Allgemeines
Um Erasmus+ Förderungen für Ihre Schule von der Bildungsdirektion zu erhalten, ist die Aufnahme in das Konsortium European Education Area Styria (EEA Styria) der Bildungsdirektion für Steiermark notwendig.
Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft im Konsortium ist:
1) Erasmus-Registrierung Ihrer Schule (OID)
2) Planungs- und Vereinbarungsdokument
3) Mandat
4) Ihre Schule ist nicht akkreditiert
Individuelle Mobilität Schüler/innen | Gruppenmobilität Schüler/innen |
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Datenblatt Individual Mobility Students | Datenblatt Group Mobility Students |
Learning Agreement Individual Mobility Students | Learning Agreement Group Mobility Students |
Formlose Kostenaufstellung | Formlose Kostenaufstellung |
Learning Agreement Complement (Aufenthaltsbestätigung)* | Feedbackformular, Beitrag auf der Schulhomepage oder Ähnliches* |
Ausführlicher Reflexionsbogen oder ein Tagebuch* |
*Spätestens 14 Tage nach Rückkehr der Mobilität
Mobilität Lehr- und Verwaltungspersonal (inkl. Weltweit Unterrichten) | |
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Datenblatt School Staff | |
Learning Agreement School Staff | |
Formlose Kostenaufstellung | |
Learning Agreement Complement School Staff (Aufenthaltsbestätigung)* | |
Feedbackformular School Staff* |
*Spätestens 14 Tage nach Rückkehr der Mobilität
Mobilität Invited Expert | |
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Für den Besuch von Expertinnen/Experten an Ihrer Schule werden sämtliche Rechnungen und folgende Dokumente benötigt: |
Learning Agreement Experts |
Certificate of attendance (Aufenthaltsbestätigung) Experts* |
*Spätestens 14 Tage nach Rückkehr der Mobilität
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
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Bitte halten Sie mit der Servicestelle vor Buchung einer Mobilität Rücksprache, ob diese mit den acht Zielen der Akkreditierung übereinstimmt und förderungswürdig ist.
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Bei Mobilitäten von Lehr- und Verwaltungspersonal ist fristgerecht ein Auslandsdienstreiseantrag an die Abteilung Präs/4 zu richten.
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Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Dokumente (inkl. aller Unterschriften) als pdf-Datei an die Servicestelle Europa und Internationalisierung.
Datenblatt und Learning Agreement sind zeitnahe vor dem Start der Mobilität an die Servicestelle zu übersenden. -
Sollten Sie eine andere als die von der Bildungsdirektion zur Verfügung gestellte Aufenthaltsbestätigung verwenden, ist zusätzlich ein Dokument mit Angabe des Kompetenzerwerbs inklusive Ihrer Unterschrift notwendig.
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Bei Einzelmobilitäten von Lehrkräften/Verwaltungspersonal: Um die Erasmus-Förderung zu erhalten, senden Sie bitte nach Abschluss der Mobilität sämtliche Belege und Rechnung eingescannt per Mail an die Servicestelle Europa und Internationalisierung.
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Im Anschluss der Mobilität erhalten Sie seitens der EU-Kommission eine Umfragemail (Erasmus+ participant survey) von EU-CORPORATE-NOTIFICATION-SYSTEM@ec.europa.eu, die bitte ausgefüllt werden muss.
Achten Sie auf den Spam-Ordner.
Erasmus+ Nummern im Überblick | |
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OID-Nummer der Bildungsdirektion für Steiermark | E10200044 |
Akkreditierungsnummer | 2020-1-AT01-KA120-SCH-000092668 |
Budgetantragsnummer Konsortium EEA Styria 2024 | 2024-1-AT01-KA121-SCH-000223207 |
Budgetantragsnummer Konsortium EEA Styria 2023 | 2023-1-AT01-KA121-SCH-000138921 |
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