Die Handysignatur (oder Bürgerkarte) entspricht rechtlich der eigenen Unterschrift und ist Voraussetzung für die Anmeldung im Serviceportal Bund. Die Handy-Signatur wurde mit 05. Dezember 2023 von ID Austria abgelöst.
Über dieses Portal laufen u.a. die Personalservices (Gehaltsnachweise, Pensions Self Service).
Aktivierung der Handysignatur
Die Aktivierung der Handysignatur ist unter anderem auf folgende Arten möglich:
- persönlich mit Ausweis im Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft
- persönlich mit Ausweis in vielen Banken
- persönlich mit Ausweis in zahlreichen Registrierungsstellen
- online über einen vorhandenen FinanzOnline-Zugang (Anleitung s.u.)
- weitere Möglichkeiten
Anleitungen
Aktivierung der Handysignatur über FinanzOnline.pdf
Erlässe
10.11.2021 |
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28.05.2021 |
GZ: VIBe1/276-2021 und Antrag auf Übermittlung des Gehaltsnachweises |
02.12.2020 |
Links
Häufige Fragen zur Handysignatur
Erklärung Gehaltsnachweis siehe Formulare unter Buchstabe "G" (für Gehaltsnachweis)
Veröffentlicht am 01.01.2022