Auslandspraktikum

Berufsbildende Schulen, Organisationen, Vereine, Unternehmen, Behörden etc. können einen Erasmus+ Antrag im Bereich der Berufsbildung stellen.

Für jene Schulen, die kein eigenes Projekt administrieren möchten, organisiert die Steirische Volkswirtschaftliche Gesellschaft gemeinsam mit Projektpartnern aus der Steiermark Erasmus+ Auslandspraktika unter dem Titel „Young Styrians GO Europe". Das Projekt steht auch Lehrlingen offen.

Auskunft unter youngstyrians@gmail.com (BMHS Ewald Hötzl, Lehrlinge Martin Kahr).

 

Tipp: Integrieren Sie in Ihre Auslandspraktikumsanträge auch Praktika für Fach-LehrerInnen.

 

Erasmus+ für Schüler/innen in der beruflichen Erstausbildung und Lehrlinge (Quelle: OeAD: https://bildung.erasmusplus.at/de/berufsbildung/schuelerinnen-und-lehrlinge/)

Erasmus+ Berufsbildung unterstützt öffentliche und private Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung dabei, jungen Menschen ein Praktikum im Ausland zu ermöglichen.

 

Wer kann teilnehmen?

Als Auslandspraktikant/inn/en kommen Schüler/innen berufsbildender Einrichtungen, Lehrlinge und gegebenenfalls Begleitpersonen in Frage. Ebenfalls teilnehmen kann, wer sein Auslandspraktikum binnen eines Jahres nach Abschluss seiner Ausbildung absolviert.

 

Entsendende und aufnehmende Einrichtungen

Organisiert und abgewickelt wird jedes Erasmus+-Praktikum von einer entsendenden Einrichtung. Das kann eine berufsbildende Schule sein, ein Unternehmen, ein Sozialpartner, eine Stiftung oder jede andere Organisation, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig und in einem Programmland ansässig ist. Die entsendende Einrichtung schließt sich mit mindestens einer Partnereinrichtung in einem anderen Programmland zusammen. Als solche kommen Unternehmen oder Institutionen der Berufsbildung in Betracht.

 

Dauer von Auslandspraktika zur beruflichen Bildung

Die Dauer beträgt zwei Wochen bis zwölf Monate.

 

Fördersätze für berufsbildende Auslandspraktika mit Erasmus+

Praktikant/inn/en, die mit Erasmus+ Berufsbildung ins Ausland gehen, erhalten über ihre entsendende Einrichtung eine monatliche Förderung. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Gastland und von der Dauer des Praktikums ab. Für Teilnehmer/innen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Menschen mit Behinderungen) sind Sonderzuschüsse vorgesehen.

 

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind

  • berufsbildende Einrichtungen, die Praktikant/inn/en an Partnerorganisationen im Ausland entsenden und
  • Mobilitätskonsortien aus mindestens drei berufsbildenden Organisationen. Alle Mitglieder eines solchen Konsortiums müssen aus demselben Programmland stammen. Für den Antrag auf Finanzhilfe und die Abwicklung muss ein Mobilitätskonsortium einen Koordinator bestimmen.
  • Der Antrag auf Förderung berufsbildender Praktikumsaufenthalte ist immer an die Nationalagentur des eigenen Landes zu richten. Einzelpersonen können die Förderung eines Auslandspraktikums nicht beantragen. Die Antragstellung erfolgt durch Institutionen im Rahmen von Mobilitätsprojekten.