Besondere Beihilfe

Voraussetzungen für Besondere Schulbeihilfe für Schüler einer höheren Schule für Berufstätige im Prüfungsstadium

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Besuch einer höheren Schule für Berufstätige
  • mindestens einjährige Berufstätigkeit vor deren Einstellung
  • Einstellung der Berufstätigkeit (Kündigung oder Beurlaubung gegen Entfall der Bezüge) 6 Monate (oder kürzer) vor Beginn der abschließenden Prüfung zum Zweck der Vorbereitung dieser Prüfung.

Antragstellung: Die Antragsformulare und Informationsblätter liegen in der betreffenden Schule auf bzw. sind unter http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at/ zu finden.

Antragsfrist: Die Anträge auf besondere Schulbeihilfe sind kurz vor oder nach Einstellung der Berufstätigkeit bei der Bildungsdirektion für Steiermark einzubringen, spätestens jedoch bis zum Beginn der mündlichen abschließenden Prüfung.

Eine Antragsstellung ist auch online möglich.

Online-Antrag