändern. Alle gewährten Erleichterungen erfolgen im Rahmen der geltenden Vorgaben und stellen keine Ausnahme von der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) dar. Ziel ist es, faire Bedingungen für alle zu schaffen und Chancengleichheit sicherzustellen.