Auch im Schuljahr 2024/25 haben Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Sommerschule die Möglichkeit, Lehrinhalte eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zu vertiefen und zu wiederholen. In der Steiermark findet der Unterricht in der Zeit von 25. August bis 5. September 2025 an ausgewählten Schulstandorten statt, in der Regel von 08:00 bis 12:00 Uhr.
In der Sekundarstufe 2 (AHS-Oberstufe und BMHS) ist die Teilnahme an der Sommerschule grundsätzlich den Schülerinnen und Schülern vorbehalten, die auch im laufenden Schuljahr diese Schule besuchen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Homepage des BMBWF.
Für Eltern, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen & Schüler
Weiterführende Informationen sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Eltern-Homepage des BMBWF.
Informationsbrief für Eltern 2025.pdf
Buddy-Programm
Details finden Sie auf dem Informationsblatt für Buddys und auf der Buddys-Infoseite der Homepage des BMBWF.
Besonders engagierte Buddys ab 14 Jahren sind außerdem herzlich eingeladen, ergänzend an den Buddy-Programmen der Pädagogischen Hochschulen teilzunehmen! Weitere Informationen zu den freiwilligen Buddy-Programmen finden Sie hier:
Für Lehrerinnen und Lehrer
Als Lehrperson haben Sie die Möglichkeit, in der Sommerschule Gruppen zwischen 6 und 15 Schüler/innen zu unterrichten. Sie können zwischen einer entgeltlichen Entlohnung oder einer Einrechnung zur Verminderung der Lehrverpflichtung im Schuljahr 2025/26 wählen.
Die Anmeldung als Lehrperson ist unter folgendem LINK möglich:
https://app-neu.sommerschule.gv.at/sommerschuleRegistrierung/web/ui/#RegistrierungLehrendemitDV
Entlohnung
Pro gehaltener Unterrichtsstunde ist eine pauschale Bruttoabgeltung vorgesehen. Die Höhe richtet sich nach dem Status Ihres Dienstverhältnisses:
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MIT AUFRECHTEM DIENSTVERHÄLTNIS im gesamten Zeitraum der Sommerschule (25.08. - 05.09.2025): € 60,70 brutto pro gehaltener Unterrichtsstunde
- OHNE AUFRECHTEM DIENSTVERHÄLTNIS im gesamten Zeitraum der Sommerschule (25.08. - 05.09.2025): € 36,30 brutto pro gehaltener Unterrichtsstunde
Einrechnung
In der Sommerschule gehaltene Stunden können auf die Lehrverpflichtung im unmittelbar darauf folgendem Regelschuljahr angerechnet werden. Dabei entsprechen 36 gehaltene Stunden einer Werteinheit bzw. einer Wochenstunde der 22. Stunde der Unterrichtsverpflichtung (Schema pd neu)
WICHTIG: Die Bekanntgabe des Einrechnungswunsches muss bis spätestens 31. März erfolgen!
WICHTIG: Die Registrierung für Lehrpersonen, die während dem Sommer kein aufrechtes Dienstverhältnis haben, ist erst ab 14.04.2025 möglich.
Standortleitung der Sommerschule
Die Leitung eines Sommerschulstandortes kann von der jeweiligen Schulleitung an eine Lehrperson mit aufrechtem Dienstverhältnis (im gesamten Zeitraum der Sommerschule (25.08. - 05.09.2025) delegiert werden. Je nach Anzahl der Gruppen am Standort, ist eine gestaffelte Abgeltung vorgesehen:
- 1 - 4 Gruppen: € 727,40 brutto
- 5 - 11 Gruppen: € 970,00 brutto
- > 11 Gruppen: € 1.212,40 brutto
Die angegebenen Beträge gelten für einen Zeitraum von zwei Wochen (entsprechend 10 Tagen). Die Leitung kann auch im wöchentlichen Wechsel übernommen werden; in diesem Fall wird die Pauschale aliquotiert.
Für Studierende
Die Bildungsdirektion für Steiermark freut sich auch 2025, Studierende in der Sommerschule willkommen zu heißen!
Als Studierende/r eines Lehramtsstudiums (Primarstufe oder Sekundarstufe 1 in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch) können Sie in der Sommerschule unterrichten. Bevorzugt aufgenommen werden Studierende, welche die Begleit-Lehrveranstaltung zur Sommerschule absolvieren.
Möchten Studierende sich im Rahmen der Begleitlehrveranstaltung ECTS-Punkte anrechnen lassen, sind 40 Stunden Unterricht zu absolvieren; dies entspricht dem Einsatz in beiden Wochen der Sommerschule.
Start der Anmeldungen für Studierende und LP ohne aufrechtes Dienstverhältnis ist ab 14.04.2025 über die Pädagogischen Hochschulen möglich.