Koordinationsstelle für Gewalt & Radikalisierungsprävention

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Koordinationsstelle:

An vielen Pflichtschulen, insbesondere städtischen Mittelschulen, treten neben bekannten Herausforderungen wie z.B. Sozialverhalten, Mangel an Sprachkenntnissen, Formen von körperlicher, aber auch psychischer Gewalt auch zunehmende mögliche Radikalisierungstendenzen auf.
Um den Schulen und insbesondere den Lehrkräften und Schulleitungen angesichts der genannten Rahmenbedingungen bestmögliche Unterstützung anbieten zu können, wird an der Bildungsdirektion für Steiermark eine neue Koordinationsstelle für Gewalt- und Radikalisierungsprävention eingerichtet.
Zusätzlich wurde ein Leitfaden entwickelt, der Informationen und Handlungsanleitungen für Schulen beinhaltet, mit dem Ziel Lehrkräfte zu unterstützen und geeignete Präventions-maßnahmen schneller einzuleiten, um radikalen Ideologien, Gewalt und Extremismus in unseren Schulen und damit in unserer Gesellschaft keine Chance zu geben.

 

Aufgabenbereiche:

• Erstansprechpartner für Schulen bei tatsächlichen oder vermuteten Fällen von Gewalt sowie dem Auftreten von möglicher Radikalisierung oder Extremismus
• Koordination und Veranlassung des Einsatzes eines mobilen, schulischen Kriseninterventionsteam – SKIT, welches vor Ort den Bedarf einschätzt und Unterstützungsmaßnahmen anbietet
• telefonische, schriftliche und persönliche Beratung
• Koordination und Vernetzung mit innerschulischen und außerschulischen Helfersystemen in Kooperation mit der Schulpsychologie
• Unterstützung bei angedachten Förderstunden
• Elternarbeit

 

Zielgruppen:

Die Koordinationsstelle soll für alle steirischen Schultypen und folgende Zielgruppen Unterstützung bieten:
• Schulleitungen
• Lehrpersonen (nach Absprache mit der Schulleitung)
• Schulinterne Unterstützungssysteme

 

SKIT:

Das schulische Kriseninterventionsteam – SKIT verschafft sich am Schulstandort einen Überblick und bespricht mit Schulleitung, Lehrkräften, schulischem Unterstützungsteam und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten alle weiteren Maßnahmen.
Die Entscheidung der Inanspruchnahme liegt bei der Schule selbst. Dennoch wäre es ratsam, die Schulleitungen und Lehrkräfte darauf hinzuweisen, sich aktiv bei Verdachtsmomenten an die Koordinationsstelle zu wenden.
Die Tätigkeit der Koordinationsstelle ist (vorbehaltlich Anpassungen) sowohl in beratender Form (telefonisch, schriftlich, in der Bildungsdirektion für Steiermark) als auch aufsuchend (in Schulen) angelegt.
Auch anonyme Anfragen können bearbeitet werden.
• Telefonische Beratung zu fixen Zeiten
• Email-Beratung jederzeit möglich
• Persönliche Beratung in der Bildungsdirektion für Steiermark
• Persönliche Beratung in Schulen (Vorortberatung)

 

Kontakt:

Koordinationsstelle für Gewalt- und Radikalisierungsprävention
Schulpsychologie & Schulärztlicher Dienst
Körblergasse 25, 8011 Graz, Raum K03 (Kellergeschoß)
Montag bis Freitag, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
+43 664 803 45 55 777
radikalisierung@bildung-stmk.gv.at