Voraussetzungen für Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen
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Österreichische Staatsbürgerschaft des Schülers oder EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Drittstaatsangehörige, wenn sie die Voraussetzungen der betreffenden Übereinkommen erfüllen sowie Personen mit fremder Staatsangehörigkeit, wenn der Nachweis erbracht wird, dass zumindest ein Elternteil durch wenigstens 5 Jahre den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hat und einkommensteuerpflichtig war sowie Konventionsflüchtlinge.
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Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule, berufsbildenden mittleren oder höheren Schule oder höheren Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
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Bedürftigkeit (im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes). Der Höchstbetrag an Unterstützung beträgt € 281,--
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Teilnahme an einer mindestens 4-tägigen Schulveranstaltung (Sportwoche, Projektwoche, Abschlusslehrfahrt, Schüleraustausch usw.)
Antragstellung: Die Antragsformulare samt Beiblättern und Elternmerkblatt liegen in den Schulen auf oder können unter http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at/ heruntergeladen werden
Die Antragsfrist endet am 30.04. des betreffenden Schuljahres.