Übersicht aller Fragen

Schulpflichtgesetz (SchPflG)

Die dazugehörigen Antworten finden Sie hier.

  • Gibt es Möglichkeiten, Kinder als „Gastschüler“ vorübergehend in der Schule aufzunehmen?
  • Beginn der Schulpflicht bei abweichendem errechnetem Geburtstermin zum tatsächlichem Geburtstermin?
  • Wie ist bei der MIKA-D Testung mit Kindern mit Beeinträchtigung bzw. verhaltensauffälligen Kindern umzugehen?
  • Ist ein positiver Abschluss nötig, um den häuslichen Unterricht für das nächste Schuljahr anzuzeigen?
  • Können Eltern bei einer „Nicht Beurteilung“ ihres Kindes im Jahreszeugnis in der 1. Stufe, den häuslichen Unterricht für die 2.Stufe beantragen?
  • Ein Schüler besuchte im außerordentlichen Status die 1. Klasse einer Volksschule. In diesem Jahr wechselt er an eine andere Schule im Ausland. Im nächsten Schuljahr kehrt er wieder in die ursprüngliche Volksschule zurück. Beginnt die Zählung im außerordentlichen Status von neuem?
  • Ein Kind wird von den Erziehungsberechtigten zur Tante in ein anderes Bundesland geschickt, da die Mutter im Krankenhaus ist und der Vater keinen Pflegeurlaub mehr konsumieren kann. Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen?
  • In wie weit ist die Schule verantwortlich, wenn der Schüler während seiner Verletzung der Schulpflicht straffällig wird - und was kann die Schule gegen eine andauernde Schulpflichtverletzung tun?
  • Wie ist vorzugehen, wenn ein Schüler eine 5-wöchige Kur während des Unterrichtsjahres verschrieben bekommen hat und dort eine Heilstättenklasse besuchen wird? Reicht die Bestätigung vom Schulbesuch in der Heilstättenklasse, oder muss im Vorfeld über die Bildungsdirektion ein Ansuchen gestellt werden bzw. ist der Aufenthalt überhaupt möglich?
  • Wer muss die Kosten für ein ärztliches Attest bezahlen, das für längeres oder häufigeres krankheitsbedingtes kürzeres Fernbleiben von der Schule verlangt wird?
  • Ein schulpflichtiges Kind ist in einer WG untergebracht. Die Erzieherin meldet der Schule, dass das Mädchen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht aufsteht und auch nicht in die Schule geht. Ist dies anzeigepflichtig? Wer muss angezeigt werden und wie häufig?
  • Eine schulpflichtige Schülerin, die bereits im Vorjahr Schulverweigerin war, wiederholt eine Schulstufe. Die Mutter meldet Mädchen drei Tage hintereinander per SMS für den entsprechenden Tag krank. Anschließend erfolgt keine Information mehr. Die Mutter ist telefonisch auch nicht erreichbar. Seit Schulbeginn hat diese Schülerin zum Zeitpunkt Ende September nun wiederum erst zweimal den Unterricht besucht. Das Jugendamt wurde informiert. Wann muss die Schule Anzeige erstatten? In welchem Abstand muss Anzeige erstattet werden, wenn durchgehend kein Schulbesuch erfolgt?
  • Ein Schüler ist afghanischer Staatsbürger und kam als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich. Laut Aussage des Schülers wurde seine afghanische Geburtsurkunde bei seinem Asylaufnahmeverfahren fehlerhaft übersetzt. Sein Geburtstag wurde fälschlicherweise mit 24.12.2005 angegeben, weswegen er auch entsprechend eingeschult wurde (damals 5. Schulstufe). Nun (7. Schulstufe) hat der Schüler allerdings bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Neuausstellung seiner (österreichischen) Geburtsurkunde in Auftrag gegeben, zusammen mit einer beeideten Übersetzung seiner afghanischen Geburtsurkunde, aus der eindeutig hervorgeht, dass er tatsächlich 16 und nicht 13 Jahre alt ist. Sollte sein Antrag positiv erledigt werden, stellt sich die Frage, ob der Schüler mit seiner neuen Geburtsurkunde mehr oder weniger sofort seine Schulpflicht erfüllt hat, oder das aktuelle Schuljahr beenden muss?
  • Eine Schülerin der 1. Klasse leidet unter einer „schweren depressiven Episode“ und konnte die Schule seit 4.11.2019 nicht besuchen. Das Kind ist derzeit krankgeschrieben. Der Vorschlag des Arztes lautet, dass die Schülerin sukzessive, also stundenweise, wieder in den Schulbetrieb eingegliedert werden soll. Wie kann das rechtlich gehen? Ist das Kind während der „Eingliederungszeit“ krankgeschrieben? Tritt nach § 15 Abs. 3 SchPflG eine Befreiung durch die BD in Kraft?
  • Im Jänner möchte eine Gastschülerin für drei Wochen an unsere Schule kommen. Das Mädchen lebt normalerweise auf Réunion mit ihren Eltern. Die Mutter ist aus der Gegend und macht mit dem Mädchen jedes Jahr im Jänner Urlaub in der Steiermark, da zu dieser Zeit auf Réunion Ferien sind. Was ist in diesem Fall rechtlich zu beachten?
  • Ein Kind der Volksschule erscheint in der Früh nicht in der Schule. Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule nicht. Ist die Schule verpflichtet, die Erziehungsberechtigten anzurufen? Wie ist vorzugehen, wenn die Schule die Erziehungsberechtigten anruft, aber nicht erreicht.

 

Schulunterrichtsgesetz (SchUG)

Die dazugehörigen Antworten finden Sie hier.

  • Ist es zulässig, ein Zeugnis im Nachhinein auf einen neuen, anderen Namen auszustellen?
  • Wann kommt es zu einer automatischen Beendigung des Schulbesuches nach § 33 Abs. 1 lit c SchUG? Gibt es diesbezüglich eine Verpflichtung, die Erziehungsberechtigten über die Beendigung des Schulbesuches zu informieren und gibt es darüber hinaus weitere Meldeverpflichtungen?
  • Wie lange vor Schulschluss ist ein Wechsel der Schulstufen möglich?
  • Es wurde ein Zeugnis eines außerschulisch besuchten Religionsunterrichtes vorgelegt. Ist die Beurteilung in dem außerschulischen Religionsunterricht in das Zeugnis nach § 22 SchUG aufzunehmen?
  • Welche „Zeugnisse“ bekommen: Außerordentliche Schüler bei Alternativer Leistungsbewertung? Was bekommen sie dazu? Außerordentliche Schüler bei Notenzeugnis? Vorschulkinder?
  • Kann das digitale Klassenbuch das traditionelle Klassenbuch ersetzen, oder müssten beide Versionen geführt werden?
  • Ist es grundsätzlich auch möglich, eine Art "Kurs" als schulbezogene Veranstaltung einzurichten? Ein Beispiel: Interessierte Schüler/innen mehrerer Klassen wären bereit, ein Heft zu verfassen, eine Aufgabe, die etliche Stunden über mehrere Wochen hinweg in Anspruch nimmt, oder ein Theaterstück (außerhalb des Regelunterrichts und etwaiger unverbindlicher Übungen) zu erarbeiten? Könnte dann in der Schulforumssitzung z. B. ein Kurs von 1 Wochenstunde über z. B. 15 Wochen als schulbezogene Veranstaltung beschlossen werden?
  • Eine Schülerin der Volksschule besuchte im Schuljahr 2018/19 die 2. Schulstufe. Das Mädchen wurde von der Schulpsychologie getestet, eine Hochbegabung liegt vor. Um eine Unterforderung des Kindes zu vermeiden, wurde zum Überspringen der 3. Schulstufe geraten. Das heißt, das Mädchen besucht seit 09.09.2019 die 4. Schulstufe. Die Eltern sind damit einverstanden. Welche Form der Verständigung muss ausgestellt?
  • Im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der SchülerInnenverwaltung wurde bei Leitertagungen im APS-Bereich mehrfach die Frage gestellt, ob man die Schülerstammblätter grundsätzlich (weiterhin) ausdrucken muss oder nur bei Bedarf bzw. Weiterleitung an eine andere Schule (ohne Sokrates) einen Ausdruck herstellt. Zugleich stellt sich die Frage, ob man die Schülerstammkarten für die Erfüllung der Aufbewahrungsfristen unbedingt ausdrucken muss. Dürfen weiterhin Schülerstammblätter geführt und auf dem Postweg an die weiterführenden Schulen geschickt werden oder nicht? Eine elektronische Datenweitergabe ist nur innerhalb von Graz möglich. Was, wenn es nicht mehr erlaubt sein sollte, Daten in „Papierform“ weiterzugeben, und eine Schule außerhalb von Graz die „Sokrates“-Daten anfordert?
  • Der Elternverein möchte einen dreitägigen Schikurs (ohne Übernachtung) für Kinder, deren Eltern das wünschen, organisieren. Laut dem neuen Handbuch für Schulautonomie steht im § 63a SchUG unter Pt. 1.k., dass dem Schulforum auch „die Bewilligung der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder Schulbezogene Veranstaltungen sind“ erteilen kann; unter Bezugnahme auf den § 46 Abs.2 SchUG. Kann das Schulforum beschließen, dass Schüler*innen der 1. bis 4. Klassen an einem vom Elternverein (in Zusammenarbeit mit einer Schischule) organisierten dreitägigen Schikurs (Lehrplanbezug) ohne Nächtigung in der Dauer von mehr als 5 Stunden pro Tag, freiwillig teilnehmen dürfen? Unter der Voraussetzung der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Kann die Schulleitung auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten eine Freistellung für diese Tage erteilen? Da weder Schul- noch schulbezogene Veranstaltung, müssen auch keine Lehrer*innen begleiten (andere Begleitpersonen, wie Eltern, Schischulpersonal, …). Ist dies so möglich?
  • Damit Kosten an etwaigen Schwimmtagen eingespart werden, wollen Eltern via Fahrgemeinschaften Kinder ins Hallenbad bringen bzw. abholen. Ist das zulässig und gesetzlich gedeckt, wenn an diesen Tagen kein Unterricht stattfindet, da der Schwimmkurs samt Fahrt einen ganzen Schulvormittag betrifft?
  • Die Jahrgangsvorständin eines 4. Jahrgangs plant seit März dieses Jahres eine Intensivsprachwoche in Irland, die im Sommersemester 2020 stattfinden soll. Zum Zeitpunkt der Planung im März 2019 meldeten sich 70% der Schüler mündlich an, woraufhin die Kollegin die Reise buchte. Nun sagt ein Schüler ohne Angabe von Gründen ab, womit die Teilnahmequote auf unter 70% sinkt. Ist die Abmeldung des Schülers in dieser Form zu akzeptieren? Ist nun angesichts nicht erfüllter Teilnahmequote ein Ansuchen zur Durchführung der Schulveranstaltung an die Bildungsdirektion zu richten?
  • Andere Schüler verweigerten bereits im März 2019 ihre Teilnahme. Wie ist mit diesen Schülern umzugehen?
  • Angenommen die Schule trifft die Entscheidung ein Kind von der 1. Klasse auf die Vorschulstufe umzustufen und die Mutter erhebt dagegen Einspruch. Wie ist der weitere Verlauf? Wird dem Einspruch der Mutter automatisch stattgegeben? Kann die Umstufung auch ohne Zustimmung der Mutter durchgeführt werden, wenn die Aufzeichnungen der Lehrerin die Leistungsdefizite festhalten?
  • Da es unterschiedliche Informationen bezüglich der Schulnachrichten und Zeugnisse gibt, bitte ich Sie sehr höflich mir den aktuellen Stand mitzuteilen.
    • Schulnachricht/ Noten:
      • welches Papier?
      • Dokumentation welches Papier?
      • welche Art der Dokumentation ist rechtlich zulässig (Pensenbuch, Lernzielkatalog, Protokoll KEL-Gespräch)?
      • ist eine standortspezifische Lösung für die Dokumentation wählbar?
      • ist zur Schulnachricht der Lernzielkatalog an die Eltern auszuhändigen?
      • wenn ja, müsste eine Sicherheitskopie erstellt werden?
    • Semesterinformation/ alternative Leistungsbeurteilung/ Jahresinformation/ alternative Leistungs-beurteilung
      • welches Papier?
      • sind Zusatzdokumentationen notwendig?
      • wenn ja, welche Dokumentationen auf welchem Papier?
    • Jahreszeugnis/ Noten:
      • welches Papier?
      • Dokumentation welches Papier?
      • welche Art der Dokumentation ist rechtlich zulässig (Pensenbuch, Lernzielkatalog, Protokoll KEL- Gespräch)?
      • ist eine standortspezifische Lösung für die Dokumentation wählbar?
      • ist zur Schulnachricht der Lernzielkatalog an die Eltern auszuhändigen? Wenn ja, müsste eine Sicherheitskopie erstellt werden?
  • Ein Schüler hatte im Wintersemester 2018/19 6 negative Noten und hat sich darauf im April von der Schule abgemeldet. Im Wintersemester 2019/20 hat er sich erneut angemeldet. Können Sie uns bitte sagen:
    • Bleiben die positiven Noten des Wintersemesters erhalten?
    • Müssen die negativen Noten im Rahmen des Unterrichtsbesuchs ausgebessert werden?
  • Besteht die Möglichkeit, ein Schulkind, dass laut § 17 Abs. 5 SchUG während des Unterrichtsjahres die Schulstufe wechselt, in darauffolgenden Schuljahren aus pädagogischen Gründen im selben Klassenverband zu belassen? Kann sich ein Schulleiter/eine Schulleiterin bei dieser Entscheidung auf das § 14 bzw. § 8a Abs. 5 SchOG berufen?
  • Ist es möglich ein Kind von der 3. Schulstufe in die 2. Schulstufe um zu stufen bzw. ist das freiwillige Wiederholen der 3. Schulstufe nach wie vor möglich?

 

(s)RDP

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  • Wie gestaltet sich die Einsichtnahme in die Klausurprüfungen der RDP?
  • Ein Schüler muss die letzte Schulstufe wiederholen und hat noch keine VWA abgegeben. Wann kann er das Prüfungsgebiet der VWA abschließen?
  • Gibt es die Möglichkeit, ein zusätzliches Fach, zB Religion, bei der Reife- (und Diplom-) Prüfung abzulegen?
  • Ein Reifeprüfungskandidat wurde im HT bei der schriftlichen Klausur sowie der Kompensationsprüfung negativ beurteilt. Bei den mündlichen Prüfungen tritt er nicht zu allen an, sondern erscheint bei zwei von 3 Prüfungen gar nicht. Wie ist hinsichtlich der Termine vorzugehen?
  • Der Prüfungskandidat kann die betreffenden mündlichen Teilprüfungen beim nächsten Prüfungstermin ablegen und die Reifeprüfung somit fortsetzen.
  • Eine Schülerin des 5. Jahrganges der HLW hat ihr letztes Schuljahr mit einem "Nicht genügend" abgeschlossen. Wiederholungsprüfung im September: negativ. Sie möchte nun diesen einen Gegenstand bei uns an der Schule im Rahmen einer Externistenprüfung ablegen. Ist es korrekt, dass sie lt. § 3 Abs. 2 frühestens zwölf Monate nach Ende des 5. Jahrganges zur Externistenprüfung antreten darf? Darf die Schule einen Termin frei vorgeben? Muss ich noch weiteres beachten?
  • Die Schülerin hat nicht vor in weiterer Folge zur RDP anzutreten. Wäre es doch so, welche Möglichkeiten hat sie da? Als Externistin im Rahmen eines RDP-Termins? Oder darf sie "normal" antreten? Liegt der Unterschied "nur" im Zeugnis?

 

Leistungsbeurteilung

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  • Gibt es bei Schularbeiten-Terminen, die aufgrund zu vieler „Nicht Genügend“ wiederholt werden müssen, zeitliche Einschränkungen?
  • Wie ist vorzugehen, wenn der Schüler aufgrund einer (z.B. psychischen) Erkrankung vermehrt den Unterricht versäumt und keine Leistungsfeststellungen getroffen werden können?
  • Wie ist vorzugehen, wenn ein Schüler unterjährig an eine neue Schule wechselt und daher teilweise nicht ausreichend Leistungsfeststellungen getroffen werden konnten?
  • Wie muss die Schulnachricht bzw. Semesterinformation/Jahresinformation bei alternativer Leistungsbeurteilung mit Lernzielkatalog, 1. Klasse, aussehen?
  • Mit Beginn des Schuljahres wurde ein Schüler in die zweite Klasse der NMS aufgenommen, da er in den Ferien übersiedelt war. Er hatte das erste Schuljahr an der zuvor besuchten NMS nicht positiv (Nicht genügend in Mathematik) abgeschlossen, war aber berechtigt auf Grund der Feststellung der Klassenkonferenz in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen. Die Wiederholungsprüfung legte er trotzdem ab, und zwar erfolgreich an der „neuen“ NMS. Dem Schüler gebührt ein neues Zeugnis, welche Schule stellt dieses aus?
  • Ist die  Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 13. Jänner 1975 betreffend die Schulnachricht für das erste Semester der Volksschule und der Sonderschule
  • StF: BGBl. Nr. 56/1975  noch gültig, oder nicht?
  • Es gab eine Anfrage bezüglich der Einsichtnahme von Schularbeiten und ob diese mitgenommen und abfotografiert werden dürften. Dass Eltern das Recht haben, Schularbeiten einzusehen, steht außer Streit. Ich könnte der Mutter aber natürlich nur die Schularbeiten des vorigen Schuljahres zur Einsicht geben, da die anderen bereits vernichtet sind. Die Mutter wollte die Schularbeiten für ihre jüngere Tochter, damit diese sie zum Üben verwenden kann. Nach dieser Aussage hätte ich ihr die Einsicht gewährt, ein Fotografieren jedoch nicht erlaubt. War meine Vorgehensweise rechtens und wie geht man generell mit solchen Anfragen um, da sie – wie in diesem Fall – darauf abzielen, Themenstellungen vorüben zu können?

 

Aufsicht

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  • Wann bzw. wie lange besteht Aufsichtspflicht von Lehrern am Schulgelände?
  • Wie gestaltet sich die Aufsichtspflicht vor der rechtlich festgelegten Aufsichtspflicht zu Schulbeginn (§ 51 Abs. 3 SchUG)?
  • Unsere Schule startet um 7.50 Uhr - somit startet die gesetzliche Aufsichtspflicht für uns LehrerInnen um 7.35 Uhr. Bei uns an der Schule ist es seit Jahren üblich, dass das Schulgebäude von einer Mitarbeiterin der Gemeinde auf deren Anordnung hin um 7 Uhr aufgesperrt wird. Die Kinder dürfen ins Schulgebäude und sich in der Aula frei bewegen -  allerdings gibt es keine geregelte Aufsicht seitens der Gemeinde. Wir Lehrer sind natürlich zum Teil anwesend, aber bereiten unseren Unterricht vor oder sind beispielsweise im Konferenzzimmer. Die Eltern wissen um diese Umstände - sie werden auch in unserer Hausordnung extra darauf hingewiesen, dass es keine Aufsicht seitens der Schule vor 7.35 Uhr gibt. Auch sämtliche Versuche meinerseits diesen Missstand zu beheben und über die Gemeinde eine Aufsicht bezahlt zu bekommen, scheiterten bisher. Wer haftet für den Fall, dass etwas in der Zeit vor 7.35 Uhr passiert und sich zB ein Schüler verletzt?
  • Die Volksschule bietet auch für SchülerInnen anderer Schulen, so auch für die SchülerInnen der NMS, eine Nachmittagsbetreuung an. Die Entfernung zwischen den Schulen beträgt 500 m, der Weg kreuzt die Landesstraße. Zurzeit sind 10 SchülerInnen aus vier unterschiedlichen Klassen (6. und 7. Schulstufe) der NMS in der GTS (Nachmittagsbetreuung) angemeldet und besuchen diese an durchschnittlich drei Tagen pro Woche. Der Unterricht in der NMS endet für die betroffenen SchülerInnen zu unterschiedlichen Zeiten.
    • Ist aufgrund der institutionellen und organisatorischen Trennung von NMS und VS inkl. Nachmittagsbetreuung eine Beaufsichtigung der SchülerInnen auf dem Weg von der NMS in die VS überhaupt notwendig?
    • Ist eine Übertragung der Aufsichtspflicht in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der SchülerInnen ausreichend?
  • Falls dies nichtzutreffend ist:
    • Welche Institution (Volksschule, Trägerverein, Schulerhalter, NMS) ist für die Organisation der Beaufsichtigung verantwortlich?
    • Welche Personen kommen für die Beaufsichtigung infrage?
    • Können die LehrerInnen der VS bzw. NMS dazu verpflichtet werden, die Beaufsichtigung (entgeltlich?) zu übernehmen?
    • Kann oder muss den SchülerInnen der NMS die Teilnahme verwehrt werden, wenn die Möglichkeit einer Beaufsichtigung (aus organisatorischen bzw. finanziellen Gründen) nicht gegeben ist?
  • Die Forschungsstelle Mobilität bietet ein Radfahrtraining für Volksschüler/innen an. Laut eines schriftlichen Hinweises des LSR vor einigen Jahren hat immer der/die Klassenlehrer/in die Aufsicht zu führen (und ist somit nicht von der Verantwortung für die Klasse entbunden), wenn externe Expert/inn/en Unterricht halten, etwa wenn ein Vereinstrainer mit einer Klasse in Bewegung und Sport arbeitet. Das Radfahrtraining findet in Gruppen (auch auf der Straße) mit „externen Expertinnen“ statt. Die Klassenlehrerin kann nicht anwesend sein, da sie einen Teil der Klasse im Klassenraum beaufsichtigt. Wenn nun im Rahmen dieses Trainings ein Unfall passiert, wird m. E. die Schule zur Verantwortung gezogen. Die Schule kann m. E. während der vorgesehenen Unterrichtszeit ihre Verantwortung nicht an schulfremde Experten übertragen. Somit müsste beim Training ständig auch eine Lehrperson anwesend sein, was jedoch aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Wer trägt die alleinige Verantwortung, wenn z. B.  ein Kind während des Radfahrtrainings in der Unterrichtszeit in Abwesenheit der Lehrer/innen stürzt, sich verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt (etwa ein parkendes Auto streift und Lackschäden verursacht)? Ist die Schule hier zumindest mitverantwortlich? Kann der Schule der Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden?
  • Muss, wenn das Schulgebäude genau eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn geöffnet wird, auch in der Garderobe eine Aufsicht sein? Und wer sollte diese dann halten, wenn keine weiteren KollegInnen zur Verfügung stehen? Ab wann muss das Schulhaus am Nachmittag vor Unterrichtsbeginn offen sein? Ab wann ist in einem solchen Fall Aufsicht zu halten?
  • Erziehungsberechtigte werden bei einer Schulveranstaltung als Aufsichtspersonen herangezogen, Personen werden funktionell als Bundesorgane tätig. Lt. § 44a SchUG ist dies möglich. Bitte um Erklärung ob es dazu ein Formular gibt und wie die Angelobung von Eltern stattfinden soll.
  • Es wurde eine Laternenwanderung am letzten Schultag um 16 Uhr beschlossen. Wie sieht es dafür mit der Anwesenheitspflicht aus? Eltern kommen mit, haben die Lehrer trotzdem die Aufsichtspflicht?

 

Schulpartnerschaft, Konferenzen, Eltern

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  • Wie viele Schulforumssitzungen sind gesetzlich vorgesehen?
  • Wann haben Lehrerkonferenzen stattzufinden?
  • Gibt es für die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung nach § 13a SchUG Alternativen zur Schulforumssitzung, wenn ein kurzfristiger Beschluss benötigt wird?
  • Die KEL-Gespräche finden ein Mal pro Semester statt (= Klassenlehrerin, Schüler oder Schülerin und Erziehungsberechtigte). Andere Gegenstände (Werken, Religion usw.) mit externen Lehrpersonen bieten eine Möglichkeit zur Aussprache an. Dürfen statt der Elterngespräche die KEL-Gespräche stattfinden, oder müssen die Elterngespräche zusätzlich dazu stattfinden? Gibt es einen Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Semester?
  • Muss die/der Klassenlehrer*in ein SEL-Gespräch (Schüler*innen – Eltern - Lehrer*innen-Gespräch) durchführen, wenn die/der Schüler*in als ao Schüler*in eingestuft wurde?
  • Wann sind Eltern, vor allem nicht verheiratete Elternteile für LehrerInnen als "Erziehungsberechtigte Personen" anzuerkennen? Welche Unterlagen müssen sie vorweisen?

 

Aufnahme/Schulorganisationsgesetz (SchOG)

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  • Ist es möglich, einen Schüler, der die 4. Klasse (nach Wiederholung) wieder (in Mathematik) negativ abschließt, mit einem Nicht genügend in die 1. Klasse/5. Stufe NMS aufsteigen zu lassen?
  • Können Schüler, die (teilweise) in den Lehrplan der ASO eingestuft waren, in eine berufsbildende mittlere Schule aufgenommen werden?

 

Schulzeitgesetz (SchZG)

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  • Darf die Schule 5 schulautonome Tage beschließen? Wenn heuer schon die Herbstferien beginnen, müssen wir am Dienstag nach Ostern und am Dienstag nach Pfingsten die Schule öffnen?

 

Sonstiges

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  • Das Geburtsdatum eines Kindes stimmt in E-Card und Konventionspass nicht überein. Laut Auskunft des Vaters sei das Datum auf der E-Card das richtige; jenes im Pass sei falsch. Was kann der Vater tun?
  • Die Eltern einer Schülerin der HLW haben angefragt, ob ihrer Tochter während einer dreiwöchigen Zeit der Rekonvaleszenz nach einer bevorstehenden Operation die Möglichkeit geboten werden kann, den Unterricht in einigen Fächern via Skype zu verfolgen. Wie sieht die Rechtslage dazu aus?
  • Ich führe in diesem Schuljahr einen Schikurs mit einer Schischule durch. Bessere Schifahrer werden in dieser Woche auch den Sessellift benutzen. Wie schaut das rechtlich aus, brauche ich eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, dass das Kind den Sessellift benutzen darf? Dürfen die Kinder im Rahmen eines Schikurses den Sessellift benutzen?
  • Ein ehemaliger Schüler rief mich mit der Bitte um Ausstellung eines Zeugnisduplikates an. Konkret betrifft es das Schuljahr 2003/04 – für ihn war es das 2. Schuljahr. Nach diesem Schuljahr sind er und seine Mutter weggezogen. Er hat dieses Zeugnis verloren und benötigt ein Duplikat des Zeugnisses, da bei seiner Bewerbung lückenlos alle Zeugnisse vorgewiesen werden müssen. Die Schülerstammkarte mit den entsprechenden Austrittsnoten ist vorhanden. Wie hat eine Zeugniszweitschrift auszusehen bzw. gibt es ein eigenes Formular dafür?
  • Ich bitten um Rechtsauskunft bezüglich der Antragstellung eines Erasmus plus-Projekts (Schuljahr 2020/21 und Schuljahr 2021/22). Wir arbeiten an einem weiteren Erasmus plus Projekt und werden den Antrag im Sommersemester 2020 für school exchange-partnerships stellen. In diesem Projekt würden wir gerne einplanen zu den „mobility-activities“, Schulbesuchen in den Partnerschulen (voraussichtlich Dänemark), eine kleine Schülergruppe (ca. 4- 5 Kinder) mitzunehmen. Dauer: 5 Tage, 3 Tage Schulbesuch und Arbeitstage, 2 Tage für An- und Abreise. Ist das im Bereich der Volksschule im Rahmen eines Erasmus plus Projekts erlaubt? Welche Rahmenbedingungen müssten für die Durchführung aus gesetzlicher Sicht geschaffen werden, um auch mit den Kindern an den mobilities-activities teilzunehmen?
  • Ein Mädchen teilt immer wieder Werbematerial und Visitenkarten der Zeugen Jehovas aus. Eine Familie hat sich deshalb schon bei mir beschwert. Darf sie das?