Schulcluster im Pflichtschulbereich

Schulcluster sind der Zusammenschluss von mindestens zwei bis maximal acht Schulen.

Pflichtschulcluster können aus Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen gebildet werden.

Die Bildungsdirektion kann Schulcluster von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen einrichten.

Ziel eines Clusters ist es unter einer gemeinsamen Leitung (=Clusterleitung) ein pädagogisches Konzept an allen gemeinsamen Standorten umzusetzen.

Vorteile eines Clusters sind unter anderem die Nutzung gemeinsamer Ressourcen und die administrative Unterstützung (=Sekretariatsstunden), die der Cluster erhält.

 

Informationen zum Thema Clustersekretariate finden Sie hier...

Nähere Informationen zum Thema Pflichtschulcluster finden Sie hier...

Die derzeit geltende Rechtsgrundlage finden Sie hier...

Einen Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen finden Sie hier...

 

Verordnungen zu den einzelnen Pflichtschulcluster:

ab dem Schuljahr 2023/24:

ab dem Schuljahr 2022/23:

ab dem Schuljahr 2021/22:

ab dem Schuljahr 2020/21:

Ansprechperson in der Abteilung Präs/5: Mag.a Eva STUHLPFARRER