Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen
Eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist möglich (gilt für Bundesgymnasien - Unterstufe).
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Eine Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages (bei Bundesschülerheimen) ist ebenfalls möglich.
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Der Beitrag beträgt grds. € 88,00.
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Bei Vollinternat in Bundesschülerheimen grds. € 202,00.
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Die Kosten für die Verpflegung werden von der Schulleitung bekannt gegeben und können nicht ermäßigt werden.
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Alle Beiträge sind 10 x je Unterrichtsjahr zu entrichten.
Die Beiträge ermäßigen sich wie folgt:
bei einem jährlichen Einkommen |
Betreuungsbeitrag monatlich |
bis 11.222,99 |
100 |
von 11.223,00 bis 12.626,99 |
90 |
von 12.627,00 bis 13.889,99 |
80 |
von 13.890,00 bis 15.011,99 |
70 |
von 15.012,00 bis 15.993,99 |
60 |
von 15.994,00 bis 16.881,99 |
50 |
von 16.882,00 bis 17.676,99 |
40 |
von 17.677,00 bis 18.378,99 |
30 |
von 18.379,00 bis 18.986,99 |
20 |
von 18.987,00 bis 19.500,00 |
10 |
Bei nur tageweiser Anmeldung zum Besuch des Betreuungsteiles in ganztätigen Schulformen oder Nachmittagsbetreuung in Schülerheimen ermäßigt sich der Betreuungsbeitrag:
Anmeldung für |
Betreuungsbeitrag |
1 Tag: | 30 % des festgesetzten Betrages |
2 Tage: | 40 % des festgesetzten Betrages |
3 Tage: | 60 % des festgesetzten Betrages |
4 Tage: | 80 % des festgesetzten Betrages |
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Antragsstellung: Die Antragsformulare und Informationsblätter liegen in der betreffenden Schule auf.
- Antragsfrist: Der Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen muss grds. innerhalb eines Monats nach Aufnahme in diese Schulform bei der Direktion abgegeben werden.