Baumaßnahmen/Auflassung und Errichtung von Pflichtschulen
Die Gemeinden sind als Erhalter der öffentlichen Pflichtschulen für die Bereitstellung eines dem standardmäßigen Raum- und Funktionsprogramm entsprechenden Schulgebäudes zuständig.
Die Gemeinden sind als Erhalter der öffentlichen Pflichtschulen für die Bereitstellung eines dem standardmäßigen Raum- und Funktionsprogramm entsprechenden Schulgebäudes zuständig.