Schülerbeihilfe Allgemeines

Aufgabenbereich

 

Aufgabe der Unterabteilung Schülerbeihilfe ist es, Schülerbeihilfenanträge auf Anspruchsvoraussetzungen, die im Schülerbeihilfengesetz 1983 geregelt sind, zu überprüfen, zu berechnen und bescheidmäßig zu erledigen.


Neben

  • Schulbeihilfe (Anspruch ab der 10. Schulstufe),
  • Heimbeihilfe (Anspruch ab der 9. Schulstufe), und
  • Fahrtkostenbeihilfen (Anspruch ab der 9. Schulstufe)

                                    Achtung Frist: 31.12. des jeweiligen Schuljahres

bearbeiten wir auch Anträge auf Gewährung von

  • Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen für Schüler an AHS und BMHS,

                                   Achtung Frist: 30.04. des jeweiligen Schuljahres

  • besondere Schulbeihilfe für Studierende an höheren Schulen für Berufstätige im Prüfungsstadium, und
  • Ermäßigungen des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen.

Antragsformulare und Informationsblätter liegen in den betreffenden Schulen auf bzw. können unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe.html heruntergeladen werden. Details finden Sie auch auf dieser Seite http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at/.

 

Informationen zur Antragstellung und zum Parteiengehör

Bitte beachten Sie, dass für die Abgabe der Unterlagen keine persönliche Vorsprache bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern nötig ist. Sie können die Anträge ganz unkompliziert in den dafür vorgesehenen Postkasten im Foyer einwerfen.

Sollte es dennoch notwendig sein, persönlich mit einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter zu sprechen, dann wird darauf hingewiesen, dass

Parteienverkehr nur nach telefonischer Vereinbarung

mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter möglich ist.

 

Michaela Kogler: 05 0248 345 / 117

Silvia Teibinger: 05 0248 345 / 118

Judith Stiendl: 05 0248 345 / 115

Christine Zollneritsch: 05 0248 345 / 113

Markus Ofner: 05 0248 345 / 650

 

 

Eine Antragsstellung ist auch online möglich:

nähere Informationen dazu

Online-Antrag