Landeslehrpersonen Handysignatur Serviceportal Bund

Die Handysignatur (oder Bürgerkarte) entspricht rechtlich der eigenen Unterschrift und ist Voraussetzung für die Anmeldung im Serviceportal Bund. Die Handy-Signatur wurde mit 05. Dezember 2023 von ID Austria abgelöst.

Über dieses Portal laufen u.a. die Personalservices (Gehaltsnachweise, Pensions Self Service).

 

Aktivierung der Handysignatur 

Die Aktivierung der Handysignatur ist unter anderem auf folgende Arten möglich:

  • persönlich mit Ausweis im Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft
  • persönlich mit Ausweis in vielen Banken
  • persönlich mit Ausweis in zahlreichen Registrierungsstellen
  • online über einen vorhandenen FinanzOnline-Zugang (Anleitung s.u.)
  • weitere Möglichkeiten 

Anleitungen

Aktivierung der Handysignatur über FinanzOnline.pdf

Anleitung Serviceportal.pdf

Erlässe

10.11.2021

GZ: VILa2/132-2021 

28.05.2021

GZ: VIBe1/276-2021 und Antrag auf Übermittlung des Gehaltsnachweises

02.12.2020

GZ: VILa2/91-2020

Links

www.handy-signatur.at/

Häufige Fragen zur Handysignatur

Zugang Gehaltsnachweise

Erklärung Gehaltsnachweis siehe Formulare unter Buchstabe "G" (für Gehaltsnachweis)

Veröffentlicht am 01.01.2022