Die Gemeinden sind als Erhalter der öffentlichen Pflichtschulen für die Bereitstellung eines dem standardmäßigen Raum- und Funktionsprogramm entsprechenden Schulgebäudes zuständig.
Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit an öffentlichen Pflichtschulen
Vollziehung des Berufsschulorganisationsgesetzes
Von den Gemeinden ist für Berufsschüler/innen ein Schulerhaltungsbeitrag zu leisten.