Wissenschaftliche Untersuchungen

Wissenschaftliche Untersuchungen bzw. Erhebungen, die in der Schule durchgeführt werden, müssen von der Bildungsdirektion genehmigt werden. Bei Antragstellung ist darauf zu achten, dass die Zustimmung der betroffenen Personen mit höchstmöglicher Garantie auf Vertraulichkeit eingeholt wird. Letztendlich liegt es beim Schulleiter/bei der Schulleiterin, ob Untersuchungen an Schulen durchgeführt werden dürfen.

Die Bildungsdirektion ist bemüht, Antragsteller/inne/n (insbesondere Studierenden) bestmögliche Unterstützung zu gewähren.

 

Ansprechperson

Alexandra ETTINGER

Thomas PFINGSTNER

Veröffentlicht am 01.01.2020