Pädagogik-Paket

Das 2018 im Ministerrat beschlossene „Pädagogik-Paket“ bündelt fünf zentrale Reformen, die in der Volksschule, der (Neuen) Mittelschule, in allen AHS-Unterstufen und auch in der Sekundarstufe II mehr Fairness und Transparenz ins Bildungssystem bringen und den kompetenzorientierten Unterricht österreichweit intensivieren werden.

1. Klare Schulreifekriterien für alle

Mit dem neuen Schuleingangsscreening wurde ein Instrument zur förderorientierten Diagnostik entwickelt, das erstmals bundesweit präzise jene Fertigkeiten bei Kindern im schulreifen Alter feststellt, die für den regulären Schulbesuch relevant sind. Das gibt den Eltern mehr Sicherheit für einen fairen Schulstart. Umsetzung: ab dem Schuljahr 2021/22
 

2. Zeitgemäße Lehrpläne in der Volksschule und in der Sekundarstufe I

Kompetent sein heißt, etwas zu wissen und auch anwenden zu können. Das Fundament des Wandels vom lehrstoff- zum kompetenzorientierten Unterricht bieten die neuen Lehrpläne für Volksschulen, (Neue) Mittelschulen und die Unterstufe der AHS. Durch ihre konsequente Neuausrichtung auf bestimmte Kompetenzen sichern sie den Erwerb grundlegender Kompetenzen ab und schaffen mehr Freiraum für eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Unterrichtsgestaltung. Umsetzung: aufsteigend ab dem Schuljahr 2022/23.
 

3. Die neue Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO)

Die neue Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) bildet den wichtigen (rechtlichen) Rahmen für das Zusammenspiel von Lehrplänen und der Leistungsbeurteilung: Sie baut einerseits auf den Lehrplänen auf und ermöglicht eine lernförderliche Rückmeldung zu erworbenen Kompetenzen und bietet andererseits die Grundlage für eine transparente Leistungsbewertung und -beurteilung. Umsetzung: stufenweise ab dem Schuljahr 2021/22.
 

4. Die individuelle Kompetenz- und Potenzialmessung (iKPM)

Die iKPM dient einerseits der Diagnose von Kompetenzen und der Förderung der Schüler/innen, andererseits aber auch dem Schulqualitätsmanagement und dem Bildungsministerium zum Monitoring der Leistung und zur Entwicklung des Bildungssystems. Sie stellt eine Weiterentwicklung der beiden bestehenden Instrumente Bildungsstandardüberprüfungen (BIST-Überprüfungen) und Informelle Kompetenzmessung (IKM) dar und wird diese künftig ersetzen bzw. ergänzen. Umsetzung: stufenweise ab dem Schuljahr 2021/22
 

5. Bildungspflicht

Die Bildungspflicht baut auf allen anderen Maßnahmen auf und ergänzt diese. Ziel ist, dass möglichst kein/e Schüler/in das Bildungssystem verlässt, ohne über grundlegende Kompetenzen zu verfügen. Somit ist sie eine wichtige und kostenlose Möglichkeit, zentrale Fähigkeiten und Fertigkeiten auch nach Ende der bisherigen Schulpflicht in einem institutionellen Rahmen zu erwerben.
Umsetzung: ab dem Schuljahr 2022/23
 

Mehr über das Pädagogik-Paket und/oder einzelne Maßnahmen können Sie in der entsprechenden Broschüre erfahren. 

Die Broschüre zum Pädagogik-Paket können Sie auf unserer Website als barrierefreies Dokument herunterladen oder als Printversion im Publikationenshop des BMBWF bestellen