Kinderschutz

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind. (Kinderrechtekonvention, Artikel 1).

Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. (Kinderrechtekonvention, Artikel 5).

Zivilcourage, die Bereitschaft, nicht wegzuschauen, und eine klare Haltung gegen jegliche Form von Gewalt sind unerlässlich, um Kinder und Jugendliche umfassend und wirksam vor Gewalt zu schützen. Im Sinne der schulischen Gewaltprävention gilt eine Nulltoleranz gegenüber Gewalt.

Kinderschutz Enqueten - Termine:
(In Kooperation zwischen der Bildungsdirektion für Steiermark und der Pädagogischen Hochschule Steiermark)

Jeweils von 14:30-17:30 Uhr

17.04. - Bildungsregion Liezen, HAK Liezen

19.06. - Bildungsregion SO, BSZ Bad Radkersburg

 

ANMELDUNG: Siehe "Downloads"