Elektronische Antragseinbringung

Die Bildungsdirektion für Steiermark stellt ab 01.01.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Bildungsdirektion für Steiermark, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.

Antragstellung per Fax: Für Antragsstellungen steht die Faxnummer 05 0248 345-072 zur Verfügung.

Elektronische Antragstellung: Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Bildungsdirektion für Steiermark auf ihrer Website unter nachfolgendem Link Online-Formulare zur Verfügung: Klicken Sie hier!

Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller/innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.

Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Bildungsdirektion für Steiermark erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.

Veröffentlicht am 01.01.2020