Die Bildungsdirektion kann Schulcluster von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen einrichten.
Ziel eines Clusters ist es unter einer gemeinsamen Leitung (=Clusterleitung) ein pädagogisches Konzept an allen gemeinsamen Standorten umzusetzen.
Vorteile eines Clusters sind unter anderem die Nutzung gemeinsamer Ressourcen und die administrative Unterstützung (=Sekretariatsstunden), die der Cluster erhält.
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Die derzeit geltende Rechtsgrundlage finden Sie hier...
Einen Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen finden Sie hier...
Verordnungen zu den einzelnen Pflichtschulcluster:
Ansprechperson in der Abteilung Präs/5: Mag.a Eva STUHLPFARRER