Errichtung und Auflassung von Pflichtschulen

Die Errichtung, Auflassung bzw. Zusammenlegungen von öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen fällt in den Aufgabenbereich der Gemeinden als gesetzliche Schulerhalter.


Jede einzelne dieser Maßnahmen, deren Voraussetzungen im Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetz im Detail festgelegt sind, bedarf zur Gültigkeit einer Genehmigung der Bildungsdirektion Steiermark mittels Bescheid.

Der Entscheidung geht ein Ermittlungsverfahren voraus, in das die betroffenen Gemeinden eingebunden sind.

Die Bildungsdirektion Steiermark kann die Auflassung einer öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschule auch von Amts wegen durch Bescheid anordnen.

Ansprechperson in der Abteilung Präs/5: ​Gundula GRETSCHEL