Das ESS - Employee Self Service ermöglicht unter http://bildung.portal.at allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes Zugriff auf ihre monatlichen Gehaltsabrechnungen, Jahreslohnzettel, persönlichen Daten und Reisekostenabrechung.
Die notwendigen Details zur Abrechnung einer Reise werden in mehreren Handreichungen genau dargestellt. Die folgende Tabelle wird sie rasch zur gewünschten Unterlage führen. Auch die Beantragung von Vorschüssen ist in den jeweiligen Anleitungen dargestellt.
Reiseart | Variante | Anleitung |
Dienstreisen Inland Hinweis: |
Bezirksübergreifende Dienstreisen (nicht für Schulveranstaltungen) |
ESS-RM-01 |
Dienstreisen innerhalb des politischen Bezirkes OHNE Nächtigung |
ESS-RM-02 | |
Dienstreisen innerhalb des politischen Bezirkes MIT Nächtigung |
ESS-RM-01 | |
Auslandsdienstreise | (nicht für Schulveranstaltungen) | ESS-RM-03 |
Schulveranstaltungen *) | Inland | ESS-RM-04 |
Ausland | ESS-RM-05 | |
Kostenersätze | Ersatz der Aufwendungen, keine Tagesgebühr | ESS-RM-06 |
Reisekosten übernimmt BD | NUR für Assessoren, Disziplinarverhandlungen, Fachausschuss | ESS-RM-07 |
Schulungsvideos:
- ESS-Reiseantrag
- ESS-Reisekostenabrechnung Inland
- ESS-Reisekostenabrechnung Ausland
- ESS-Warn- und Fehlermeldungen im RM
*) für zwei- und mehrtägige Schulveranstaltungen wurde mit Erlass vom 08. November 2017, GZ.: I Re 3/29-2017, verfügt, dass diese bis auf weiteres NICHT mit ESS abzurechnen sind!
ASS - Ausgetretenen Self Service
Alle ausgetretenen Vertragslehrpersonen und Beamte haben für vier Monate ab Austritt Zugriff auf ihre monatlichen und jährlichen Gehaltsinformationen im Ausgetretenen Self-Service (ASS).
Der Zugriff auf das ASS erfolgt über die Webseite https://service.gv.at mit ID-Austria.
Anleitung: |
Self-Service (ASS) für ehemalige Dienst- und Ausbildungsverhältnisse |