Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen
 

Eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist möglich (gilt für Bundesgymnasien - Unterstufe).

  • Eine Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages (bei Bundesschülerheimen) ist ebenfalls möglich.

  • Der Beitrag beträgt grds. € 88,00.

  • Bei Vollinternat in Bundesschülerheimen grds. 202,00.

  • Die Kosten für die Verpflegung werden von der Schulleitung bekannt gegeben und können nicht ermäßigt werden.

  • Alle Beiträge sind 10 x je Unterrichtsjahr zu entrichten.

Die Beiträge ermäßigen sich wie folgt:
 

bei einem jährlichen Einkommen

Betreuungsbeitrag monatlich
Ermäßigung in %

bis 11.222,99

100

von 11.223,00 bis 12.626,99

90

von 12.627,00 bis 13.889,99

80

von 13.890,00 bis 15.011,99

70

von 15.012,00 bis 15.993,99

60

von 15.994,00 bis 16.881,99

50

von 16.882,00 bis 17.676,99

40

von 17.677,00 bis 18.378,99

30

von 18.379,00 bis 18.986,99

20

von 18.987,00 bis 19.500,00

10


Bei nur tageweiser Anmeldung zum Besuch des Betreuungsteiles in ganztätigen Schulformen oder Nachmittagsbetreuung in Schülerheimen ermäßigt sich der Betreuungsbeitrag:

 

Anmeldung für

Betreuungsbeitrag

1 Tag: 30 % des festgesetzten Betrages
2 Tage: 40 % des festgesetzten Betrages
3 Tage: 60 % des festgesetzten Betrages
4 Tage:

80 % des festgesetzten Betrages

 

  • Antragsstellung: Die Antragsformulare und Informationsblätter liegen in der betreffenden Schule auf.

  • Antragsfrist: Der Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen muss grds. innerhalb eines Monats nach Aufnahme in diese Schulform bei der Direktion abgegeben werden.