Der Bewerbungsprozess:
Alle vakanten Stellen der öffentlich-rechtlichen Schulen der Steiermark werden in der Bildungsdirektion gesammelt und in bestimmten Ausschreibungszeiträumen auf der Online-Bewerbungsplattform veröffentlicht. Sie müssen sich innerhalb des Ausschreibungszeitraumes über das Portal auf Stellen bewerben, die Sie interessieren. Sobald der Ausschreibungszeitraum vergangen ist, werden alle gültigen Bewerbungen an die Schulleitungen weitergegeben, die die unmittelbaren Bewerbungsgespräche führen. Die an besten geeigneten und dienstrechtlich zulässigen Bewerberinnen und Bewerber werden durch die Bildungsdirektion mittels Bescheides zugewiesen.
Sie als Bewerberin/als Bewerber müssten daher folgende Arbeitsschritte wahrnehmen:
- Sammeln Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Welche diese sind finden Sie zu den Informationsseiten der jeweiligen Schultype.
- Sie erstellen auf unserer Online-Bewerbungsplattform ein Bewerber/innen-Profil.
- Rufen Sie während eines Ausschreibungszeitraumes das Online-Bewerbungsplattform auf und bewerben Sie sich auf interessante Stellen.
- Halten Sie sich für Gesprächstermine in den ersten drei Wochen nach Ende des Ausschreibungsfensters bereit. Die Schulleitung nimmt mit Ihnen Kontakt auf, bitte nehmen Sie Abstand davon die Schulleitungen zuerst zu kontaktieren.
Zur Unterstützung Ihres Bewerbungsverfahrens und der Bewerbung selbst, dürfen wir Sie einladen unsere Anleitung zur Hand zu nehmen! >>Handbuch zum Bewerbungstool
Ausschreibungszeiträume für das Schuljahr 2025/2026:
- 18. September 2025 bis 23. September 2025 (Pflichtschulen)
- 13. September 2025 bis 26. September 2025 (Berufsschulen)
- 09. Oktober 2025 bis 15. Oktober 2025 (Bundes- und Pflichtschulen)
- 04. Dezember 2025 bis 10. Dezember 2025 (Bundesschulen)
Ausschreibungszeiträume für das Schuljahr 2026/2027:
- April 2026 (Berufsschulen)
- April/Mai 2026 (Bundes- und Pflichtschulen)
- Juni 2026 (Bundes- und Pflichtschulen)
Grunddaten und Bewerbungsunterlagen:
Sie legen auf der Online-Bewerbungsplattform ein Bewerber/innen-Profil an. Sie müssen hier Kontaktdaten, Persönliche Daten, Dokumente sowie Angaben zur Ausbildung und beruflichen Laufbahn zur Verfügung stellen. Bitte füllen Sie diese Felder gewissenhaft und korrekt aus, da wir sonst nicht Ihre Bewerbung bearbeiten können.
Die Online-Plattform verlangt bestimmte Unterlagen, damit wir mit Ihrer Bewerbung arbeiten können. Diese sind:
- ein Lebenslauf,
- ein Motivationsschreiben,
- Ihre Geburtsurkunde,
- alle Dienstzeugnisse und sonstige Nachweise Ihrer bisherigen Diensttätigkeit,
- Ihr Reifeprüfungszeugnis sowie alle Ausbildungs- und Fortbildungszeugnisse,
- Ihre Sicherheitserklärung (Diese ist für jede Ausschreibung neu auszufüllen und hochzuladen!)
- Versicherungsdatenauszug,
- Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis oder die Arbeitsbewilligung und
- sonstige Unterlagen, welche Sie für den Lehrberuf tauglich erscheinen lassen.
Bitte laden Sie alle Unterlagen als pdf-Format hoch, da andere Formate nicht angenommen werden.
Datenschutz
Durch Ihre Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die im Zuge der Bewerbung bekanntgeben werden, durch die Bildungsdirektion für Steiermark zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet werden. Auf die Datenschutzerklärung der Bildungsdirektion für Steiermark wird hingewiesen. Ihre Daten werden unsererseits vertraulich behandelt und nur an die jeweilige Schulleitung Ihrer Auswahl weitergegeben. Danke für Ihr Vertrauen!
Das Bewerbungsportal:
Bewerbungen können ausschließlich online über das Online-Bewerbungsportal (www.bewerbung.bildung.gv.at) erfolgen.
Das Bewerbungsportal gilt für Bewerbungen an Allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volks-, Mittel-, Sonderschulen und Polytechnische Schulen), Weiterführenden Schulen (Allgemeinbildende Höhere Schulen, Berufsbildende mittlere und höhere Schulen), Berufsschulen sowie Landwirtschaftlichen Schulen. In diesem Portal können Sie sich auch zum Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung registrieren oder sich auf Stellen der Schulverwaltung an Bundesschulen bewerben.
Für die Registrierung und die Pflege Ihrer Bewerbungsunterlagen steht eine Anleitung zur Verfügung. >>Handbuch zum Bewerbungstool
Bitte verwenden Sie nicht den Microsoft Internet-Explorer! Wir empfehlen eine Verwendung von Firefox, Google Chrome oder MS-Edge.
Bitte prüfen Sie unbedingt in der Zusammenfassung die ausgewählten Bedarfsmeldungen. Sollten Sie sich nach Ausschreibungsende auf eine Ausschreibung beziehen, die hier nicht angeführt ist, können wir diese Bewerbung nicht annehmen. Ihre Zusammenfassung, wird auch an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Prüfen Sie regelmäßig Ihren SPAM-Ordner. Nur jene Personen, die sich fristgerecht beworben haben, nehmen an diesem Verfahren teil. Eine Nachreichung nach dem Ende der Ausschreibungsfrist ist daher jedenfalls nicht möglich.
Kontakte und technische Hilfestellung:
Der Bewerbungsprozess und die technische Bedienung des Bewerbungsportals können zu Herausforderungen führen. Zwischenmenschlicher Kontakt ist uns hier wichtig!
Für Fragestellungen im Wirkungsbereich der Bildungsdirektion für Steiermark können Sie unseren Bedarfskoordinator anschreiben und anrufen:
Bildungsdirektion für Steiermark: Dominik Deuretzbacher, BA MA
Telefon: +43 5 0248 345-107
E-Mail: recruiting@bildung-stmk.gv.at
Tipps und Hinweise zur Bewerbung als Lehrerin und Lehrer:
Sind Mehrfachbewerbungen möglich?
Es ist Ihre Entscheidung, an wie vielen Schulen sie sich bewerben. Generell sind Jobaussichten an Mittelschulen höher als an allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schulen.
Insbesondere bei Unterrichtsgegenständen mit einem geringen Stundenausmaß entsteht nicht jedes Jahr der Bedarf für die Besetzung einer Vollzeitstelle an jeder Schule. Bewerben Sie sich in diesen Fall für mehrere Teilzeitstellen an mehreren Schulen.
Aktualisieren Sie wichtige Dokumente der Bewerbung!
Die Schulleitungen sehen sich vor allem die Motivationsschreiben und Lebensläufe an. Formatieren Sie diese entsprechend aussagekräftig, übersichtlich und leicht zu lesen. Adressieren Sie das Motivationsschreiben allgemein an Schulleitungen, da das Online-Tool keine speziell adressierten Anschreiben ermöglicht.
Laden Sie jedenfalls Ihr Bachelor- (und Masterzeugnis) des Lehramtsstudiums hoch!
Zertifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger müssen Ihr Zertifikat der Zertifizierungskommission bei den Dokumenten hochladen! Die Bildungsdirektion weiß sonst nicht, dass Sie zertifizierte Quereinsteiger/in sind.
Sie können derzeit keine Dokumente löschen. Wenn Sie aktualisierte Dokumente anbieten wollen, aktualisieren Sie diese auf Ihrem Desktop und laden diese neuen Versionen in der Bearbeitungsmaske der Dokumentenübersicht hoch. Die Bildungsdirektion tauscht und löscht Ihre Dokumente nicht!
Wer kontaktiert Bewerberinnen und Bewerber?
Aktualisieren Sie Ihre Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer, damit Sie die Bildungsdirektion und Schulleitungen erreichen.
Falls sich viele Lehrkräfte an einem Standort bewerben, kann es sein, dass die Schulleitung eine Auswahl trifft, mit welchen Bewerber/innen ein persönliches Gespräch geführt wird. Wenn Sie zwei Wochen nach Ende der Ausschreibungsfrist noch keine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch erhalten haben, muss davon ausgegangen werden, dass Sie leider nicht in die engere Personalauswahl gekommen sind. Rufen Sie die Schulleitungen bitte nicht an!
Wer entscheidet über eine Aufnahme als Lehrerin / Lehrer?
Die Reihung im Auswahlverfahren erfolgt nach pädagogischen und für den Schulstandort spezifischen Gesichtspunkten. Bewerber/innen mit Lehramtsstudium sind aus rechtlichen Gründen jenen Bewerber/innen, die kein Lehramt vorweisen können, vorzuziehen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens gibt die Schul-bzw. Clusterleitung das Ergebnis der Bildungsdirektion (Personalstelle) bekannt. Diese führt sodann eine letzte Prüfung durch und fällt die Entscheidung. Falls die Wahl auf eine andere Person fallen sollte, als jene, die die Schul- bzw. Clusterleitung ausgewählt hat, wird die Schul- bzw. Clusterleitung sowie die Außenstelle der Bildungsregion informiert und die Entscheidung begründet.
Die Bildungsdirektion (Personalstelle) behält sich vor, eine Ausschreibung zu widerrufen, wenn aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen (z.B. eine Klasse kommt nicht zustande) eine Stelle nicht besetzt werden kann.
Fragen zum Bewerbungsprozess
Ich habe mich vor drei Wochen beworben und habe bisher noch keinen Anruf einer Schulleitung gehabt?
Zum letzten Tag der Ausschreibungsfristen übermittelt die Bildungsdirektion den Schulleitungen alle vollständigen Bewerbungen, welche die Schule betreffen. Wir halten die Schulleitungen an, dass die Bewerbungsprozesse so rasch wie möglich abgeschlossen werden. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen keinen Kontaktversuch haben, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie nicht in die nähere Wahl gekommen sind.
Ich möchte meine Unterlagen nicht auf einer Plattform hochladen?
Der Bewerbungsprozess soll transparent und nachvollziehbar sein. Aus diesem Grund können wir nur Bewerbungen über die Online-Plattform zulassen.
Sollten Sie Hilfe brauchen, um Ihr Bewerber/innen-Profil anzulegen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Bewerbungen, die auf einem anderen Weg als die Online-Plattform eingehen (beispielweise Initiativbewerbungen direkt an die Schule), werden unsererseits nicht angenommen und bearbeitet.
Kann ich mich auch auf mehrere Ausschreibungen bewerben?
Sie können sich auf alle Ausschreibungen, die Sie interessieren mit einer abgegeben Bewerbung bewerben. Sie wählen aus der Auflistung alle Ausschreibungen aus, die Sie ansprechen und führen zu einem späteren Schritt eine Prioritätenreihung durch.
Bewerber/innen sind beim Bewerbungsgespräch mit der/dem Schulleiter/in verpflichtet, eine Mehrfachbewerbung jedenfalls bekanntzugeben!
Ich habe mich auf eine Ausschreibung beworben, aber weder meine Mitbewerber noch ich sind zugewiesen worden?
Die Bildungsdirektion (Personalstelle) behält sich vor, eine Ausschreibung zu widerrufen, wenn aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen eine Stelle nicht besetzt werden kann.
Ich hatte mit der Schulleitung ein sehr produktives Gespräch und bin nun nicht zugewiesen worden. Warum?
Die Reihung im Auswahlverfahren erfolgt nach pädagogischen und für den Schulstandort spezifischen Gesichtspunkten. Bewerber/innen, welche die Anstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind anderen Bewerber/innen aus rechtlichen Gründen vorzuziehen.
Werden Kosten der Bewerbung durch die Bildungsdirektion übernommen?
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht erstattet werden.
Hierzu gehören auch alle Aufwendungen, um internationale Unterlagen übersetzen, beglaubigen oder vervielfältigen zu lassen.
Ich habe mich für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung registriert, habe ich mich gleichzeitig beworben?
Nein, dies sind zwei von verschiedenen Stellen bewirtschaftetet Prozesse auf der selben Plattform.
Sollten Sie sich zum Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung registriert haben, werden Ihre Unterlagen an die Zertifizierungskommission Quereinstieg weitergeleitet. Die Bildungsdirektionen haben hier keine Einsicht.
Um sich zeitgleich zu bewerben, müssen wir daher bitten in der selben Plattform eine Bewerbung auf Ausschreibungen der Bildungsdirektion abzugeben.
Das System kann Sie nur einmal anlegen, weshalb die Unterlagen der Registrierung auch für Ihre Bewerbung herangezogen werden. Diese Unterlagen/Dokumente können natürlich getauscht werden, um die aktuellsten Informationen der Bewerbung beizufügen.
Bewerbung für Ausschreibungen in der Schulverwaltung
Als Behörde, welche sowohl dem Land Steiermark als auch der Republik direkt unterstellt ist, können Sie sich als Landesbedienstete oder Bundesbedienstete in der Bildungsdirektion bewerben.
Hierzu werden alle Ausschreibungen der Bildungsdirektion Steiermark für angestellte und zukünftige Landesbedienstete in den Stellenausschreibungen des Landes Steiermark ausgeschrieben.
Die Stellenausschreibungen für Bundesbedienstete finden Sie auf unserer Seite Verwaltungspersonal oder der Jöbbörse der Republik. Österreich