Schülerbeihilfe Allgemeines

Aufgabenbereich

 

Aufgabe der Unterabteilung Schülerbeihilfe ist es, Schülerbeihilfenanträge auf Anspruchsvoraussetzungen, die im Schülerbeihilfengesetz 1983 geregelt sind, zu überprüfen, zu berechnen und bescheidmäßig zu erledigen.


Neben

  • Schulbeihilfe (Anspruch ab der 10. Schulstufe),
  • Heimbeihilfe (Anspruch ab der 9. Schulstufe), und
  • Fahrtkostenbeihilfen (Anspruch ab der 9. Schulstufe)

                                    Achtung Frist: 31.12. des jeweiligen Schuljahres

bearbeiten wir auch Anträge auf Gewährung von

  • Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen für Schüler an AHS und BMHS,

                                   Achtung Frist: 30.04. des jeweiligen Schuljahres

  • besondere Schulbeihilfe für Studierende an höheren Schulen für Berufstätige im Prüfungsstadium, und
  • Ermäßigungen des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen.

Antragsformulare und Informationsblätter liegen in den betreffenden Schulen auf bzw. können unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe.html heruntergeladen werden. Details finden Sie auch auf dieser Seite http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at/.

Eine Antragsstellung ist auch online möglich:

nähere Informationen dazu

Online-Antrag