Schulsprengelverordnungen allgemeinbildender Pflichtschulen
Jede der rund 660 öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen hat einen Schulsprengel.
Als Schulsprengel werden gemäß § 14 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz jene örtlichen Gebiete bezeichnet, die das Einzugsgebiet einer Pflichtschule bilden.
Nähere Information erhalten Sie in der Abteilung Präs/3 Schulrecht Land, Äußere Schulorganisation und Europa.
Ansprechperson: Francesca Karner