Kontakt

Bildungsdirektion für Steiermark
Körblergasse 23, 8011 Graz
T:  050248345
F:  05 0248 345-072
E: bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at

 

Sie erreichen uns mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der GVB über die Linien 30 bzw. 39 (Haltestelle Goethestraße).

 

Hinweis

Die Bildungsdirektion für Steiermark stellt ab 01.01.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Bildungsdirektion für Steiermark, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.

Antragstellung per Fax: Für Antragsstellungen steht die Faxnummer 05 0248 345-072 zur Verfügung.

Elektronische Antragstellung: Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Bildungsdirektion für Steiermark auf ihrer Website unter nachfolgendem Link Online-Formulare zur Verfügung: Klicken Sie hier!

Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller/innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.

Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Bildungsdirektion für Steiermark erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.

 

Hinweis

Antragstellung per E‑Mail - Kundmachung gem. § 13 AVG:

Eine Antragstellung bzw. Übermittlung schriftlicher Anbringen per E-Mail ist ausschließlich dann möglich, wenn diese Form der Einbringung auf dem jeweiligen Formblatt ausdrücklich als Einbringungsmöglichkeit angeführt ist.

Wenn Sie mit uns in anderen Fällen elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E‑Mailadresse der Bildungsdirektion für Steiermark: bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at. E-Mails, die nicht an diese offizielle, sondern an die persönliche E‑Mail‑Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Behörde gerichtet sind, müssen als nicht eingelangt angesehen werden. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass jegliche Übertragungsfehler welcher Art auch immer (insbesondere auch die Verwendung von E-Mailadressen, die für eine Einbringung nicht vorgesehen sind) jedenfalls zu Lasten des Absenders gehen.

 

Hinweis

HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

Seit Inkrafttreten des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) ist auch die Bildungsdirektion für Steiermark verpflichtet, interne und externe Meldekanäle für bestimmte Rechtsverletzungen einzurichten, damit Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vertraulich mögliche Verstöße melden können.
Dadurch soll dem Aufdecken von Missständen durch Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die in beruflichen Situationen Insiderwissen erlangen, Rechnung getragen werden.
Zu diesem Personenkreis gehört, wer im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und diese durch einen Hinweis aufdeckt. Das sind neben den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch z. B. Praktikantinnen und Praktikanten oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern.
Die Identität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern ist durch die internen und externen Stellen zu schützen; d.h. die Identität ist gegenüber der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber geheim zu halten.
Die Vorschriften, deren Verletzung über das Hinweisgebersystem gemeldet werden können, betreffen insbesondere:

- Öffentliches Auftragswesen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§302 bis 309 StGB
   (Amtsmissbrauch und Korruption)
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Umweltschutz
- Verkehrssicherheit
- Tierschutz
- Produktsicherheit
- Lebensmittelsicherheit
- Nukleare Sicherheit

Als interne Meldestelle fungiert für das Unterrichtsressort und somit auch für die Bildungsdirektionen die Bundesdisziplinarbehörde und als allgemeine externe Meldestelle steht das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zur Verfügung.

Über diese gesicherten URLs erreichen Sie die Meldestellen, ohne dass für die Bildungsdirektion Nachverfolgungsmöglichkeit besteht:

Bundesdisziplinarbehörde

Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)

 

Veröffentlicht am 22.07.2019