ESS - Employee Self Service

Employee Self Service

Seit 1. 1. 2014 erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes über eine WEB-Applikation Zugriff auf ihre monatlichen Gehaltsabrechnungen, Jahreslohnzettel und persönlichen Daten.

 

ESS ist als Applikation in http://bildung.portal.at verfügbar.

 

Anleitungen:
Erste Schritte - Einstieg - Passwortverwaltung
Der schnelle Weg zum Gehaltszettel
Allgemeine Informationen  - welche Daten sind in ESS abrufbar
Technische Voraussetzungen, Fehler- und Anwendungshinweise
Supportmöglichkeiten - Ihre Ansprechpartner/innen
Freischalten eines Portal-Users (Passwort Reset)
Darstellung von Übergenüssen auf dem Monatsbezugszettel

 

Reisemanagement:
Die Einrichtung eines Stellvertreters für Dienststellenleiter
Approbation von Reiseabrechnungen
Behandlung erfasster Reiseabrechnungen (kopieren, bearbeiten etc.)

 

Die notwendigen Details zur Abrechnung einer Reise werden in mehreren Handreichungen genau dargestellt. Die folgende Tabelle wird sie rasch zur gewünschten Unterlage führen. Auch die Beantragung von Vorschüssen ist in den jeweiligen Anleitungen dargestellt.

 

Reiseart Variante Anleitung

Dienstreisen Inland

Hinweis:
Graz und Graz-Umgebung gelten als ein politischer Bezirk im Sinne der RGV

Bezirksübergreifende Dienstreisen
(nicht für Schulveranstaltungen)
ESS-RM-01

Dienstreisen innerhalb des politischen Bezirkes OHNE Nächtigung

ESS-RM-02

Dienstreisen innerhalb des politischen Bezirkes MIT Nächtigung

ESS-RM-01
Auslandsdienstreise (nicht für Schulveranstaltungen) ESS-RM-03
Schulveranstaltungen *) Inland ESS-RM-04
Ausland ESS-RM-05
Kostenersätze Ersatz der Aufwendungen, keine Tagesgebühr ESS-RM-06
Reisekosten übernimmt BD NUR für Assessoren, Disziplinarverhandlungen, Fachausschuss ESS-RM-07

 

Informationsblatt - Reisekostenabrechnung für Bundeslehrpersonal

Schulungssimulation für die Erfassung von Reiseantrag und Reisekostenabrechnung

 

Schulungsvideos:

 

*) für zwei- und mehrtägige Schulveranstaltungen wurde mit Erlass vom 08. November 2017, GZ.: I Re 3/29-2017, verfügt, dass diese bis auf weiteres NICHT mit ESS abzurechnen sind!

 

ASS - Ausgetretenen Self Service

 

Alle ausgetretenen Vertragslehrpersonen und Beamte haben für vier Monate ab Austritt Zugriff auf ihre monatlichen und jährlichen Gehaltsinformationen im Ausgetretenen Self-Service (ASS).

Der Zugriff auf das ASS erfolgt über die Webseite https://service.gv.at mit ID-Austria.

 

Anleitung:
Self-Service (ASS) für ehemalige Dienst- und Ausbildungsverhältnisse