Die Gemeinden sind als Erhalter der öffentlichen Pflichtschulen für die Bereitstellung eines dem standardmäßigen Raum- und Funktionsprogramm entsprechenden Schulgebäudes zuständig.
Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit an öffentlichen Pflichtschulen
Vollziehung des Berufsschulorganisationsgesetzes
Von den Gemeinden ist für Berufsschüler/innen ein Schulerhaltungsbeitrag zu leisten.
Schulcluster sind der Zusammenschluss von mindestens zwei bis maximal acht Schulen.
Pflichtschulcluster können aus Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen gebildet werden.