Schulplätze für geflüchtete Kinder

Інформаційний лист Диреції з питань освіти федеральної землі Штирія для

Сімей нових у Штирії

 

Informationsblatt der Bildungsdirektion Steiermark für

„Familien – neu in der Steiermark“

 

 

Muss mein Kind eine Schule besuchen?

Die Bestimmungen der österreichischen Schulpflicht haben auch auf Schüler/innen aus der Ukraine in der jeweiligen Altersgruppe Anwendung zu finden.

Für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche besteht die Möglichkeit, die Bildungs- und Ausbildungsangebote, die zur Erfüllung der Ausbildungspflicht zur Verfügung stehen, in Anspruch zu nehmen.

 

Wie bekomme ich für mein/e Kind/er (6 – 15 Jahre) und/oder meine/n Jugendliche/n (15 – 19 Jahre), einen Schulplatz? Was muss ich tun?

  • Wenn Sie einen Schulplatz an einer Volksschule (rund 6 – 10 Jahre), Mittelschule (rund 10 – 14 Jahre) oder Polytechnischen Schule (rund 15 Jahre) in Graz benötigen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Bildung und Integration der Stadt Graz, Keesgasse 6, 8010 Graz, E-Mail: abiservice@stadt.graz.at, Tel.: 0316/872-7474.
  • Wenn Sie einen Schulplatz an einer Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule in der Steiermark (außerhalb von Graz) benötigen, wenden Sie sich direkt an die Schule oder Bildungsregion (Kontakt siehe weiter unten) bzw. Wohnsitzgemeinde.
  • Wenn Sie einen Schulplatz an einer AHS (Allgemein bildende höhere Schule) oder BMHS (Berufsbildende mittlere oder höhere Schule) für Jugendliche ab 15 Jahren benötigen, wenden Sie sich direkt an die Schule oder Bildungsregion (Kontakt siehe weiter unten).

 

Hier finden Sie die Adressen von allen Schulen in der Steiermark: Steirischer Bildungsberater

 

Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung und Beratung bei der Wahl bzw. Suche nach einer geeigneten Schule benötigen, können Sie sich auch an Frau Alexandra Ettinger, Kontaktperson bei Fragen zu Flucht und Migration in der Bildungsdirektion wenden: Tel.: 05 0248 345 198, E-Mail: alexandra.ettinger@bildung-stmk.gv.at

 

Kontakte in den Bildungsregionen:

Steirischer Zentralraum (Graz, Graz-Umgebung, Voitsberg): abt-paed-1-zr@bildung-stmk.gv.at

Oststeiermark (Hartberg-Fürstenfeld, Weiz): abt-paed-2-os@bildung-stmk.gv.at

Obersteiermark Ost (Bruck-Mürzzuschlag, Leoben): abt-paed-3-oo@bildung-stmk.gv.at

Südweststeiermark (Deutschlandsberg, Leibnitz): abt-paed-4-sw@bildung-stmk.gv.at

Obersteiermark West (Murau, Murtal): abt-paed-5-ow@bildung-stmk.gv.at

Südoststeiermark (Südoststeiermark): abt-paed-6-so@bildung-stmk.gv.at

Liezen (Liezen, Gröbming): abt-paed-7-li@bildung-stmk.gv.at

 

Informationen zum österreichischen Schulsystem sind (unter anderem in den Sprachen Englisch und Russisch) auf https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa.html zu finden.

 

Die Bildungsdirektion Steiermark wünscht allen Eltern, Kindern und Jugendlichen einen schönen Start!

 

Veröffentlicht am 09.03.2022