Was ist eine Sondervertragslehrerin oder Sondervertragslehrer?
Sollten Sie Interesse haben in einer steirischen Schule zu unterrichten, erfüllen aber keine Aufnahmevoraussetzungen für ein reguläres Dienstverhältnis, können Sie als Sondervertragslehrerin / Sondervertragslehrer aufgenommen werden. Sie
- erhalten Abschläge beim Gehalt,
- haben die Auflage einen Hochschullehrgang Sondervertragslehrer an der Pädagogischen Hochschule Steiermark zu absolvieren und
- haben für mindestens fünf Jahre ein befristetes Dienstverhältnis.
Die Mindestvoraussetzung ist eine abgeschlossene Reifeprüfung.
Welche pädagogischen Ausbildungen sind gefordert?
Alle Sondervertragslehrerinnen und Sondervertragslehrer haben Einführungsveranstaltungen im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Das erste Dienstjahr ist die Induktionsphase. >> Einführungsveranstaltungen und Induktionsphase
Alle Sondervertragslehrerinnen und Sondervertragslehrer haben innerhalb von acht Jahren (keine Erstreckung auf acht Jahre vorgesehen) nachdem Sie zum ersten Mal an die Pädagogische Hochschule Steiermark gemeldet wurden den Hochschullehrgang für Sondervertragslehrerinnen abzuschließen. Die Teilnahme verlangt ein aufrechtes Dienstverhältnis. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch die Bildungsdirektion für Steiermark.
In Ihrem Sondervertrag wird festgelegt, ob Sie 60 oder 90 ECTS-Punkte absolvieren müssen. Bei einem Einsatz in der Sekundarstufe erfolgt eine fachdidaktische Zuordnung nach Abstimmung mit der Schulleitung durch die Bildungsdirektion.
Sollten Sie aus privaten oder dienstlichen Gründen den zugewiesenen HLG-Platz nicht wahrnehmen können, haben Sie die Verpflichtung dies ehestmöglich der Bildungsdirektion (recruiting@bildung-stmk.gv.at) schriftlich mitzuteilen. Die acht Jahre beginnen mit der Errichtung des Sondervertrages.
Wie bewerbe ich mich?
Alle Ausschreibungen für eine Anstellung als Lehrerin und Lehrer in der Volks- und Mittelschule und Gymnasium finden Sie auf unserer Online-Job-Plattform.
Sie müssen sich ein Bewerbungsprofil anlegen und im Rahmen der Ausschreibungen Stellen auswählen. Sie können sich auf Ausschreibungen in allen Schulen bewerben.
Sollten sich keine Absolventinnen/Absolventen des Lehramtsstudiums oder zertifizierte Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger bewerben, können Sie als Sondervertragslehrer/in aufgenommen werden.
Kann ich mich vom Sondervertrag zum Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung umwandeln?
Um zum Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung zugelassen zu werden, müssen Sie unbedingt die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Abschluss eines Bachelorstudiums im Ausmaß von 180 ECTS oder höher,
- Führen eines akademischen Grades,
- facheinschlägige Berufserfahrung nach dem Studium in einer Vollzeitbeschäftigung im Ausmaß von prinzipiell 36 Monate (mindestens 18 Monate in strategischen Mangelsituationen)
- Zertifikat der Zertifizierungskommission Quereinstieg
Die facheinschlägige Berufserfahrung kann aus Teilzeitbeschäftigungen zusammengerechnet werden, stellt aber mit 18 Monaten ein absolutes Mindestkriterium dar. Beachten Sie, dass die Tätigkeit als Lehrer für die Berufserfahrung herangezogen werden kann, wobei mindestens zwölf Monate der Vollzeitberufserfahrung aus einer Tätigkeit außerhalb des Lehrberufes stammen müssen.
Bei einer Umwandlung muss ein Mindeststundenausmaß in jenem zertifizierten Unterrichtsfach unterrichtet werden, in welchem der Hochschullehrgang / außerordentliche Masterstudiengang Quereinstieg absolviert wird. Diese steirische Auflage erlischt, wenn die Ausbildungsauflage abgeschlossen ist.
Sollten Sie diese Voraussetzungen aufweisen, können Sie am Dienstweg (über die Schulleitung) einen offiziellen Antrag (im Sinne eines Geschäftsbriefes zu verfassen) mit dem Zertifikat als Beilage an die Bildungsdirektion richten, wo Sie um die Umwandlung Ihres Sondervertrages in einen pd-Vertrag Quereinstieg ansuchen.
Auskunftsperson
Für Anfragen betreffend Sondervertrag:
Direkter Ansprechpartner: Dominik Deuretzbacher
schriftliche Anfragen: recruiting@bildung-stmk.gv.at