Schulveranstaltungen

Voraussetzungen für Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft des Schülers oder EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Drittstaatsangehörige, wenn sie die Voraussetzungen der betreffenden Übereinkommen erfüllen sowie Personen mit fremder Staatsangehörigkeit, wenn der Nachweis erbracht wird, dass zumindest ein Elternteil durch wenigstens 5 Jahre den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hat und einkommensteuerpflichtig war sowie Konventionsflüchtlinge.

  • Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule, berufsbildenden mittleren oder höheren Schule oder höheren Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

  • Bedürftigkeit (im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes - jährliche Bemessungsgrundlage € 14.024,60). Der Höchstbetrag an Unterstützung beträgt € 180,--

  • Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Schulveranstaltung (Sportwoche, Projektwoche, Abschlusslehrfahrt, Schüleraustausch usw.)

Antragstellung: Die Antragsformulare samt Beiblättern und Elternmerkblatt liegen in den Schulen auf oder können unter http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at/ heruntergeladen werden

Die Antragsfrist endet am 30.04. des betreffenden Schuljahres.