Individueller Schüler/innenaustausch Johanna Dohnal - Simone Veil

zwischen Frankreich und der Steiermark 

Einschreibung Échange 2025

Voreinschreibung von 1. Oktober bis 20. Dezember 2024 möglich.

Eckdaten Échange 2024

1) Bitte lesen Sie die Detailinformationen zum Austausch genau durch bevor Sie Ihr Kind einschreiben (siehe unten).

2) Einschreibeprozess (a-c) abgeschlossen bis 19. Dezember 2023

   a) Voreinschreibung durch Lehrer/in (siehe Einschreibelink)

   b) Einschreibung durch die Schüler/in (Link wird von uns zugesandt)

   c) Übersendung der drei Dokumente (Lettre de l’élève, Lettre de la famille, Teilnahmebedingungen) an dohnalveil@europa-bildung.eu

3) 15. bis 19. Jänner Matching

4) 31. Jänner 2024 Bekanntgabe Matching-Ergebnisse

5) 4. September bis 5. Oktober 2024 Austauschperiode in Frankreich

6) 19. Oktober bis 16. November 2024 Austauschperiode in Österreich

 

Link zur Bildungsbehörde Poitiers

Link zur Bildungsbehörde Aix Marseille

 

1. Worum es geht

Dieser individuelle Schüleraustauch zwischen der Steiermark (Österreich) und zunächst nur der Region Nizza in Frankreich fand das erste Mal 2016 statt. Er richtet sich hauptsächlich an Schüler/innen im Alter von etwa 15 bis 18, die etwa vier Wochen in einer französischen Familie verbringen. Danach kommt der französische Austauschpartner/die französische Austauschpartnerin für vier Wochen nach Österreich. Um zu bestimmen, welche Schüler/innen zusammenpassen, wird ein umfassendes Matching durchgeführt. Für die Dauer des Austausches wird der Schüler/die Schülerin in die Schule des jeweiligen Austauschpartners gehen. Um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, soll jede teilnehmende Schule eine Lehrperson bestimmen, die für die Koordination des Austausches und den Informationsaustausch mit der Bildungsdirektion Steiermark bzw. den französischen Bildungsbehörden verantwortlich ist. 2021 bekam dieser Schüleraustausch den Namen „Échange Johanna Dohnal – Simone Veil“ und wird teilweise von Erasmus+ finanziert. 2021 ermöglichte er trotz Pandemie 65 Schüler/innen einen derartigen Austausch. 2022 konnten 130 Schüler/innen teilnehmen, im Jahr 2023 waren es 120 Schüler/innen.

Da wir in PACA nicht genügend Austauschpartner finden konnten, haben wir unser Aktionsfeld auf andere Regionen ausgeweitet.

Obwohl es administrative Unterstützung von den Bildungsdirektionen in der Steiermark und Nizza bzw. anderer frz. Bildungsbehörden und aller teilnehmenden Schulen gibt, liegt große Verantwortung für die Teilnahme am Austausch „Échange Johanna Dohnal – Simone Veil“ bei den Schüler/innen und deren Familien. Die Teilnahme erfordert eine Voreinschreibung durch den/die Französischlehrer/in oder durch die Dohnal-Veil Koordinator/in der Schule.

2. Wer kann teilnehmen?

Schüler/innen im Alter von etwa 15 bis 18 zum Zeitpunkt des Austauschs (5. bis 9. Klasse) können sich für den Austausch bewerben. In Ausnahmefällen auch 14 jährige aus vierten Klassen teilnehmen (Empfehlungsschreiben durch die/den Französischlehrer/in). Die schulischen Leistungen der Kandidat/innen müssen ausreichend gut sein, um ihnen nach einem Monat Abwesenheit einen leichten Wiedereinstieg in ihrer Stammschule zu ermöglichen. Nach dem Auslandsaufenthalt kehren die Schüler/innen in ihre Stammklasse zurück. Die Schüler/innen werden von ihrer Französischlehrkraft voreingeschrieben. Die Lehrkraft sollte nur Schüler empfehlen, die über die nötige Reife, Motivation, Selbstständigkeit und Offenheit verfügen, um am Austausch teilzunehmen. Sie achtet auch darauf, nur Schüler/innen vorzuschlagen, deren schulische Leistungen für eine Teilnahme ausreichen, ohne ihre schulische Laufbahn zu gefährden, und deren Unterkunft die Aufnahme eines Austauschpartners unter akzeptablen Bedingungen ermöglicht. Mit der Voreinschreibung bestätigt die/der Lehrer/in, dass die genannten Voraussetzungen und die Möglichkeit der Aufnahme eines Gastkindes gegeben sind. Die überschneidende Teilnahme an einem anderen Austauschprojekt etc. ist nicht möglich.

3. Welche Daten gibt es zum Austausch?

Der genaue Zeitraum des Austausches wird von den Bildungsdirektionen Steiermark und Nizza gemeinsam bestimmt. Der Austausch „Echange Johanna Dohnal – Simone Veil“ findet jeweils zu Beginn des Schuljahres statt. Die österreichischen Schüler/innen fahren im September nach Frankreich, die französischen Schüler/innen kommen ab Mitte Oktober nach Österreich.

4. Wie bewirbt man sich?

a) Voreinschreibung durch den/die Französischlehrer/in des Schülers/der Schülerin. Pro Schüler/in ist eine eigene Voreinschreibung nötig.

b) Die Lehrkraft sollte nur Schüler empfehlen, die über die nötige Reife, Motivation, Selbstständigkeit und Offenheit verfügen, um am Austausch teilzunehmen. Sie achtet auch darauf, nur Schüler/innen vorzuschlagen, deren schulische Leistungen für eine Teilnahme ausreichen, ohne ihre schulische Laufbahn zu gefährden, und deren Unterkunft die Aufnahme eines Austauschpartners unter guten Bedingungen ermöglicht. Diese Einschreibung ersetzt das Empfehlungsschreiben. Ein Elterngespräch zur Abklärung wird empfohlen. Für zum Zeitpunkt des Austausches 14-jährige ist ein Empfehlungsschreiben nötig.

c) Nach der Voreinschreibung wird der Familie der Schülerin/des Schülers der Einschreibelink zugeschickt. Ende der Einschreibefrist ist der Beginn der Weihnachtsferien. Die genauen Fristen für das heurige Jahr finden Sie unter "Eckdaten". Es werden nur sorgfältig ausgefüllte Formulare akzeptiert.

d) Eine mindestens einseitige Selbstbeschreibung des Schülers/der Schülerin (PDF) auf französisch bzw. deutsch (für frz. Schüler/innen) und eine mindestens einseitige Selbstbeschreibung (PDF) der Familie und der örtlichen Gegebenheiten samt weiteren illustrierenden Fotos werden an folgende Adresse geschickt: dohnalveil@europa-bildung.eu

SEHR WICHTIG – ihr erleichtert uns das Zuordnen der Dokumente und die/der Schüler/in zeigt uns damit auch, ob er/sie zuverlässig ist: Die Dokumente sind folgendermaßen zu benennen:

  • Lettre de l’élève: kurznamederschule_familienname1 (z.B. lichtenfels_leitner1.pdf)
  • lettre de la famille: kurznamederschule_familienname2 (z.B. lichtenfels_leitner2.pdf)

e) Die Teilnahmebedingungen werden von der Familie /Erziehungsberechtigten ausgedruckt, gemeinsam mit dem Kind gelesen, ausgefüllt und wie vorgesehen unterzeichnet. Das unterzeichnete Dokument wird sorgfältig eingescannt (nicht fotografiert!) und als ein PDF an die Adresse dohnalveil@europa-bildung.eu geschickt. Benennung der Datei: kurznamederschule_familienname3 (z.B. lichtenfels_leitner3.pdf).

5. Wie werden die Austauschpartnern gewählt? 

Die Bildungsdirektion Steiermark ist in Zusammenarbeit mit der Bildungsbehörde Nizza bzw. den anderen Bildungsbehörden für das Matching der Austauschpartner zuständig. Die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass Informationen über persönliche Interessen, Hobbies und alle Arten von außerschulischen Aktivitäten der Bewerbenden von entscheidender Bedeutung sind. Daher ist es sehr wichtig, detaillierte und aufrichtige Angaben zu machen, da es sonst zu sehr schwierigen und für alle Beteiligten unangenehme Situationen kommen kann.

6. Gastschule und Gastfamilie

Die Schüler/innen werden in das Leben der Gastschule integriert und unterliegen daher den dort geltenden Regelungen und Bestimmungen. Die Teilnahme am Unterricht ist obligatorisch. Die Gastschulen bestimmen Tutor/innen/Referenzlehrer/innen, die den Austauschschüler/innen im Alltag oder bei auftretenden Problemen zur Seite stehen sollen. Die Tutor/innen spielen daher eine wichtige Rolle im reibungslosen Ablauf des Austausches. Für die Zeit des Austausches sollen keine Aufgaben aus der Heimatschule gemacht werden, damit der/sie Schüler/in maximal vom Austausch profitieren kann.

Kommunikationskette bei eventuellen Problemen:

Gastschüler/in > Tutor/in

Gasteltern > Tutor/in Tutor/in

Gastschule > Tutor/in Heimschule

Bei schwerwiegenden Problemen benachrichtigen die Tutor/innen die Bildungsbehörden.

Die Gastfamilien müssen den Austauschpartner/die Austauschpartnerin auf die gleiche Weise aufnehmen, wie sie es im Gegenzug für ihr Kind wünschen. Ein Einzelzimmer wäre daher wünschenswert, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Es ist sehr wichtig, dass die Schüler/innen voll in das Familienleben eingebunden werden. Jeder Kandidat und jede Kandidatin muss sich bewusst sein, dass für die Dauer des Aufenthaltes die Gastfamilie die Verantwortung und die Aufsichtspflichten übernimmt und dass daher jede Entscheidung im Einvernehmen mit der Gastfamilie getroffen werden muss. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass Sie ab Beginn des Machtings mit den Gasteltern kommunizieren Kommunikationskette bei eventuellen Problemen:

Gastschüler/in > Gastfamilie

Gasteltern > Familie der Schüler/in

Gastschüler/in oder Schüler/in > Tutor/in der Gastschule

Tutor/in Gastschule > Tutor/in Heimschule

Bei schwerwiegenden Problemen benachrichtigen die Tutor/innen die Bildungsbehörden.

Sämtliche Kommunikation über den Austausch mit der Bildungsdirektion ist bitte zu vermeiden. Wir können das mengenmäßig nicht schaffen. Kommunizieren Sie bitte Ihre Anliegen an den/die Referenzlehrer/in Ihrer Schule. Außerdem erstellen wir für jedes Jahr ein Padlet als interaktives Medium.

7. Kosten des Aufenthalts und Reisebedingungen

Hinsichtlich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung basiert der Austausch auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Taschengeld sollte von der eigenen Familie in ausreichender Menge bereitgestellt werden. Die Transportkosten, die Organisation der Reise sowie ein 3-tägiger Integrationskurs werden von der Bildungsdirektion mit Erasmus+ Förderung zu den angegebenen Zeitpunkten übernommen.

Sollte nach erfolgter Buchung die Teilnahme durch die Teilnehmer/in bzw. deren Familie abgesagt werden, ohne dass Stornierungsgründe (Krankheit der Teilnehmer, Todesfall in der Familie - ärztliche Bestätigung erforderlich) vorliegen, so sind alle anfallenden Kosten von den Eltern der betreffenden Teilnehmer zu tragen. 

Bei frühzeitigem Abbruch des Aufenthalts verringern sich auch die Erasmusmittel. Dadurch nicht abgedeckte Kosten müssen deswegen von der betreffenden Familie eingefordert werden.