Berufsschulorganisationsgesetz

Vollziehung des Berufsschulorganisationsgesetzes

  • Durchführung von Verhandlungen zur Ausstellung von Verwendungsbewilligungen von einzelnen Landesberufsschulen, Werkstätten, Lehrsälen, Geräten und Maschinen
     
  • Errichtung und Auflassung von Schulen und Expositurklassen
     
  • Überprüfung der Bewilligungsauflagen
     
  • Wiederkehrende Prüfung von Maschinen und Anlagen

Die derzeit geltende Rechtsgrundlage finden Sie hier...

 

Ansprechperson in der Abteilung Präs/5: MMag.Anna Pätzold