Voraussetzungen für Schul- und Heimbeihilfe
- Österreichische Staatsbürgerschaft des Schülers, EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder Drittstaatsangehörige, wenn sie die Voraussetzungen der betreffenden Übereinkommen erfüllen, sowie Personen mit fremder Staatsangehörigkeit, wenn der Nachweis erbracht wird, dass zumindest ein Elternteil durch wenigstens 5 Jahre den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hatte und einkommenssteuerpflichtig war, sowie Konventionsflüchtlinge
- Altersgrenze: 35. Lebensjahr (Erhöhung der Grenze durch mehr als 4-jährigen Selbsterhalt sowie Kindererziehungszeiten um insgesamt maximal 5 Jahre)
- Bedürftigkeit des Schülers: abhängig vom Familieneinkommen, Familienstand und Familiengröße
- Bei Heimbeihilfe außerdem: Unzumutbarkeit des täglichen Hin- und Rückweges zwischen Wohnort und Schulort und keine Möglichkeit einer Aufnahme in eine nähergelegene gleichartige öffentliche Schule, bei deren Besuch der tägliche Schulweg zumutbar wäre.
- Fahrtkostenbeihilfe ist nur möglich, wenn Anspruch auf Heimbeihilfe besteht.
Antragstellung: Die Antragsformulare samt Beiblättern und Wegweisern liegen in allen Schulen auf. Die Beihilfenbehörden sind auf dem Antragsformular verzeichnet. Weiters können Informationsblätter und Antragsformulare unter http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at/ heruntergeladen werden.
Antragsfrist: Die Antragsfrist endet am 31.12. des betreffenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein.