Einführungsveranstaltungen und Induktionsphase

Für Berufseinsteiger/innen besteht die gesetzliche Verpflichtung Einführungsveranstaltungen und eine Induktionsphase im ersten Dienstjahr zu absolvieren.

Diese Seite gibt Ihnen eine Übersicht zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung und nachweislichen Beendigung der Einführungsveranstaltungen sowie Induktionsphase.

Einführungsveranstaltungen

Seit der Dienstrechtsnovelle 2022 sind für alle Berufseinsteiger/innen gesetzlich verpflichtende Einführungsveranstaltungen vorgesehen. Diese können eine Auflage von 40 (5 Tage) oder 80 (10 Tage) Unterrichtseinheiten vorsehen.

Die Einführungsveranstaltungen werden aus einem ausgewiesenen Fortbildungsmodell der virtuellen Pädagogischen Hochschule, der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der Privaten Pädagogischen Hochschule zusammengestellt. Die Einführungsveranstaltungen setzen sich seit dem Schuljahr 2024/2025 aus den folgenden Inhalten zusammen:

  • 40 Unterrichtseinheiten müssen über eine asynchrone Online-Veranstaltung der virtuellen Pädagogischen Hochschule absolviert werden. Die Inhalte beschäftigen sich mit Methoden der Planung und Durchführung von Unterricht, Diversität/Inklusion, Classroom Management, Organisationsstruktur Klasse, Methoden und Rituale, Digitalisierung und Sprachausbildung in jedem Unterricht.
  • 8 Unterrichtseinheiten müssen über eine asynchrone Online-Rechts-Veranstaltung der virtuellen Pädagogischen Hochschule absolviert werden. Hier werden die für den Unterricht relevanten Rechtstexte behandelt.
  • 32 Unterrichtseinheiten sind aus dem ausgewiesenen Fortbildungsangebot der Pädagogischen Hochschulen der Steiermark zu absolvieren. Die Inhalte dieser Fortbildungen behandeln Professionsbewusstsein; Mentoring / Professionelle Lerngemeinschaften; Organisationsfeld Schule; Schulveranstaltungen

Berufseinsteiger/innen mit 80 Unterrichtseinheiten müssen alle oben angeführten Komponenten absolvieren. Berufseinsteiger/innen mit 40 Unterrichtseinheiten müssen die 8UE Online-Rechts-Veranstaltung sowie die 32UE aus dem ausgewiesenen Fortbildungsangebot der PHSt und PPH Augustinum absolvieren. Wie hoch die jeweilige Anzahl der Einführungsveranstaltungen ist, wird im jeweiligen Dienstvertrag ausgewiesen.

Die Einführungsveranstaltungen müssen in der Steiermark absolviert werden und es besteht keine Möglichkeit sich Inhalte anrechnen zu lassen.

Onboardingwochen

Personen, welche bis 8.Juli 2024 eine Zuweisung für ihre erste Anstellung als Lehrer/in in der Steiermark erhalten haben, werden für die Onboarding-Wochen vorgesehen. Dies sind die geblockten Veranstaltungen in den letzten beiden Sommerferienwochen. Während dieser Zeit sind die Teilnehmenden sozialversichert und erhalten ein Taggeld.

Speziell die Inhalte der Pädagogischen Hochschulen werden hier in der letzten Ferienwoche geblockt angeboten, wobei ein Tag als Regionaltag ausgewiesen ist und am individuellen Schulstandort durchgeführt wird. In dieser Woche sind der Montag und Dienstag Präsenztage an den Hochschulen in Graz. Die restliche Woche wird Online in synchronisierten Veranstaltungen angeboten, damit die gestaffelten Regionaltage durchgeführt werden können.

Die Keynote am Montagvormittag, dem 2. September 2024, stellte eine Premiere dar: Die Pädagogische Hochschule Steiermark hatte einen Experten zum Thema "Digitalisierung der Jugendlichen und das Spannungsfeld zu Schule, Eltern und Lehrer/innen" eingeladen. Nach dem Impulsvortrag bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen. >>hier finden Sie den Beitrag der PHSt zum heurigen Onboarding

Jahresprogramm

Personen, welche nach Anfang Juli eine Zuweisung für ihre erste Anstellung als Lehrer/in in der Steiermark erhalten haben oder in den laufenden Schuljahren ihren Dienst beginnen, müssen die Einführungsveranstaltungen unterjährig im sogenannten Jahresprogramm absolvieren. Die genannten Inhalte sind größtenteils identisch, jedoch ist es erforderlich, dass Sie sich selbstständig bei der Pädagogischen Hochschule Steiermark oder der Privaten Pädagogischen Hochschule Augustinum melden.

Zu beachten ist, dass im Jahresprogramm keine Möglichkeit besteht einen Regionaltag zu absolvieren!

Dokumentation der Einführungsveranstaltungen

Die Schulleitung erstellen den „Bericht der Schulleitung über den Verwendungserfolg der Vertragslehrperson in der Induktionsphase“. Teil dieses Berichtes ist die Beilage A.

Die Berufseinsteiger/in befüllt inhaltlich die Beilage A und legt alle Einzelzertifikate der Einführungsveranstaltungen bei. Diese Sammlung wird geschlossen der Schulleitung übergeben.

Der „Bericht der Schulleitung über den Verwendungserfolg der Vertragslehrperson in der Induktionsphase“ und die Beilage A mit allen Einzelzertifikaten wird durch die Schulleitung der Bildungsdirektion übermittelt und im physischen Personalakt abgelegt.

 

>> Beilage A zum Bericht der Schulleitung über den Verwendungserfolg der Vertragslehrperson in der Induktionsphase

Induktionsphase

Berufseinsteiger/innen in den Lehrberuf werden durch eine/n erfahrene/n Mentor/in in den ersten Monaten der Berufstätigkeit unterstützt.

Die Induktionsphase beginnt mit dem Dienstantritt, der im Dienstvertrag festgehalten wurde, und endet spätestens nach zwölf Monaten in einem aufrechten Dienstverhältnis. Die Induktionsphase kann bereits bei herausragend positiver Leistung nach sechs Monaten beendet werden, wobei die/der Berufseinsteiger/in weiterhin die Vernetzungs- und Beratungsveranstaltungen besuchen muss.

Rollen, Beteiligte, und Aufgaben der Beteiligten

Die Stakeholder in der Induktionsphase sind:

  • die Bildungsdirektion für Steiermark
  • die/der Schulleiter/in
  • die/der Mentor/in
  • die/der Berufseinsteiger/in

Rechte und Pflichten der Berufseinsteiger/innen

Kenntnis der gesetzlichen Regelungen über die Unterrichtserteilung, die Leistungsfeststellung und die Leistungsbeurteilung, die Aufsichtspflicht, die Mitwirkung an der Erziehung (Erziehungsmittel) und die dienstrechtlichen Pflichten.

Praktisch bedeutet das …

 • Besuch von Lehrveranstaltungen zum Berufseinstieg

 • Zusammenarbeit mit Mentorin/Mentor

 • Beobachtung des Unterrichts anderer Lehrpersonen

 • Teilnahme an Vernetzungs- und Beratungsveranstaltungen am Schulstandort (3-4-mal im Semester) und Konferenzen/Dienstbesprechungen

 • Gegebenenfalls Teilnahme an einem durch die Pädagogischen Hochschulen angebotenen Coaching

Rechte und Pflichten der Mentorin und des Mentors

Die Mentorin / Der Mentor hat den Unterricht der Vertragslehrperson in der Induktionsphase im erforderlichen Ausmaß zu beobachten.

Neu: Doppelrolle von Begleitung und Begutachtung wurde aufgehoben.

Praktisch bedeutet das …

 • Einführung in die Spezifika des Schulstandortes

 • Vermittlung aktueller Schwerpunkte der Schulentwicklung (Beispiel SEP)

 • Beratung betreffend Planung und Gestaltung des Unterrichts

 • Analysieren und Reflektieren des Unterrichts und der Erziehungsmethoden

 • Hospitationen im erforderlichen Ausmaß

 • Unterstützung in der beruflichen Entwicklung und bei der Bewältigung der beruflichen Anforderungen

 • Regelmäßige Kommunikation mit der Schulleitung

Die Einteilung erfolgt durch die Schulleitung, wobei in weiterer Folge eine Vergütung beansprucht werden kann:

 • bei Betreuung von einer Lehrperson monatlich 147,20€ (gem. GehG im alten Dienstrecht) und 126,80€ (gem. LVG/VBG im neuen Dienstrecht)

 • bei Betreuung von zwei Lehrpersonen monatlich 197,10€ (gem. GehG im alten Dienstrecht) und 168,70€ (gem. LVG/VBG im neuen Dienstrecht)

 • bei Betreuung von drei Lehrpersonen monatlich 246,00€ (gem. GehG im alten Dienstrecht) und 210,80€ (gem. LVG/VBG im neuen Dienstrecht)

Rechte und Pflichten der Schulleitungen

Als unmittelbar Dienstvorgesetzte verantwortlich für Personalmanagement und Personalentwicklung.

Praktisch bedeutet das …

 • Einteilung der Mentorinnen und Mentoren

 • Koordination des Mentorings an der Schule

 • Organisation des Regionaltages am Schulstandort im Rahmen der 2. Onboarding-Woche (Blockwoche)

 • Einholung von Informationen betreffend Stand der Entwicklung der zu betreuenden Berufseinsteiger/innen

 • Einberufung von Vernetzungs- und Beratungsveranstaltungen drei- bis viermal je Semester, mit allen Mentorinnen/Mentoren und Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase

 • Hospitation, Beratung und Unterstützung

 • Vorlage des Berichts über den Verwendungserfolg an die Bildungsdirektion

Dokumentation der Induktionsphase

Spätestens zwei Monate vor Ende der Induktionsphase dokumentiert die Schulleitung die Beobachtungen zur/zum Berufseinsteiger/in im „Bericht der Schulleitung über den Verwendungserfolg der Vertragslehrperson in der Induktionsphase“. Die/Der Mentor/in hat hier mit Ihren Beobachtungen die Eindrücke der Schulleitung zu ergänzen, die Verfassung des Berichts obliegt aber ausschließlich der Schulleitung.

Lernfelder, welche beobachtet und beurteilt werden:

  1. Vermittlung des im Lehrplan vorgeschriebenen Lehrstoffs
  2. Erzieherisches Wirken
  3. Zusammenarbeit mit den anderen Lehrpersonen sowie mit den Erziehungsberechtigten

Die Berufseinsteiger/in hat das Recht zur Stellungnahme (auch bei positiver Berichtslegung) vor der Übermittlung an die Bildungsdirektion für Steiermark.

Wesentlich ist, dass seit der Dienstrechtsnovelle 2022 die Leistung in der Induktionsphase keinen Kündigungsgrund mehr darstellt. Erst die Bestätigung durch die Bildungsdirektion beendet offiziell die Induktionsphase.

>> Bericht der Schulleitung zum Verwendungserfolg von Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase

Sollte die Vertragslehrperson während der Induktionsphase den Schulstandort wechseln (Versetzung, Neuanstellung) ist durch die abgebende Schulleitung ein Zwischenbericht des Verwendungserfolges an die Dienstbehörde (Bildungsdirektion für Steiermark – Präs/4) zu übermitteln.

>> Zwischenbericht der Schulleitung zum Verwendungserfolg von Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase

Kontakt

• Bildungsdirektion Steiermark:

E-Mail: berufseinstieg@bildung-stmk.gv.at

            – Dominik Deuretzbacher, BA MA: Tel.: 050 248 345 107

• Pädagogische Hochschule Steiermark:

            –Institut für Praxislehre und Praxisforschung: Tel.: +43 (0)316 8067 6502

E-Mail: berufseinstieg_sekundar@phst.at
E-Mail: berufseinstieg_primar@phst.at

• Private Pädagogische Hochschule Augustinum:

           –INSTITUT FÜR FORT- UND WEITERBILDUNG: Tel.:  +43 (0)316 58 16 7028

E-Mail: fortbildung@pph-augustinum.at

Veröffentlicht am 24.09.2024

Rechtliche Grundlagen

Vertragslehrpersonen – Bund

Einführungsveranstaltungen: §38 Abs. 12 VBG

Induktionsphase: §39 VBG

Mentorinnen und Mentoren: §39a VBG

Dienstpflichten: §40a VBG

Landesvertragslehrpersonen – Land

Einführungsveranstaltungen: §3 Abs. 12 LVG

Induktionsphase: §5 LVG

Mentorinnen und Mentoren: §6 LVG

Dienstpflichten: §8 LVG