Die Sommerschule bietet Gelegenheit, Lernstoff zu vertiefen, Talente zu fördern und individuelle Potenziale zu entfalten.
In der Steiermark findet die Sommerschule in den letzten beiden Wochen der Sommerferien, von 31. August bis 11. September 2026, statt. Sie verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler optimal auf das kommende Schuljahr vorzubereiten. Dabei werden Lerninhalte aus den vergangenen Jahren wiederholt und vertieft, um den Übergang in die nächste Schulstufe, eine neue Schulart, positiven Abschluss für Prüfungen oder Schulwettbewerbe zu erleichtern.
Der Unterricht findet in der Regel von 08:00 bis 12:00 Uhr statt.
In der Sekundarstufe 2 (AHS-Oberstufe und BMHS) ist die Teilnahme an der Sommerschule grundsätzlich den Schülerinnen und Schülern vorbehalten, die auch im laufenden Schuljahr diese Schule besuchen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Homepage des BMB.
Für Eltern, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen & Schüler
Weiterführende Informationen sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Eltern-Homepage des BMB.
Registrierung für Lehrkräfte und Studierende zur Sommerschule
Ab 2. März 2026 können sich Studierende und Lehrkräfte für die Sommerschule registrieren.
Registrierungslink für Lehrkräfte und Studierende: Sommerschule Anmeldung: https://app-neu.sommerschule.gv.at/sommerschuleRegistrierung/web/ui/#Registrierung
Für Lehrerinnen und Lehrer
Als Lehrperson haben Sie die Möglichkeit, in der Sommerschule Gruppen mit mindestens 13 Schüler/innen zu unterrichten. Nur Lehrpersonen mit aufrechtem Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Sommerschule können zwischen einer entgeltlichen Entlohnung oder einer Einrechnung zur Verminderung der Lehrverpflichtung im Schuljahr 2025/26 wählen.
Entlohnung
Pro gehaltener Unterrichtsstunde ist eine pauschale Bruttoabgeltung vorgesehen. Die Höhe richtet sich nach dem Status Ihres Dienstverhältnisses:
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MIT AUFRECHTEM DIENSTVERHÄLTNIS im gesamten Zeitraum der Sommerschule (31.08. - 11.09.2026): € 62,70 brutto pro gehaltener Unterrichtsstunde
- OHNE AUFRECHTEM DIENSTVERHÄLTNIS im gesamten Zeitraum der Sommerschule (31.08. - 11.09.2026): € 37,50 brutto pro gehaltener Unterrichtsstunde
Einrechnung
In der Sommerschule gehaltene Stunden können auf die Lehrverpflichtung im unmittelbar darauf folgendem Regelschuljahr angerechnet werden. Dabei entsprechen 36 gehaltene Stunden einer Werteinheit bzw. einer Wochenstunde der 22. Stunde der Unterrichtsverpflichtung (Schema pd neu)
WICHTIG: Die Bekanntgabe des Einrechnungswunsches muss bis spätestens 31. März erfolgen!
Standortleitung der Sommerschule
Die Leitung eines Sommerschulstandortes kann von der jeweiligen Schulleitung an eine Lehrperson mit aufrechtem Dienstverhältnis (im gesamten Zeitraum der Sommerschule (31.08. - 11.09.2026) delegiert werden. Je nach Anzahl der Gruppen am Standort, ist eine gestaffelte Abgeltung vorgesehen:
- 1 - 4 Gruppen: € 751,40 brutto
- 5 - 11 Gruppen: € 1002,00 brutto
- > 11 Gruppen: € 1.252,40 brutto
Die angegebenen Beträge gelten für einen Zeitraum von zwei Wochen (entsprechend 10 Tagen). Die Leitung kann auch im wöchentlichen Wechsel übernommen werden; in diesem Fall wird die Pauschale aliquotiert.