Außerordentlicher Schulbesuch: |
Personen, die in keinem Lehrverhältnis stehen, können mit untenstehendem Formular ein Ansuchen um Aufnahme als außerordentliche/r Schüler/in in eine Landesberufsschule in der Steiermark stellen. |
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Umschulungen/Gastschulbesuche: |
Lehrlinge, die aus triftigen Gründen nicht die sprengelzugeordnete Landesberufsschule besuchen können, können mit untenstehendem Formular einen Antrag auf Umschulung in eine andere Landesberufsschule stellen. |
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Schulbesuch nach Lehrzeitende: |
Gemäß § 32 Abs. 3a Schulunterrichtsgesetz können Lehrlinge, die während der Lehrzeit die Berufsschule nicht erfolgreich abschließen konnten, mit Zustimmung des Schulerhalters sowie mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde die Berufsschule zum Zweck der Erlangung eines erfolgreichen Berufsschulabschlusses weiter besuchen. |
Unterrichtsfreistellungen (tageweise): |
Schüler und Schülerinnen welche mehr als einen Tag von Unterricht an der zuständigen steirischen Landesberufsschule freigestellt werden möchten, müssen dies gemäß § 9 Abs. 6 iVm § 22 Abs. 3 Schulpflichtgesetz bei der zuständigen steirischen Landesberufsschule ansuchen. Diese übermittelt dann den Antrag an die Bildungsdirektion Steiermark. |
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Ansprechperson in der Abteilung Präs/3: Elisa REICHART