Erasmus+ ABC

Erasmus+ ABC

Das Erasmus+ ABC bietet eine kompakte und praxisnahe Einführung in das EU-Programm Erasmus+ im Schulbereich. Es richtet sich an steirische Bildungseinrichtungen, die erste Schritte in der europäischen Projektarbeit setzen möchten oder bereits erste Erfahrungen gesammelt haben.

Ziel des Erasmus+ ABC ist es, grundlegende Informationen zu den Möglichkeiten, Formaten und Abläufen von Erasmus+ übersichtlich darzustellen und die Umsetzung in der Schulpraxis zu erleichtern.

A

Ablauf von internationalen Kooperationen/Job-Shadowings/Kursen/Projekten

Mobilitäten sind im Rahmen von Erasmus+ nur förderfähig, wenn eine aufnehmende Partnerinstitution beteiligt ist. Bei Schülermobilitäten ist das im Bereich Schulbildung immer eine Partnerschule in einem Erasmus+ Programmland.

Ablauf Erasmus+ Mobiltäten bei eigener Akkreditierung bzw. kurzfristigen Projektanträgen

  1. Budgetantrag
  2. Learning Agreement
  3. Mobilität durchführen
  4. Aufenthaltsbestätigung
  5. Ziel- und Berichtsbogen (Reflexionsbogen)
  6. Belege und Rechnungen
  7. EU-Survey (Participant’s Report)

Akkreditierung

Die Erasmus-Akkreditierung ermöglicht Institutionen die langfristige und vereinfachte Teilnahme am Programm Erasmus+ Bildung 2021–2027 in der Key Action 1 (= Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen). Sie unterstützt die strategische Entwicklung von Institutionen in Hinblick auf Internationalisierung und schafft Planungssicherheit für ihre Mobilitätsaktivitäten.

Der Akkreditierungsantrag beinhaltet einen Erasmusplan der Organisation, in dem Ziele formuliert werden, die durch die Teilnahme am Programm erfüllt werden sollen. Die Antragstellung zur Akkreditierung erfolgt üblicherweise im Oktober über die Plattform des Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps.

Die europäische Dimension des Lernens und des Lehrens soll gestärkt werden durch:

- Förderung der Werte von Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratischer Teilhabe
- Förderung des Wissens um das gemeinsame europäische Erbe und den Reichtum, den die Vielfalt in Europa bietet
- Unterstützung der Entwicklung beruflicher Netzwerke in ganz Europa

B

Belege

Für Mitglieder im Konsortium EEA Styria der Servicestelle Europa und Internationalisierung der Bildungsdirektion für Steiermark:

Die Servicestelle hat dafür zu sorgen, dass alle verrechnungsrelevanten Unterlagen mit einer fortlaufenden Belegnummer versehen, geordnet abgelegt und für mindestens zehn (10) Jahre nach Projektende aufbewahrt werden. Für die Archivierung der Belege sind diese chronologisch nach der fortlaufenden Belegnummer (z.B.: nach Buchungsdatum oder Rechnungsdatum) zu ordnen.

Um die korrekte Rechnungslegung bei im Zuge des Konsortiums durchgeführten, aber nicht von der Servicestelle EU und Internationalisierung organisierten, Mobilitäten garantieren zu können, sind alle Teilnehmenden verpflichtet, die Belege sortiert und nachvollziehbar dokumentiert auf elektronischem Weg abzugeben.

Akkreditierte Einrichtungen und kurzfristige Projekte:

Alle verrechnungsrelevanten Unterlagen werden mit einer fortlaufenden Belegnummer versehen, geordnet abgelegt und für mindestens zehn (10) Jahre nach Projektende aufbewahrt. Für die Archivierung der Belege sind diese chronologisch nach der fortlaufenden Belegnummer (z.B.: nach Buchungsdatum oder Rechnungsdatum) zu ordnen.

Beneficiary Module

Das Beneficiary Module ist ein webbasiertes Verwaltungstool der Europäischen Kommission für Ihr Förderprojekt, das verpflichtend verwendet werden muss. Der aktuelle Leitfaden sowie die eLearning-Videos der Europäischen Kommission unterstützen Sie bei der Verwendung des Tools. Hier können auch sämtliche registrierte Schulen samt OID-Nummer gesucht werden.

Berufsbildung vs. Schulbildung

Das Erasmus+ Programm unterscheidet zwischen Berufs- und Schulbildung. Berufsbildende Schulen können in beiden Bereichen Projekte beantragen und akkreditiert sein, alle andere Schulen nur im Bereich Schulbildung.

Ansprechpartner Berufsbildung: Young Styrians Go Europe! (Auslandspraktika für berufsbildende Schulen)

Ansprechpartner Schulbildung: Bildungsdirektion für Steiermark

Blended Mobility

Erasmus+ Blended Mobility ist ein Programm, das eine Kombination aus physischer und virtueller Mobilität ermöglicht. Es beinhaltet einen kurzen Auslandsaufenthalt, beispielsweise an einer Partnerschule, der mit einer virtuellen Komponente kombiniert wird, um eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit zu ermöglichen.

Budgetantrag

Berechtigt zur Einreichung eines Budgetantrags (KA121-SCH). Ausschließlich Institutionen, die über eine Akkreditierung in der Schulbildung verfügen, können einen Budgetantrag einreichen. Bei Konsortien reicht einzig die koordinierende Einrichtung den Antrag bei der nationalen Agentur ein. Nicht-akkreditierte Institutionen haben die Möglichkeit, ein Kurzfristiges Projekt (Short-Term Project) zu beantragen.

Kurzfristige Projekte sind zeitlich begrenzte Erasmus+ Mobilitätsprojekte. Sie eignen sich besonders für Institutionen, die nur gelegentlich Mobilitäten durchführen oder das Programm Erasmus+ kennenlernen möchten.

Die Antragstellung ist jährlich möglich, der Aufruf wird in der Regel im Frühjahr veröffentlicht. Einzelpersonen können keinen Förderantrag stellen. Ausschließlich öffentliche oder private Organisationen der (vor-)schulischen Bildung können Projektanträge einreichen und Teilnehmende entsenden. Vorerfahrung in Erasmus+ ist keine Voraussetzung. Die Antragsteller verpflichten sich zur Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards bei der Durchführung und Verwaltung ihrer Mobilitätsprojekte.

Wichtig: Wenn Ihre Institution über eine Erasmus-Akkreditierung verfügt, darf sie nicht um ein Short-Term Project im selben Bildungsbereich ansuchen. Konsortialanträge sind auf die Erasmus-Akkreditierung beschränkt.

C

Checkliste

Da Erasmus+ Tätigkeiten oft recht komplex sind, empfiehlt die Servicestelle Europa und Internationalisierung Checklisten, um die Arbeit übersichtlicher zu machen. Beispiele:

• Ablauf von Projekten
• Wichtige Dokumente
• Planen einer Mobilität

D

Dienstreiseanträge

Bundesschulen:

Dienstreiseanträge für Auslandsreisen sind über den Dienstweg dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorzulegen, sobald der genaue Termin der Veranstaltung bekannt ist, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

Landesschulen (allgemeinbildende Pflichtschulen):

Dienstreiseanträge für Auslandsreisen sind über den Dienstweg 4 Wochen vor Reisebeginn (samt Unterschrift der Schulleitung bzw. für Anträge der Schulleitung samt Unterschrift der Abteilungsleitung der Bildungsregion oder des zuständigen Schulqualitätsmanagements) an die Abteilung Präs/4 Personal Bundesschulen und Pflichtschulen zu stellen. Der Dienstreiseauftrag wird von der Bildungsdirektion für Steiermark erteilt.

Dokumente

Für Mitglieder im Konsortium EEA Styria der Servicestelle Europa und Internationalisierung der Bildungsdirektion für Steiermark:

Um einen reibungslosen Ablauf der Förderung zu gewährleisten, benötigt die Servicestelle je nach Mobilität unterschiedliche Dokumente für Ihre Erasmus+ Mobilität. Prinzipiell gibt es das Datenblatt, um die wichtigsten persönlichen Daten sowie die Eckdaten Ihrer Mobilität zu erfahren. Anschließend gehört das Learning bzw. Mobility Agreement ausgefüllt und unterzeichnet, um die Mobilität auf die Erasmus+ Richtlinien prüfen zu können. Dieses wird vor Ihrer Mobilität von allen Parteien (Lehrperson, Schulleitung und aufnehmende Organisation) unterzeichnet.

Während Ihres Aufenthaltes wird die Aufenthaltsbestätigung ausgestellt und alle notwendigen Unterschriften (Lehrperson, Schulleitung und aufnehmende Organisation) eingeholt. Ein Feedbackbogen sowie das Ausfüllung der automatisch generierten Umfrage der EU Kommission (EU Survey) schließen die Mobilität ab.


Akkreditierte Einrichtungen und kurzfristige Projekte:

Das unterzeichnen des Learning Agreements vor Beginn der Mobilität ist laut der Nationalagentur OeAD für Schülermobilitäten, Gruppenmobilitäten, Job Shadowings und Lehr- und Schulungstätigkeiten unbedingt erforderlich. Empfohlen wird das Learning Agreement im Sinne der Qualitätssicherung auch für Kurse und Fortbildungen.

Aufenthaltsbestätigungen mit erworbenen Kompetenzen (z.B. ein Europass-Mobilitätsnachweis oder ein Learning Agreement Complement oder ein Reflexionsbogen) werden von den Teilnehmenden und der aufnehmenden Einrichtung unterzeichnet. Die automatisch generierte Umfrage der EU-Kommission (EU Survey) ist ebenfalls von den Teilnehmenden auszufüllen.

E

Échange

Der individuelle Schüleraustauch richtet sich hauptsächlich an Schüler/innen im Alter von 15 bis 18 Jahren, die etwa vier Wochen bei einer französischen Familie verbringen. Anschließend reist der französische Austauschpartner/die französische Austauschpartnerin für vier Wochen nach Österreich. Mittels Matching werden die Schüler/inn/en den jeweiligen Gastfamilien zugeteilt. Für die Dauer des Austausches wird der Schüler/die Schülerin die Schule des jeweiligen Austauschpartners

Von jeder teilnehmenden Schule wird eine Lehrperson bestimmt, die für die Koordination des Austausches und den Informationsaustausch mit der Bildungsdirektion für Steiermark bzw. den französischen Bildungsbehörden verantwortlich ist.

Trotz organisatorischer Unterstützung seitens der Bildungsdirektion und der Gastschule in Frankreich liegt die Hauptverantwortung für die Teilnahme am Austausch bei den jeweiligen Schüler/innen und deren Familien.

Eingeladene Expert/inn/en

Im Rahmen von Erasmus+ können Organisationen Expert/inne/n aus dem Ausland einladen, um zur Verbesserung von Lehre, Ausbildung und Lernerfahrungen beizutragen. Diese Expert/inn/en können Fachleute aus verschiedenen Bereichen sein, die Schulungen anbieten oder ihr Fachwissen weitergeben. Die Einladung von Expert/inn/en ist eine förderfähige Aktivität innerhalb der Erasmus+ Leitaktion 1Bitte beachten Sie, dass nur die Reiskosten und die Unterkunft gefördert werden, jedoch kein Honorar.

Wer kann eingeladen werden?

Expert/inn/en können Fachleute, Ausbilder/innen, Lehrkräfte, Politikexpert/inn/en oder andere qualifizierte Fachkräfte sein. Sie müssen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen. Sie sollten über Fachwissen verfügen, das für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant ist. 

Was sind förderfähige Aktivitäten?

Eingeladene Expert/inn/en können Schulungen für das Personal der aufnehmenden Einrichtung durchführen. Sie können neue Lehrmethoden demonstrieren oder bei der Vermittlung bewährter Verfahren in Organisation und Management helfen. Ihre Expertise kann zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen. 

Wer kann die Einladung beantragen?

Antragsberechtigt sind Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend oder Sport tätig sind. Einzelpersonen können die Förderung eines Weiterbildungsaufenthaltes nicht beantragen. 

Es ist wichtig, ein Lernprogramm zu erstellen, das den Inhalt, die Methodik und die Ziele des Besuchs des/der Expert/in beschreibt. Die Dauer des Aufenthalts von eingeladenen Expert/innen kann zwischen 2 und 60 Tagen variieren.  

Erasmus+

Mit dem Programm Erasmus+ will die Europäische Union das Kompetenzniveau und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen verbessern und die allgemeine und berufliche Bildung von Jugendlichen modernisieren. Erasmus+ kann vom Kindergarten bis zur Hochschule in Anspruch genommen werden. Es fördert grenzübergreifende Mobilität und Partnerschaften zwischen Bildungs- und Ausbildungsstätten sowie Unternehmen.

Neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es auch Kooperationen mit Nicht-EU-Ländern wie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei.

Der Österreichische Austauschdienst (OeAD) ist als Nationalagentur für die Erasmus+ Agenden in Österreich zuständig. Auf erasmusplus.at finden Sie Informationen zu den verschiedenen Bereichen, Projektanträgen, Mobilitäten und Veranstaltungen.

Anträge müssen (im Bereich Erasmus+ Schulbildung) über die Bildungseinrichtung gestellt werden. Einzelpersonen können keinen Antrag stellen. Das Programm zielt auf Qualitätssteigerung, Modernisierung des Unterrichts und Internationalisierung ab. Zudem stellt das Programm ein Personalentwicklungsinstrument für Schulleitung und Schulaufsicht dar. Neben der individuellen Akkreditierung sind auch Konsortialprojekte möglich (Zusammenschluss von mindestens zwei Schulen unter Leitung einer weiteren Schule, Schulbehörde oder Gemeinde).

Erlass

Das Rundschreiben 8/2021 des BMB regelt die Umsetzung des EU-Programms Erasmus+ 2021-2027 im öffentlichen Schulwesen.

EU Survey

Nach Beendigung der Mobilität erhalten Sie automatisiert den Link zum EU-Survey, dem Teilnehmendenbericht bzw. Pariticpant’s Report, der Europäischen Kommission. Dieser ist verpflichtend auszufüllen und beansprucht rund 5 Minuten.

eTwinning

eTwinning ist die Online-Community für Schulen und Kindergärten in Europa.

Erasmus+ ermöglicht mit eTwinning eine sichere und kostenlose virtuelle Zusammenarbeit mit Partnerschulen in 46 Ländern Europas. Lehrkräfte, Schulleiter/innen, anderes Bildungspersonal, Lehramtsstudierende sowie Elementarpädagog/inn/en, können sich über die Onlineplattform mit Kolleg/inn/en aus Europa austauschen und zusammenzuarbeiten.

Die Vernetzung der Personen und Projekte erfolgt über die European School Education Platfrom.

EUROPE DIRECT

EUROPE DIRECT Österreich bietet einen einfachen, kostenlosen und persönlichen Zugang zu den Informationen rund um die Europäische Union an. EUROPE DIRECT Österreich ist Teil des EUROPE-DIRECT-Netzwerkes, das einem europaweiten Verband von Zentren angehört. Die Zentren machen Europa für die Menschen vor Ort greifbar und ermuntern sie, sich in die Debatte über die Zukunft der EU einzubringen. Verwaltet wird das Netzwerk von der Europäischen Kommission.

Das Angebot von EUROPE DIRECT umfasst Informationsservice, Beratung, sowie Veranstaltungen, Diskussionen und Vorträge.

Das Büro von EUROPE DIRECT Steiermark befindet sich in der Landhausgasse 7, 8010 Graz.

European Education Area Styria (EEA Styria)

Die Bildungsdirektion für Steiermark hat sich als Konsortiumsleiter mit dem Konsortium European Education Area Styria (EEA Styria) von 2021 bis 2027 in der Förderschiene Erasmus+ Schulbildung akkreditiert. Somit ist es für alle Schulen und Kindergärten in der Steiermark möglich durch ein unkompliziertes Verfahren Erasmusförderungen für Schüler/innen (in Gruppen und einzeln), für Lehrer/innen, weiteres Personal (Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Verwaltung, Schulaufsicht etc.) und Angehörige der Schulgemeinschaft anzusuchen.

European School Education Plattform

Die Europäische Schulbildungsplattform ist ein Treffpunkt für die Schulbildungsgemeinschaft (Schulpersonal, Forscher/innen und politische Entscheidungsträger/innen) um Neuigkeiten, Interviews, Veröffentlichungen, Praxisbeispiele, Kurse und Partner für ihre Erasmus+ Projekte auszutauschen. Der eTwinning-Bereich ist den eTwinnern und ihren Aktivitäten gewidmet.

Das Angebot der European School Education Plattform umfasst:

- Vernetzung mit Schulen und Organisationen
- Webinars
- eTwinning Gemeinschaft (siehe auch eTwinning)
- Ressourcen für integrative Bildung
- Foren, mittels denen Partnerinstitutionen für Projekte und Mobilitäten gefunden werden können

F

Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement)

Die Finanzhilfervereinbarung (Grant Agreement) ist der Vertrag zwischen der Nationalgentur (OeAD) und der antragstellenden Einrichtung. Sie muss fristgerecht unterzeichnet und an die Nationalagentur geschickt werden. Zu beachten sind auch die Anhänge, die mit der Finanzhilfevereinbarung mitgesendet werden. Genauere Informationen werden vom OeAD übermittelt.

Fortbildungen

Fortbildungen im europäischen Ausland können für Lehrpersonal des Vorschul-, Primarschul- und Sekundarschulbereichs über Erasmus+ gefördert werden.

Dabei kann es sich um Kurse, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Job Shadowings an Schulen oder anderen geeigneten Einrichtungen handeln. Darunter fallen beispielsweise Hochschuleinrichtungen, öffentliche Stellen, Forschungsinstitute und Ausbildungszentren.

Die Qualitätsstandards sind einzuhalten und die Inhalte müssen den Zielen im jeweiligen Erasmusplan bzw. Projektantrag der Einrichtung zuträglich sein.

Weitere Infos

Förderperiode

Die Förderperiode des Erasmus+ Programms beginnt im Juni 2021 und endet im August 2028. 

In dieser Förderperiode stellt die Bildungsdirektion für Steiermark pro Budgetjahr einen Budgetantrag im Rahmen des Konsortiums European Education Area Styria (EEA Styria). Von Juni bis August des darauf folgenden Jahres sind für Mitglieder des Konsortiums die Mobilitäten förderbar.

Beispiel:

Ihre Schule bewirbt sich bis Dezember 2025 für das Konsortium EEA Styria 2026. Nach Aufnahme in das Konsortium sind die Mobiltäten Ihrer Schule von Juni 2026 bis August 2027 nach Prüfung der Servicestelle Europa und Internationalisierung förderbar.

Fördersätze

Teilnehmende, die Erasmus+ nutzen, erhalten über die entsendende Einrichtung eine Förderung für Reise- und Aufenthaltskosten und gegebenenfalls Kurskosten. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Gastland und von der Dauer des Aufenthalts ab. Die geltenden Sätze werden von der Nationalen Agentur jährlich für die jeweilige Projektlaufzeit aktualisiert.

G

Geringere Chancen

Unter die Inklusionsunterstützung fallen Kosten, die durch die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen entstehen. Bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten für die Teilnehmenden und ihre Begleitpersonen können erstattet werden, wenn die Institution den Bedarf nachvollziehbar begründet und die Kosten von der nationalen Agentur genehmigt wurden. Die Institution erhält zusätzlich eine Pauschale im Rahmen der Inklusionsunterstützung, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen richtet.

Grant Agreement

Englische Bezeichnung für Finanzhilfevereinbarung.

Green Mobility

Ab einer Distanz von 100 km erhalten Reisende erhöhte Pauschalen (zwischen 210 und 610 Euro pro Teilnehmer/in), wenn sie klimaschonende Verkehrsmittel für den größten Teil ihrer Mobilität verwenden. Klimaschonenden Verkehrsmittel sind u.a. Bus, Zug oder Carsharing. Zudem werden für umweltfreundliches Reisen mehr Reisetage gefördert.

Die geltenden Fördersätze werden von der Nationalagentur jährlich im Programmleitfaden veröffentlicht.

Gruppenmobilitäten

Bei Gruppenmobilität von Schüler/innen führen mindestens zwei Schüler/innen pro Gruppe an zwei bis 30 Tagen, eine Mobilität durch. Dabei zielen sie stets auf einen Austausch zwischen zwei Schulen aus unterschiedlichen EU-Ländern ab, bei welchem sich die Schüler/innen der Partnerschulen durch gemeinsame Aktivitäten untereinander und die unterschiedlichen Kulturen und Sprachen kennenlernen. Die entsendende Schule muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerschule im aufnehmenden Land konzipieren. Lehrkräfte oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Schule müssen die Schüler/innen während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um die begleitenden Lehrkräfte zu unterstützen.

Bei Bedarf sind Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmer/innen und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss erhalten, höchstens sechs Tage für umweltfreundliches Reisen vorgesehen sind.

Traditionelle Sprachreisen mit Besuch einer Sprachschule und Sightseeing sind keine förderfähigen Gruppenmobilitäten.

H

Haftungsausschluss

Sämtliche Mitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt, die die Zuschussempfänger einzeln oder gemeinsam herausgeben, müssen ungeachtet ihrer Form und des Informationsträgers den Hinweis enthalten, dass ihr Inhalt allein die Meinung der Verfasserin bzw. des Verfassers wiedergibt und dass der OeAD und die Europäische Kommission nicht für die Nutzung der enthaltenen Informationen haftet:

„Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.“

oder:

„Funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or OeAD-GmbH. Neither the European Union nor the granting authority can be held responsible for them.“

Zudem ist bei Veröffentlichungen die Verwendung der richtigen Logos erforderlich. Informationen dazu gibt es auf der Seite der Nationalagentur.

Host families und Hosting (Organisation und Unterbringung von Incoming Students)

Als Host Families werden Familien bezeichnet, welche bereit sind, Schüler/innen im Zuge von Erasmus+ für die Dauer der Mobilität bei sich zuhause aufzunehmen, wodurch keine Unterkunftskosten entstehen. Vor allem bei gegenseitigen Austauschen wird dies häufig genützt, da jede/r Jugendliche einmal als Host (als Gastgeber/in) und einmal als aufnehmende Person fungiert.

Etwaige Mehrkosten, die durch die Aufnahme ohne Gegenbesuch erfolgen (Nahrungsmittel, Strom- und Heizkosten etc.), können erstattet werden. Die Bildungsdirektion für Steiermark empfehlt einen Pauschalbetrag aus dem Projektbudget, der vor der Mobilität von den Partnerinstitutionen ausgemacht wird.

I

Incoming Students

Bei einem gegenseitigen Schüleraustausch kommen auch Schüler/innen aus anderen Ländern nach Österreich und besuchen für einen gewissen Zeitraum eine österreichische Schule. Incoming Students übernachten oft in Gastfamilien (Host Families). Ein Gegenbesuch ist nicht unbedingt notwendig.

Die Aufnahme von Incoming Students wird empfohlen.

Individueller Austausch

Bei einer Einzelmobilität (=individueller Austausch) reisen Schüler/innen für eine bestimmte Zeit in das Austauschland und besuchen die Partnerschule. Dabei vertiefen sie ihre Sprachkenntnisse und knüpfen internationale Kontakte. Bei Schülermobilitäten wird zwischen kurzzeitigen (10-29 Tage) und langzeitigen (30-365 Tage) Mobilitäten unterschieden.

Für das Lehrpersonal besteht im Konsortium der Bildungsdirektion für Steiermark die Möglichkeit Gruppenreisen zu begleiten. Lehrpersonen können zudem Job-Shadowings oder Kurse im Ausland absolvieren oder Unterrichtstätigkeiten ausführen.

Inklusionsunterstützung

Hierunter fallen Kosten, die durch die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen entstehen.

Siehe G – Geringere Chancen

Internationalisierung

Das Zeil der Bildungsdirektion für Steiermark besteht darin, die internationale Zusammenarbeit auf allen Ebenen für steirische Schulen zu fördern. Dabei wird das Potenzial der europäischen und internationalen Kooperation genutzt.

J

Job-Shadowing

Job-Shadowings von Lehrer/innen finden immer direkt an der Partnerschule statt und zielen darauf ab, Kolleg/inn/en im Ausland im alltäglichen Arbeiten für einige Tage zu begleiten, um einen direkten Einblick in den Arbeitsalltag zu bekommen. Im Fokus stehen dabei das Beobachten und Miterleben des Schulalltags in einem anderen Land.

Dauer: 2 bis 60 Tage

K

KA01/KA02 (Key Action)

KA01 sind alle Akkreditierungen ⇒„Learning mobilities of individuals“

KA02 sind Kooperationsprojekte ⇒ „Cooperation among organisations and institutions“

Konsortium

In einem Konsortium im Bereich Erasmus+ Schulbildung schließen sich beliebig viele österreichische Schulen aller Schultypen unter der Leitung einer Schule, Schulbehörde oder Gemeinde zu Fortbildungs, Austausch- und Gastunterrichtszwecken in Erasmus-Programmländern außerhalb Österreichs zusammen. Dadurch soll lokal, regional, national und europäisch an der Qualität der Bildung zu bedarfsorientierten Schwerpunkten gearbeitet werden.

Die Bildungsdirektion für Steiermark hat sich für die Steiermark als Konsortium in der Förderschiene Erasmus+ Schulbildung akkreditiert (Konsortium EEA Styria). Das bedeutet, dass es für alle Schulen und Kindergärten in der Steiermark in einem unkomplizierten Verfahren möglich ist, Erasmusförderungen sowohl für Schüler/innen (in Gruppen und einzeln) als auch für Lehrer/innen, weiteres Personal (Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Verwaltung, Schulaufsicht etc.) und Angehörige der Schulgemeinschaft anzusuchen.

Konsortiumsleitung

Jedes Konsortium wird von der Konsortiumsleitung geführt, wodurch für die einzelnen, teilnehmenden Schulen weniger organisatorischer Aufwand entsteht. Die Bildungsdirektion für Steiermark fungiert als Konsortiumsleitung des Erasmus+ Konsortiums European Education Area Styria (EEA Styria).

Kooperationen / Kooperationspartnerschaften

Der Bildungsdirektion für Steiermark ist es ein Anliegen, internationale Netzwerke von Organisationen, Behörden und Institutionen den steirischen Lehrer/inne/n als Ressource bekannt und zugänglich zu machen. Von der Initiierung internationaler Kooperationen bis hin zu deren nachhaltiger Durchführung und Evaluierung lassen sich so Synergien finden und nutzen.

Kooperationspartnerschaften sind Kooperationen von mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Erasmus+ Programmländern und unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene.

Ziel Ihrer Zusammenarbeit kann sein, Qualität und Relevanz der Aktivitäten der Einrichtungen zu erhöhen, Partnernetzwerke aufzubauen und zu stärken, Kapazitäten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung der Aktivitäten zu erhöhen und dabei neue Praktiken, Methoden und Ideen zu entwickeln bzw. auszutauschen.

Ergebnisse der Kooperationspartnerschaften sollten wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.

• Laufzeit: zwölf bis 36 Monate
• Förderhöhe: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro pro Projekt

Das Programm Erasmus+ gibt jährlich verschiedene bildungspolitische Prioritäten vor. Kooperationspartnerschaften leisten mit ihren Ergebnissen wichtige Beiträge zu deren Erreichen. Kooperationspartnerschaften können diese Schwerpunkte inhaltlich aufgreifen und ein Projekt zu einer oder mehreren Prioritäten durchführen.

Jedes Projekt muss, unabhängig von der Themenwahl, mindestens eine der vier horizontalen oder eine spezifische Priorität der Schulbildung ansprechen (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Für Österreich sind keine nationalen Prioritäten vorgesehen.

Konto

Sollten Sie einen Budgetantrag oder Projektantrag im Rahmen des Erasmus+ Programmes abgegeben haben, müssen Sie ein Erasmus+ Konto eröffnen. Ist Ihre Schule Konsortiumsmitglied und erwartet keine Geldanweisungen, weil der Konsortiumsleiter (z.B. Bildungsdirektion) die Buchungen durchführt, benötigt Ihre Schule noch kein eigenes Erasmus+ Konto.

Jede öffentliche Schule hat hierfür eine Teilrechtsfähigkeit erhalten (siehe Rundschreiben 8/2021 des BMBWF). Über dieses Erasmus+ Konto dürfen jedoch keine anderen Gelder und Förderungen abgewickelt werden, die Prüfung erfolgt durch den Rechnungshof. Jedes Projekt ist der Bildungsdirektion zu melden.

Kommission

Die Europäische Kommission ist das wichtigste Exekutivorgan der Europäischen Union (EU). Sie schlägt Rechtsvorschriften vor und stellt als Hüterin der EU-Verträge sicher, dass alle Mitgliedstaaten das EU-Recht und die EU-Politik anwenden. Die Kommission verwaltet den EU-Haushalt und handelt im Namen der EU internationale Verträge aus.

Kurzzeitmobilität

Das Erasmus+ Programm finanziert einzelnen Schüler/inne/n kurz- oder längerfristige Lernaufenthalte an einer Partnerschule in einem der Erasmus+ Programmländer. Die Heimatschule der Schüler/innen muss hierfür im Programm Erasmus+ entweder erfolgreich akkreditiert sein oder zum Zeitpunkt der geplanten Mobilitätsaktivität ein genehmigtes Kurzfristiges Projekt umsetzen und die Lernmobilität bei der Antragstellung vorzugsweise bereits berücksichtigt haben.

• Kurzfristige Lernmobilität (Short-term learning mobility of pupils): 10 bis 29 Tage
• Langfristige Lernmobilität (Long-term mobility of pupils): 30 bis 365 Tage

L

Langzeitmobilität

Das Erasmus+ Programm finanziert einzelnen Schüler/inne/n kurz- oder längerfristige Lernaufenthalte an einer Partnerschule in einem der Erasmus+ Programmländer. Die Heimatschule der Schüler/innen muss hierfür im Programm Erasmus+ entweder erfolgreich akkreditiert sein oder zum Zeitpunkt der geplanten Mobilitätsaktivität ein genehmigtes Kurzfristiges Projekt umsetzen und die Lernmobilität bei der Antragstellung vorzugsweise bereits berücksichtigt haben.

• Kurzfristige Lernmobilität (Short-term learning mobility of pupils): 10 bis 29 Tage
• Langfristige Lernmobilität (Long-term mobility of pupils): 30 bis 365 Tage

Vor Antritt einer langfristigen Lernmobilität wird den Schüler/inne/n die Teilnahme am Pre Departure Training empfohlen.

Lehrer- und Personalmobilitäten

Folgende Aktivitäten sind förderfähig:

• Lehraufträge sowie Job Shadowings/Hospitationen
• Kurse und Seminare
• Eingeladene Expert/innen

Solche Auslandsaufenthalte sollen nicht zuletzt die entsendende Einrichtung dabei unterstützen, sich zu modernisieren und international besser zu vernetzen. Um förderfähig zu sein, muss deshalb jede Entsendung in eine nachvollziehbare Strategie der Personal- und Organisationsentwicklung eingebettet sein. Solche Aufenthalte können im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung oder der Kurzfristiges Projekt beantragt werden. Alle Mobilitäten können ebenso als "Blended Learning" Format durchgeführt werden, d. h. in Teilen virtuell und in anderen Teilen als Präsenzveranstaltung.

Institutionen in Österreich, die angehende Pädagoginnen und Pädagogen aus einem Programmland aufnehmen, erhalten den Zuschuss Organisationskosten. Zur Organisation und Planung von Mobilitätsmaßnahmen können bei ausreichend begründetem Bedarf vorbereitende Besuche gefördert werden.

Dauer von Auslandsaufenthalten

• Lehraufträge: 2 bis 365 Tage
• Job Shadowings/Hospitationen: 2 bis 60 Tage
• Kurse und Seminare: 2 bis 30 Tage
• Eingeladene Expert/inne/n: 2 bis 60 Tage
• Aufnahme angehender Lehrkräfte: 10 bis 365 Tage

Logo

Empfänger/innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien die EU-Flagge abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.

Das richtige Logo ist "Kofinanziert von der Europäischen Union" („Co-funded by the European Union“). Die Logos können hier heruntergeladen werden.

Leitaktion

Siehe K - KA01/KA02 (Key Action)

M

Mandat

Das Mandat ist ein erforderliches Dokument, um an einem Konsortium teilnehmen zu können.

Wie kann Ihre Schule am Konsortium der Bildungsdirektion teilnehmen?

1.) Erasmus+ Registrierung und OID: Um an einem Konsortium teilnehmen zu können, muss Ihre Schule auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registriert und zertifiziert sein. Registrierte Schulen haben eine Organisations-ID (OID), die für alle Erasmus+ Tätigkeiten notwendig ist. Sie können hier nachsehen, ob Ihre Institution bereits registriert ist.

Sollte Ihre Schule noch nicht registriert sein, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt Anleitung. Weiters bietet die Servicestelle Europa und Internationalisierung die Möglichkeit eines Registrierungsnachmittags, wo mit Ihnen (nach Terminvereinbarung) die Registrierung gemeinsam durchgeführt wird.

2.) Planungs- und Vereinbarungsdokument: Bitte füllen Sie diese Vereinbarung sorgfältig aus und vermerken Sie darin nach Absprache mit dem Kollegium Ihrer Schule alle geplanten Erasmus+ Mobilitäten im Zeitraum Juni bis August des darauffolgenden Jahres, für die Sie Förderungen benötigen. Nach Genehmigung des Budgetantrags wird die Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet.

3.) Mandat: Nach Rücksendung des Planungs- und Vereinbarungsdokuments erhalten Sie von der Bildungsdirektion für Steiermark das Mandat. Bitte schicken Sie dieses von der Schulleitung unterschrieben und eingescannt (nicht fotografiert) als PDF-Datei an die Servicestelle Europa und Internationalisierung zurück - und schon sind Sie dabei!

 

Meldungen sämtlicher Projekte

Gemäß des RS BMBWF Nr. 8/2021 gilt für die Projekte aus der Förderperiode 2021-2027 Folgendes:

Das Formular über das bewilligte Erasmus+ 2021-2027 Projekt ist im Dienstweg an den zuständigen SQM sowie an den für Erasmus zuständigen SQM (derzeit MMag. Wolfgang Schöffmann) zu übermitteln. Zusätzlich sind die zwei Dokumente Grant Agreement/Finanzhilfevereinbarung und Anhang 1 ebenso weiterzuleiten.

Mobilität

Alle geförderten Reisetätigkeiten im Erasmus+ Programm werden als Mobilitäten bezeichnet.

Dabei sind folgende Mobilitäten möglich:

• Für Lernende:

Gruppenmobilitäten
Einzelmobilitäten (kurz oder lang)

• Für Personal:

Kurse und Fortbildungen
Job Shadowing
Unterrichtstätigkeit im Ausland (weltweit unterrichten)

• Andere Mobilitäten:

Eingeladene Expert/innen
Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagog/innen (keine teaching assistants)

Gruppenmobilitäten zielen stets auf einen Austausch zwischen zwei Schulen aus unterschiedlichen EU-Ländern ab, bei welchem sich die Schüler/innen der Partnerschulen durch gemeinsame Aktivitäten untereinander und die unterschiedlichen Kulturen und Sprachen kennenlernen.

Bei den Einzelmobilitäten der Schüler/innen reisen diese für eine bestimmte Zeit ins Austauschland, und besuchen dabei ganz regulär die Partnerschule, vertiefen dadurch ihre Sprachkenntnisse und knüpfen internationale Kontakte.

Das Lehrpersonal kann Job-Shadowings oder Kurse im Ausland absolvieren. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, selbst im Ausland zu unterrichten. Job-Shadowings finden immer direkt an der Partnerschule statt und zielen darauf ab, Kolleg/innen im Ausland im alltäglichen Arbeiten für einige Tage zu begleiten um einen direkten Einblick in den Arbeitsalltag zu bekommen. Kurse werden ebenso von den Lehrkräften selbstständig geplant und müssen zu den Zielen im Erasmusplan passen. Im Konsortium der BD Stmk können die Kurse (nach Absprache) zu unterschiedlichen Themen aus unseren Themenschwerpunkten absolviert werden. Das Unterrichten an den Schulen im Ausland findet in Kooperation mit “Weltweit unterrichten” statt.

N

Nationalagentur (OeAD)

Die Nationalagentur ist in den Erasmus+ Programmländern für die Abwicklung und die Verteilung der Fördersummen zuständig. In Österreich ist das die OeAD-GmbH - Agentur für Bildung und Internationalisierung. Diese berät und betreut Interessierte, Antragsteller/innen und Projektträger/innen.

⇒ Ziele und Aufgaben der Agentur

Als Agentur der Republik Österreich leistet der OeAD einen Beitrag zur inklusiven, gleichberechtigten und hochwertigen Bildung. Die Aufgaben leiten sich von den inhaltlich-strategischen Zielen des Bundes ab. 

Menschen werden dabei unterstützt, die erforderlichen Kompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben in unserer digitalisierten und globalisierten Welt kontinuierlich zu erweitern und - über Grenzen hinweg - in Wissenschaft und Bildung zusammen zu arbeiten. Das Angebot des OeAD fördert die Innovationskompetenz von Institutionen in Bildung und Wissenschaft und unterstützen damit deren Kapazitätsentwicklung. Als serviceorientiertes Unternehmen bietet der OeAD transparente Validierungsverfahren, nachvollziehbare Fördergeldverwaltung und Qualitätsentwicklung.

Der OeAD hat den gesetzlichen Auftrag Maßnahmen der europäischen und internationalen Kooperation im Bereich der Wissenschaft und Forschung sowie der Erschließung der Künste, der Hochschulbildung, der Bildung und der Ausbildung durchzuführen.

⇒ Übersicht geförderter Kosten

O

OeAD

Siehe N - Nationalagentur

OID Nummer

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren, um eine Organisation-ID (OID, z. B. E12345678) zu erhalten. Diese OID wird im Antragsformular angegeben und dient der eindeutigen Erkennung der Antragsteller.

WICHTIG: Pro Einrichtung ist nur eine OID erforderlich!

Ob bzw. welche OID eine Schule hat, kann hier nachgesehen werden.

⇒ Registrierung

Organisationspauschale

Gefördert werden hierbei Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung der Mobilitäten entstehen. Die Pauschale für Organisationskosten für die Institution errechnet sich auf Basis der Anzahl der Teilnehmenden, der Aktivitätsart und der Dauer der Mobilität und kann im Programmleitfaden nachgelesen werden. Werkverträge für technisch-organisatorische Tätigkeiten im Erasmus+ Programm dürfen laut RS BMBWF Nr. 8/2021 aus der Organisationspauschale bezahlt werden.

⇒ Übersicht geförderter Kosten

P

Pre-Departure Training

Ziel des Pre-Departure Trainings ist die organisatorische und geistige Vorbereitung der Schüler/innen auf ihren bevorstehenden Schulaufenthalt im Ausland. Das Training wird vom Schulbildungsbereich der nationalen Agentur Erasmus+ in Kooperation mit erfahrenen Trainer/innen gehostet und findet online statt

Programmleitfaden

Der Programmleitfaden beinhaltet alle für das jeweilige Budgetjahr relevanten Informationen.

Außerdem finden Interessierte im Leitfaden zu allen Aktionen und Aktivitäten im Rahmen des Programms folgende Informationen: 

• eine Beschreibung der Ziele und der erwarteten Wirkung 
• eine Beschreibung der geförderten Aktivitäten
• Tabellen mit den Bewertungskriterien für Projektanträge
• zusätzliche Informationen zur Erläuterung der unterstützten Projektarten
• eine Beschreibung der Regeln für die Gewährung von Finanzhilfen

Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten die Antragsteller/innen den gesamten Abschnitt über die Aktion, in deren Rahmen Finanzhilfe beantragt werden soll, sowie die allgemeinen Informationen über die Prioritäten, Ziele und wichtigsten Merkmale des Programms sorgfältig durchlesen.

⇒ Zum Programmleitfaden

Q

Qualitätsmanagement Schule (QMS)

QMS – Qualitätsmanagementsystem für Schulen ist eine Initiative des BMBWF und unterstützt die pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen für Schüler/innen an allgemeinbildenden höheren Schulen. In einem koordinierten Zusammenspiel aller Ebenen des Schulsystems sollen durch QMS, Ist-Stand-Analyse, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen und Erfolgsüberprüfungen als Entwicklungsprozess etabliert werden.

Die nationale Agentur versteht sich als Netzwerkpartner, um Internationalisierung unter dem Thema 2 zu unterstützen und bietet Fachberatungen, Fort- und Weiterbildungen und Unterstützung bei der Erstellung eines modellhaften Entwicklungsplans an.

Das EU-Bildungsprogramm für Erasmus+ unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen in allen Bildungsbereichen. Für den allgemeinbildenden Schulbereich bietet das Programm zahlreiche Angebote und Möglichkeiten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (z.B. Mobilitätsprojekte, Partnerschaften, virtuelle Projekte via eTwinning).

Zwischen QMS und Erasmus+ gibt es viele mögliche Synergien, weshalb eine enge Zusammenarbeit auf allen schulischen Ebenen empfohlen wird.

Qualitätsstandards und -sicherung

Die Erasmus+ Qualitätsstandards sollen sicherstellen, dass alle Teilnehmer/innen gute Mobilitätserfahrungen machen und dass alle Einrichtungen, die Fördermittel erhalten, zur Erfüllung der Programmziele beitragen. 

Die Standards gelten für alle begünstigten Einrichtungen, in Konsortien also für den Konsortiumsleiter und die -mitglieder. Die Schulleitungen bzw. Konsortiumsleitung sind für die Einhaltung verantwortlich. Der OeAD kann als Nationalagentur die ordnungsgemäße Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.

Alle Veröffentlichungen von Mobilitätsergebnissen oder Beiträgen (Zeitungsberichte, social media, Websites, Jahresberichte etc.) müssen die korrekten Logos und einen Haftungsausschluss beinhalten.

R

Realkostendeckung

Damit so viele Schüler/innen und so viel Fachpersonal wie möglich Mobilitäten durchführen können, bezahlt das Konsortium der Bildungsdirektion für Steiermark (EEA Styria) die Realkosten der Reise- und Unterkunftskosten bis zu den Fördersätzen aus. Das bedeutet, dass nach Durchführung der Mobilität eine Abrechnung inkl. Rechnungen, der tatsächlich ausgegebenen Kosten, erforderlich ist. Sollten diese über den Fördersätzen liegen, werden die Fördersätze ausbezahlt, liegen sie jedoch unter den Fördersätzen, werden die Realkosten zurückerstattet.

Regional Learning Events

Regional Learning Events werden ca. einmal monatlich von der Servicestelle Europa und Internationalisierung veranstaltet (abwechselnd online/in der Bildungsdirektion für Steiermark vor Ort), um die Community zusammenzubringen, sich auszutauschen und gemeinsame Fragen und Probleme anzugehen. Die Events werden jeweils zu einem bestimmten Thema organisiert und die Teilnehmenden können sich auf spannende Inputs freuen, aber auch ihre eigenen Fragen und Ideen mit- und einbringen.

Die jeweiligen Termine werden hier regelmäßig veröffentlicht.

Einmal jährlich findet das Jahresvernetzungstreffen statt, bei welchem sich die Learning Community Steiermark gemeinsam einen ganzen Tag mit dem Thema Erasmus+ beschäftigt und vernetzen kann.

Registrierung

Die Registrierung in das Erasmusprogramm bzw. die Überprüfung, ob eine bereits vorhandene Erasmusregistrierung auch vollständig ist, sind die größten Einstiegshürden zur unkomplizierten Teilnahme an den europäischen Bildungsprogrammen.

Die Servicestelle Europa und Internationalisierung bietet daher für die Schulen, die noch nicht in Erasmus+ registriert sind, also noch keine Erasmus-Nummer (OID) haben, die Möglichkeit der begleiteten Registrierung.

Das Ziel der Bildungsdirektion für Steiermark ist es, dass jede steirische Schule diesen ersten Formalakt für die Teilnahme am Erasmus+ Programm vollständig erledigt hat und so jederzeit bei Interesse, Gelegenheit und Notwendigkeit mit der Nutzung von Erasmus beginnen kann.

Restgelder

Die ausbezahlte Fördersumme der Nationalagentur (OeAD) für ein Projekt stimmt nicht immer mit den realen Kosten der durchgeführten Mobilitäten überein. Dadurch entsteht eine Differenz, sogenannte Restgelder. 

Wird beispielsweise für eine Gruppenmobilität eine Pauschale von  € 18.500,- veranschlagt, aber nur Belege in der Höhe von € 15.200,- eingereicht, beträgt die Restgeldsumme € 3.300,-. Mit dieser Summe werden zusätzliche Erasmus+ Mobilitäten gefördert oder projektrelevante Ausgaben getätigt.

Beispiele für die Nutzung der Restgelder:
• Einen Ausflug mit der Partnerschule beim Gegenbesuch zu finanzieren
• Bei projektrelevanten Besprechungen Essen bereitzustellen
• Für die Bildungsregion förderliche Projekte zu unterstützen oder
• Anschaffung von Unterrichtsmittel

S

Servicestelle

Die Servicestelle Europa und Internationalisierung bietet u.a. Information und Beratung zu europäischer und internationaler Bildungszusammenarbeit sowie zu EU-Förderungen. Es leitet das Konsortium der Bildungsdirektion für Steiermark im Bereich Erasmus+ Schulbildung (EEA Styria 2021-2027) und bietet Hilfe und Unterstützung bei Vorhaben im Erasmus+ Programm. Weitere Aufgaben sind die Vernetzung mit anderen Organisationen mit Europaschwerpunkt und die Veranstaltung von Regional Learning Events, Kooperationsprojekten und Austauschprojekten.

Schulpartnersuche

Sollten Sie gerade auf der Suche nach einer Partnerschule sein, finden Sie auf der Homepage der Bildungsdirektion für Steiermark eine Liste an suchenden Schulen im In- und Ausland.

Alternativ können sie in den Foren der European School Education Platform Partnerinstitutionen suchen.

Stornogebühren

Die Übernahme der Stornogebühren für die Begleitpersonen bzw. Leitung der Auslandsreisebewegung erfolgt vom Projektbudget.

Die übrigen Teilnehmenden müssen selbst eine Stornoversicherung abschließen, da bei nicht-Teilnahme/nicht-Antritt der Mobilität keine Erasmus+ Förderungen geltend gemacht werden können.

T

Tagebuch

Für jede Mobilität im Konsortium bitten wir um einen Feedbackbogen (ehemals Ziel- und Berichtsformular), um nachvollziehen zu können, was während des Aufenthalts positiv gelaufen ist und wobei es ggf. Probleme gab. Bei Schüler/innen (Einzel-)Mobilitäten benötigt die Bildungsdirektion für Steiermark eine Art Tagebuch, vor allem bei Langzeitmobilitäten, um einen Einblick zu bekommen, was die Schüler/innen erlebt und gelernt haben.

Die Dokumente können hier heruntergeladen werden.

Tagesgebühren

Die Tagesgebühren beziehen sich in diesem Fall auf die Unterkunftskosten. Demnach gibt es je nach Ländergruppe und je nachdem, ob die Mobilität von einer/m Lernenden oder Schulpersonal durchgeführt wird, unterschiedliche Tagessätze.

Teilrechtsfähigkeit

Gemäß RS Nr.  8/2021 des BMBWF ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Aktivitäten im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ 2021-2027 durch öffentliche Schulen §128d SchOG. Demnach kommt öffentlichen Schulen insofern Rechtspersönlichkeit zu, als sie berechtigt sind, im eigenen Namen am Erasmus+ Programm teilzunehmen (Teilrechtsfähigkeit).

Dies beinhaltet nach Abs. 1

• die Antragstellung im Rahmen von Ausschreibungen,
• den Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit der OeAD-GmbH als nationaler Agentur und mit der für Erasmus+ zuständigen Exekutivagentur der Europäischen Kommission,
• die eigenständige Wahrnehmung der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten,
• die eigenständige Abwicklung von Förderungen im Rahmen der Programmvorgaben
• sowie den Abschluss von Rechtsgeschäften zur Erfüllung der genannten Aufgaben.

Die Teilrechtsfähigkeit beschränkt sich auf die Durchführung von Aktivitäten im Rahmen des Erasmus+ Programms. Sie ist von den Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit nach §128c SchOG zu unterscheiden.

Aktivitäten in eigener Rechtspersönlichkeit sind von jenen im hoheitlichen Bereich bzw. für den Schulerhalter klar getrennt. Der Schulerhalter übernimmt keine Haftung für Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit entstehen (Abs. 6). Die Schule wird im Rahmen der eigenen Rechtsfähigkeit von der Schulleitung oder einer von dieser zu bestimmenden geeigneten Lehrkraft nach außen vertreten (Abs. 2).

⇒ Abschlussbericht

Themenfelder (8 Themenfelder des Konsortiums EEA Styria 2021-2027):

1) STÄRKEN STÄRKEN:

Talentförderung und Inklusion als Grundprinzip jedes pädagogischen Handelns. Erweiterung Methodenkompetenz BEGABTEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG durch Kurse und europ. Austausch für Lehrende und Bildungspersonal sowie Teilnahme von Lernenden an europ. Wettbewerben. 

- Lehrende und Bildungspersonal: Kurse und europäischer Austausch für Lehrende und Bildungspersonal
- Schüler/innen: Teilnahme an europäischen Wettbewerben, Begabungscamps, Special Olympics etc.

2) IKT KOMPETENZ, FAKE NEWS, DATENSICHERHEIT:

Erhöhung von IKT Kompetenz (Lehrende, Bildungspersonal u. Lernende) durch Kurse und Austausch als Voraussetzung für innovativen krisenfesten Unterricht und Chancengerechtigkeit bei Distance Learning. Begleitung der Digitalisierungsoffensive für mehr Methodensicherheit und Knowhow; Umsetzung der Digitalisierungsstrategie

- Lehrende, Bildungspersonal: Kurse zu Methodenkompetenz; Job-shadowing
- Schüler/innen: Schüler/innenaustausch in Blended Mobility, themenzentriert

3) SPRACHE und KOMMUNIKATION:

Innovative Konzepte für Plurilingualismus, effizienterer Fremdsprachenerwerb, Erhöhung der Fremdsprachenkenntnisse bei Lernenden, Lehrenden und auf allen weiteren Ebenen des Bildungssystems als Voraussetzung für interkulturelles Verständnis und wirtschaftlichen Erfolg

- Lehrer/innen und weiteres Personal: Fremdsprachenkurse, CLIL, Study visits, Job-Shadowing
- Schüler/innen: Schüler/innenaustausch; Teilnahme an Wettbewerben, etc.

4) BILDUNG FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG:

17 UNESCO Ziele zur Nachhaltigkeit; European and Global Citizenship Education; Menschenrechte und Friedenserziehung
Erweiterung von European and Global Citizenship Kompetenz auf allen Ebenen der Bildung durch europ. Austausch, Erwerb von Methodenkompetenz und Durchführen von europäischen Solidarprojekten mit Lernenden

- Lehrer/innen: Kurse, Job-Shadowing; Gastunterricht
- Schüler/innen: Solidarprojekte im Rahmen von Schulaustauschen

5) SHARED LEADERSHIP:

Stärkung von Leadership auf allen Ebenen der Bildung mithilfe von Schulautonomie und Community Learning; Entwicklung der Bildungsregionen
Kompetenzerweiterung Leadership am Standort und in der regionalen Bildungsentwicklung zur professionellen Gestaltung von Bildungsqualität durch europäischen Systemvergleich und Erasmus+ Fortbildungskurse.
Reflexion von Selbstverantwortung beim Lernen und Lehren mit innovativen Medien

- Lehrer/innen: Kurse und Job-Shadowing individuell und in der Gruppe
- Schüler/innen: Thematische Bearbeitung in Schüler/innenaustausch

6) KREATIVITÄT, KUNST und KULTURERBE

als Grundanliegen für den europäischen Bildungs- und Wirtschaftsraum
Stärkere Nutzung des regionalen und europäischen Kulturerbes als Motor für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt durch Erasmusfortbildung, Systemvergleich und Schulkooperationen.

- Lehrer/innen: Fortbildungen und Job-Shadowing in Kooperation mit Künstler/innen und Kulturschaffenden bzw. zum Thema Kunst, Kultur, Kreativität. Aufbau von
Bildungskooperationen im Netzwerk von UNESCO materiellen und immateriellen
Weltkulturerbestätten
- Schüler/innen: z.B. Teilnahme an Chortreffen, Theatertreffen, etc. Kunst und Design in Theorie und Praxis im Zentrum von Schulaustauschen

7) Stärkung von BASIS- und ZUKUNFTKOMPETENZEN

in Schul- und Berufsbildung als Voraussetzung für eine erfolgreiche Region
Kompetenzerweiterung durch europäischen Systemvergleich und Fortbildungen

- Lehrende und weiteres Personal: E+ Fortbildungen für Lehrende, Leitungs-, Bildungspersonal auch aus der Wirtschaft zum Thema Basis- und Zukunftskompetenzen
- Schüler/innen: Thematisch passende Kooperationen mit Schulen in Erasmusländern;
Teilnahme an Skillscamps und Unikursen für Jugendliche, etc.

8) PHYSISCHE und PSYCHISCHE GESUNDHEIT

Förderung von Initiativen zu Gesundheit und Sport durch europäische Zusammenarbeit, Austausch und Lernen für Schüler/innen, Lehrer/innen Leitungs- u. Bildungspersonal

- Lehrer/innen und weiteres Personal: Best Practice Sammeln durch Study Visits; Erlernen von Gesundheitsstrategien im Rahmen des Unterrichts. Reflexion eigener Schulpraxis durch Systemvergleiche
- Schüler/innen: Thematisierung im Rahmen von Schulaustauschen mit Partnerregionen; Teilnahme an internationalen Sportwettbewerben etc.

U

Umweltfreundliches Reisen (Green Mobility)

Erhöhter Reisekostenzuschuss für umweltfreundliches Reisen

Ab einer Distanz von 10 km erhalten Reisende eine erhöhte Pauschale (EUR 56,- bis EUR 785,-), wenn sie klimaschonende Verkehrsmittel für den größten Teil ihrer Reise verwenden. Klimaschonenden Verkehrsmittel sind u.a. Bus, Zug oder Carsharing.

Bei Bedarf sind Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmer/innen und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss erhalten, höchstens sechs Tage für umweltfreundliches Reisen vorgesehen sind.

⇒ Geförderte Kosten

V

Versicherung

Die Übernahme der Stornogebühren für die Begleitpersonen bzw. Leitung der Auslandsreisebewegung erfolgt vom Projektbudget.

Die übrigen Teilnehmenden müssen selbst eine Stornoversicherung abschließen, da bei nicht-Teilnahme/nicht-Antritt der Mobilität keine Erasmus+ Förderungen geltend gemacht werden können.

Vier-Augen-Prinzip

Das Projektkonto (=Subkonto) wurde von der Schulleitung abgeschlossen, die jedenfalls zeichnungsberechtigt ist. Bei Kontoeröffnung kann grundsätzlich zwischen Gesamtberechtigung (4-Augen-Prinzip) und Einzelberechtigung gewählt werden.

Es wurde eine Einzelberechtigung gewählt und somit können die „Beauftragten“ Buchungen durchführen und sind zeichnungsberechtigt.

Wichtig: Etwaige Buchungen sind von mehr als einer Person zu kontrollieren, um eine fehlerfreie Projektabwicklung zu ermöglichen und um das 4-Augen-Prinzip zu gewährleisten.

W

Waren

Der Ankauf von Waren (z.B.: Computer, Laptop, Druck, Broschüren etc.) stellt einen Kaufvertrag dar. Hierfür ist die Preisangemessenheit zu gewährleisten. Der OeAD empfiehlt daher, sich drei Vergleichsangebote einzuholen, wobei dies auch über Screenshots der Angebote in Suchmaschinen erfolgen kann. Es sind die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie die Grundsätze des ordentlichen Unternehmers zu beachten, die nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Weltweit unterrichten

Als Sprachassistent/in haben Sie die Möglichkeit, im Ausland erste Unterrichtserfahrung zu sammeln. Sie assistieren Deutschlehrer/innen in deren Unterricht und arbeiten eng mit Ihnen zusammen. Durch Ihre Unterstützung sollen die Schüler/innen zum Sprechen motiviert werden (wozu?). Sie vermitteln österreichbezogene Inhalte und wecken damit das Interesse der Schüler/innen für Österreich.

⇒ Weltweit unterrichten

⇒ OeAD Kultur und Sprache

Werkverträge

Laut RS BMBWF Nr. 8/2021 können Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit zur technisch-organisatorischen Unterstützung der Erasmus+ Arbeit Werkverträge abschließen. Diese können mit Bundes- bzw. Landesbediensteten oder auch externen Personen abgeschlossen werden, es wird dadurch jedoch kein Dienstverhältnis mit dem Bund geschlossen.

Entsprechende Verträge mit Bundesbediensteten sind Nebenbeschäftigungen und müssen daher außerhalb der Dienstverpflichtung wahrgenommen und dem Dienstgeber gemeldet werden. Im Rundschreiben BMBWF Nr. 8/2021 wird im Landesvollzug die Festlegung einer ähnlichen Vorgehensweise angeregt.

Werkverträge sind so zu budgetieren, dass die aus ihnen entstehenden finanziellen Verpflichtungen durch den dafür vorgesehen Budgetposten bedeckt sind (Organisationspauschale), ohne dass andere Aktivitäten, die aus diesem Posten finanziert werden, beeinträchtigt werden.

X

Y

Young Styrians Go Europe!

Young Styrians Go Europe! (YSGE) bietet steirischen Jugendlichen der gesamten Berufsausbildung die Chance das Abenteuer Auslandspraktikum zu erleben und ihre Ausbildung mit einer Auslandserfahrung zu bereichern.

YSGE ist überzeugt, dass Auslandspraktika für steirische Jugendliche eine einzigartige Chance darstellen und sie in ihrer Entwicklung bereichern. Daher bietet die Steirische Volkswirtschaftliche Gesellschaft (STVG) steirischen Jugendlichen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, das „Erasmus+“ Projekt YSGE an.

YSGE fördert Schüler/innen und Lehrer/innen von steirischen Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) sowie Lehrlinge und Ausbildner/innen von Unternehmen, die in der Steiermark ansässig sind. Wir helfen Jugendlichen, die Förderungen der EU für das Programm Erasmus+ in Anspruch zu nehmen, und das betriebliche Auslandspraktikum bestmöglich vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.

Es kann dies ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum sein, das die Jugendlichen bei einem Unternehmen oder einer Einrichtung im Ausland absolvieren: ob individuell für Einzelpersonen organisiert oder als Gruppe (eines Unternehmens oder einer Schulklasse) – die Möglichkeiten sind vielfältig.

⇒ Young Styrians Go Europe!

Z

Ziele

Da beim Erasmus+ Programm mit allen Auslandsaufenthalten ein Mehrwert für die entsendende Institution gegeben sein muss, müssen von den Organisationen Ziele definiert werden, die damit erreicht werden sollen. Bei Akkreditierungen erfolgt das über den Erasmusplan der Einrichtung.

Die Bildungsdirektion Steiermark als Konsortiumsleitung verfolgt folgende Ziele:

• Alle Bildungseinrichtungen an Erasmus+ heranzuführen
• Durch europäische Austausch- und Fortbildungsmaßnahmen regionale Bildungsqualität zu erhöhen
• Allen steirischen Schüler/innen die Möglichkeit zu geben, Erasmusförderung in Anspruch zu nehmen.
• Innovation für Bildung in der Steiermark 
• Zusammenarbeit über Schulgrenzen hinweg mit relevanten Institutionen 
• Förderung der 8 Themenfelder aus dem Akkreditierungsantrag (siehe oben unter Themenfelder)

Zusammenarbeit in der Schule

Da Erasmus+ nur über Organisationen stattfinden kann, ist es besonders sinnvoll, in der Schule zusammenzuarbeiten. Die Bildungsdirektion für Steiermark empfiehlt, dass Erasmus+ als übergeordnete Möglichkeit gesehen wird und etwa bei der Erreichung der Ziele des Schulentwicklungsplans im QMS oder bei anderen Schulschwerpunkten unterstützt und ergänzt, und ggf. auch institutionsübergreifend Zusammenarbeit ermöglicht. Damit können Synergien besser genutzt werden und die positiven Wirkungen der einzelnen Projekte multipliziert werden. Das Erasmus+ Team der Schule sollte sich also unbedingt mit anderen Arbeitsgruppen zusammenreden.