Einschreibung Échange 2025
Einschreibung von 7. Oktober bis 20. Dezember 2024 nach Absprache mit der Lehrperson durch die Erziehungsberechtigten möglich: https://bdedv.limequery.com/191626?lang=de
Eckdaten Échange 2025
1) Bitte lesen Sie die Detailinformationen zum Austausch genau durch bevor Sie Ihr Kind einschreiben (siehe unten).
2) Einschreibeprozess abgeschlossen bis 20. Dezember 2024
a) Einschreibung durch die Erziehungsberechtigten und Schüler/innen
3) Anfang 2025 Matching
4) Bekanntgabe Matching-Ergebnisse vor den Semesterferien 2025
5) 03. September bis 4. Oktober 2025 Austauschperiode in Frankreich
6) 18. Oktober bis 16. November 2025 Austauschperiode in Österreich
Link zur Bildungsbehörde Poitiers
Link zur Bildungsbehörde Provence-Alpes-Côtes d'Azur
Eckdaten Échange 2024
1) Bitte lesen Sie die Detailinformationen zum Austausch genau durch bevor Sie Ihr Kind einschreiben (siehe unten).
2) Einschreibeprozess (a-c) abgeschlossen bis 19. Dezember 2023
a) Voreinschreibung durch Lehrer/in (siehe Einschreibelink)
b) Einschreibung durch die Schüler/in (Link wird von uns zugesandt)
c) Übersendung der drei Dokumente (Lettre de l’élève, Lettre de la famille, Teilnahmebedingungen) an dohnalveil@europa-bildung.eu
3) 15. bis 19. Jänner Matching
4) 31. Jänner 2024 Bekanntgabe Matching-Ergebnisse
5) 4. September bis 5. Oktober 2024 Austauschperiode in Frankreich
6) 19. Oktober bis 16. November 2024 Austauschperiode in Österreich
Link zur Bildungsbehörde Poitiers
Link zur Bildungsbehörde Provence-Alpes-Côtes d'Azur
► Stimmen ehemaliger Teilnehmer/innen (Quelle: Académie de PACA )
1. Worum es geht
Dieser individuelle Schüleraustauch zwischen der Steiermark (Österreich) und zunächst nur der Region Nizza in Frankreich fand das erste Mal 2016 statt. Er richtet sich hauptsächlich an Schüler/innen im Alter von etwa 15 bis 18 Jahren, die etwa vier Wochen in einer französischen Familie verbringen. Danach kommt der französische Austauschpartner/die französische Austauschpartnerin für vier Wochen nach Österreich. Um zu bestimmen, welche Schüler/innen zusammenpassen, wird ein umfassendes Matching durchgeführt. Für die Dauer des Austausches wird der Schüler/die Schülerin in die Schule des jeweiligen Austauschpartners gehen. Um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, soll jede teilnehmende Schule eine Lehrperson bestimmen, die für die Koordination des Austausches und den Informationsaustausch mit der Bildungsdirektion Steiermark bzw. den französischen Bildungsbehörden verantwortlich ist. 2021 bekam dieser Schüleraustausch den Namen „Échange Johanna Dohnal – Simone Veil“ und wird teilweise von Erasmus+ finanziert. 2021 ermöglichte er trotz Pandemie 65 Schüler/innen einen derartigen Austausch. 2022 konnten 130 Schüler/innen teilnehmen, im Jahr 2023 waren es 120 Schüler/innen. 2024 nahmen rund 160 Schüler/innen teil.
Da man in PACA nicht genügend Austauschpartner finden konnte, wurde das Aktionsfeld auf andere Regionen ausgeweitet.
Obwohl es administrative Unterstützung von den Bildungsdirektionen in der Steiermark und Nizza bzw. Poitiers und aller teilnehmenden Schulen gibt, liegt große Verantwortung für die Teilnahme am Austausch „Échange Johanna Dohnal – Simone Veil“ bei den Schüler/innen und deren Familien.
2. Wer kann teilnehmen?
Schüler/innen im Alter von etwa 15 bis 18 Jahren zum Zeitpunkt des Austauschs (5. bis 9. Klasse) können sich für den Austausch bewerben. In Ausnahmefällen auch 14 jährige aus vierten Klassen teilnehmen (Empfehlungsschreiben durch die/den Französischlehrer/in). Die schulischen Leistungen der Kandidat/innen müssen ausreichend gut sein, um ihnen nach einem Monat Abwesenheit einen leichten Wiedereinstieg in ihrer Stammschule zu ermöglichen. Nach dem Auslandsaufenthalt kehren die Schüler/innen in ihre Stammklasse zurück. Die Schüler/innen sind nach Absprache mit ihrer Französischlehrkraft berechtigt, sich selbst anzumelden. Die Lehrkraft sollte nur Schüler/innen empfehlen, die über die nötige Reife, Motivation, Selbstständigkeit und Offenheit verfügen, um am Austausch teilzunehmen. Sie achtet auch darauf, die Mobilität nur Schüler/innen vorzuschlagen, deren schulische Leistungen für eine Teilnahme ausreichen, ohne ihre schulische Laufbahn zu gefährden, und deren Unterkunft die Aufnahme eines Austauschpartners unter akzeptablen Bedingungen ermöglicht. Mit der Einschreibung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass die Einverständnis der Französischlehrkraft eingeholt wurde und die genannten Voraussetzungen und die Möglichkeit der Aufnahme eines Gastkindes gegeben sind. Die überschneidende Teilnahme an einem anderen Austauschprojekt etc. ist nicht möglich.
3. Welche Daten gibt es zum Austausch?
Der genaue Zeitraum des Austausches wird von den Bildungsdirektionen Steiermark, Nizza und Poitiers gemeinsam bestimmt. Der Austausch „Echange Johanna Dohnal – Simone Veil“ findet jeweils zu Beginn des Schuljahres statt. Die österreichischen Schüler/innen fahren im September nach Frankreich, die französischen Schüler/innen kommen ab Mitte Oktober nach Österreich.
4. Wie bewirbt man sich?
a) Einschreibung durch die Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin nach Absprache/Empfehlung der/des Französisch-Lehrer/s/in. Pro Schüler/in ist eine eigene Einschreibung nötig.
b) Die Lehrkraft sollte nur Schüler empfehlen, die über die nötige Reife, Motivation, Selbstständigkeit und Offenheit verfügen, um am Austausch teilzunehmen. Sie achtet auch darauf, nur Schüler/innen vorzuschlagen, deren schulische Leistungen für eine Teilnahme ausreichen, ohne ihre schulische Laufbahn zu gefährden, und deren Unterkunft die Aufnahme eines Austauschpartners unter guten Bedingungen ermöglicht. Diese Einschreibung ersetzt das Empfehlungsschreiben. Ein Elterngespräch zur Abklärung wird empfohlen. Für zum Zeitpunkt des Austausches 14-jährige ist ein Empfehlungsschreiben nötig.
c) Der Link zur Einschreibung wird zeitgerecht kommuniziert. Ende der Einschreibefrist ist der Beginn der Weihnachtsferien. Die genauen Fristen für das heurige Jahr finden Sie unter "Eckdaten". Es werden nur sorgfältig ausgefüllte Formulare akzeptiert.
d) Eine mindestens einseitige Selbstbeschreibung des Schülers/der Schülerin (PDF) und eine mindestens einseitige Beschreibung (PDF) der Familie und der örtlichen Gegebenheiten samt weiteren illustrierenden Fotos sind auf französisch in der Anmeldung hochzuladen.
e) Die Teilnahmebedingungen werden von der Familie / den Erziehungsberechtigten ausgedruckt, gemeinsam mit dem Kind gelesen, ausgefüllt und wie vorgesehen unterzeichnet. Das unterzeichnete Dokument wird sorgfältig eingescannt (nicht fotografiert!) und als ein PDF ebenfalls bei der Anmeldung hochgeladen.
5. Wie werden die Austauschpartnern gewählt?
Die Bildungsdirektion für Steiermark ist in Zusammenarbeit mit der Bildungsbehörde Nizza bzw. Poitiers für das Matching der Austauschpartner zuständig. Die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass Informationen über persönliche Interessen, Hobbies und alle Arten von außerschulischen Aktivitäten der Bewerbenden von entscheidender Bedeutung sind. Daher ist es sehr wichtig, detaillierte und aufrichtige Angaben zu machen, da es sonst zu sehr schwierigen und für alle Beteiligten unangenehme Situationen kommen kann.
6. Gastschule und Gastfamilie
Die Schüler/innen werden in das Leben der Gastschule integriert und unterliegen daher den dort geltenden Regelungen und Bestimmungen. Die Teilnahme am Unterricht ist obligatorisch. Die Gastschulen bestimmen Tutor/innen/Referenzlehrer/innen, die den Austauschschüler/innen im Alltag oder bei auftretenden Problemen zur Seite stehen sollen. Die Tutor/innen spielen daher eine wichtige Rolle im reibungslosen Ablauf des Austausches. Für die Zeit des Austausches ist es empfohlen sich auf die Eindrücke in Frankreich zu konzentrieren. Der Kontakt mit der eigenen Schule/Klasse sollte gehalten werden, jedoch nicht Überhand nehmen.
Kommunikationskette bei eventuellen Problemen:
Gastschüler/in > Tutor/in
Gasteltern > Tutor/in Tutor/in
Gastschule > Tutor/in Heimschule
Bei schwerwiegenden Problemen benachrichtigen die Tutor/innen die Bildungsbehörden.
Die Gastfamilien müssen den Austauschpartner/die Austauschpartnerin auf die gleiche Weise aufnehmen, wie sie es im Gegenzug für ihr Kind wünschen.
Es ist sehr wichtig, dass die Schüler/innen voll in das Familienleben eingebunden werden. Jeder Kandidat und jede Kandidatin muss sich bewusst sein, dass für die Dauer des Aufenthaltes die Gastfamilie die Verantwortung und die Aufsichtspflichten übernimmt und dass daher jede Entscheidung im Einvernehmen mit der Gastfamilie getroffen werden muss.
Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass die steirischen Familien ab Beginn des Machtings mit den französischen Gastfamilien kommunizieren und die Kommunikationskette bei eventuellen Problemen eingehalten wird:
Gastschüler/in > Gastfamilie
Gasteltern > Familie der Schüler/in
Gastschüler/in oder Schüler/in > Tutor/in der Gastschule
Tutor/in Gastschule > Tutor/in Heimschule
Bei schwerwiegenden Problemen benachrichtigen die Tutor/innen die Bildungsbehörden.
Sämtliche Kommunikation über den Austausch mit der Bildungsdirektion ist bitte zu vermeiden. Kommunizieren Sie bitte Ihre Anliegen an den/die Referenzlehrer/in Ihrer Schule.
7. Kosten des Aufenthalts und Reisebedingungen
Hinsichtlich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung basiert der Austausch auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Taschengeld sollte von der eigenen Familie in ausreichender Menge bereitgestellt werden. Die Transportkosten, die Organisation der Reise sowie ein 2-tägiger Integrationskurs werden von der Bildungsdirektion für Steiermark mit Erasmus+ Förderung zu den angegebenen Zeitpunkten übernommen.
Um einen reibungslosen Ablauf des Schüler*innenaustausch gewährleisten zu können, wird ein Teilnahmebetrag von € 100 pro Teilnehmenden eingehoben. Dieser Betrag ist nach Abschluss der Online-Anmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontowortlaut: Bundesgymnasium Rein Erasmus Bildungsdirektion Stmk
IBAN: AT44 3813 8010 0103 5567
Verwendungszweck: Schüler*innenaustausch 2025, Nachname Vorname, Name der Schule
Sollte es der Familie nicht möglich sein, diesen Beitrag zu leisten, so kann bei der Bildungsdirektion Steiermark unter Angabe eines Grundes um eine Erlassung beantragt werden.
Sollte nach erfolgter Buchung die Teilnahme durch die Teilnehmer/in bzw. deren Familie abgesagt werden, ohne dass Stornierungsgründe (Krankheit der Teilnehmer, Todesfall in der Familie - ärztliche Bestätigung erforderlich) vorliegen, so sind alle anfallenden Kosten von den Eltern der betreffenden Teilnehmer zu tragen.
Bei frühzeitigem Abbruch des Aufenthalts verringern sich auch die Erasmusmittel. Dadurch nicht abgedeckte Kosten müssen von der betreffenden Familie eingefordert werden.