Ich möchte in der Berufsschule unterrichten!

Sie möchten Jugendliche in der Berufsschule unterrichten?

Wenn Sie Interesse an einer Lehrtätigkeit an einer berufsbildenden Pflichtschule (Berufsschule) haben und eine entsprechende facheinschlägige Ausbildung, eine zumindest drei-jährige einschlägige Berufspraxis (bei Vollbeschäftigung nach der Lehre/fachlichen Ausbildung) sowie eine erfolgreich absolvierte Reife-, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung (für die Fachgruppe III nicht erforderlich) mitbringen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

An berufsbildenden Pflichtschulen wird

  • allgemeinbildender und betriebswirtschaftlicher Unterricht (Fachgruppe I)
  • fachtheoretischer, fachzeichnerischer und computergestützter Unterricht einschließlich entsprechender Übungen im Laboratorium bzw. waren-, verkaufskundlicher und werbetechnischer Unterricht (Fachgruppe II) sowie
  • praktischer Unterricht (Fachgruppe III)

abgehalten.

Als Lehrer/in einer berufsbildenden Pflichtschule sind Sie Vertragslehrer/in des Landes Steiermark.

Es gibt an berufsbildenden Pflichtschulen einen strukturierten Quereinstieg, eine Zertifizierung bei der Zertifizierungskommission ist jedoch nicht erforderlich.

Auskunftspersonen

Für Anfragen im Bereich der berufsbildenden Pflichtschulen stehen zur Verfügung:

Barbara Meixner 

Mag. Lisa Leingruber 

Besondere Eignung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 HZV (BGBl. II, Nr. 112/2007 vom 15. Mai 2007)

Fachgruppen

Fachgruppe I

allgemeinbildende und betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände

Fachgruppe II

fachtheoretische Unterrichtsgegenstände

Fachgruppe III

fachpraktische Unterrichtsgegenstände

Besondere Eignung - Ausbildung (schulisch) die erfolgreiche Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule ODER die erfolgreiche Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule ODER die erfolgreiche Ablegung einer einschlägigen Meisterprüfung ODER
die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung und eine einschlägige kaufmännische Ausbildung ODER die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung und eine einschlägige Ausbildung ODER sonstige gleichwertige einschlägige Befähigung
die erfolgreiche Ablegung einer Berufsreifeprüfung und eine einschlägige kaufmännische Ausbildung ODER die erfolgreiche Ablegung einer Berufsreifeprüfung und eine einschlägige Ausbildung ODER  
die erfolgreiche Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung und eine einschlägige kaufmännische Ausbildung ODER die erfolgreiche Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung und eine einschlägige Ausbildung ODER  
die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung und der Abschluss eines Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (oder von Studienabschnitten bzw. Teilstudien), die nach Bildungsinhalt und Bildungsumfang einer einschlägigen kaufmännischen Ausbildung zumindest gleichwertig sind die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung und der Abschluss eines Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (oder von Studien-abschnitten bzw. Teilstudien), die nach Bildungs-inhalt und Bildungsumfang einer einschlägigen Ausbildung zumindest gleichwertig sind  
                                                                                                                                                Zu beachten Gewerbeordnung in der geltenden Fassung!
Besondere Eignung - Berufspraxis 3 Jahre einschlägige Berufspraxis nach der Reifeprüfung bei Vollbeschäftigung, bei Teilbeschäftigung entsprechend länger, oder wenn die Reifeprüfung nach der Fachausbildung (z.B.: BMS, Lehre) abgelegt wurde: 3 Jahre einschlägige Berufspraxis nach der Fachausbildung bei Vollbeschäftigung, bei Teilbeschäftigung entsprechend länger. 3 Jahre einschlägige Berufspraxis nach der Reifeprüfung bei Vollbeschäftigung, bei Teilbeschäftigung entsprechend länger, oder wenn die Reifeprüfung nach der Fachausbildung (z.B.: BMS, Lehre) abgelegt wurde: 3 Jahre einschlägige Berufspraxis nach der Fachausbildung bei Vollbeschäftigung, bei Teilbeschäftigung entsprechend länger 3 Jahre einschlägige Berufspraxis nach der Lehrabschlussprüfung oder einer gleichwertigen einschlägigen Befähigung bei Vollbeschäftigung, bei Teilbeschäftigung entsprechend länger.

 

Welche pädagogischen Ausbildungen sind gefordert?

Für den Berufseinstieg als Lehrer/in an einer Berufsschule sind keine pädagogischen Ausbildungen Voraussetzung für eine Bewerbung.

Sobald wir Sie zugewiesen haben, erhalten Sie ein Einstellungsschreiben. Darin sind auch Informationen zu den 10-tägigen Onboarding-Veranstaltungen, welche unmittelbar vor Beginn des Schuljahres stattfinden, sowie die Induktionsphase in Ihrem ersten Dienstjahr enthalten. >> Einführungsveranstaltungen und Onboarding

Sie erhalten die Ausbildungsauflage innerhalb von 8 Jahren das berufsbegleitende Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung für duale Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Steiermark erfolgreich zu absolvieren. Sie werden in Absprache mit der Schulleitung zum ehest möglichen Termin für diese pädagogische Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Steiermark gemeldet.

Anstatt eines Masterstudiums haben Sie nach erfolgreicher Absolvierung des Bachelorstudiums noch ein Erweiterungsstudium zu absolvieren.

Wie bewerbe ich mich?

Alle Ausschreibungen für eine Anstellung als Lehrer/in an einer Berufsschule finden Sie auf unserer Online-Bewerbungsportal.

Wichtiger Hinweis: verwenden Sie nicht den Microsoft Internet-Explorer! Empfohlen werden Firefox, Google Chrome oder MS-Edge!

Da sich die Lehrtätigkeit hier speziell nach den beschulten Lehrberufen gestaltet, dürfen wir Sie bitten die grundlegenden Aufnahmevoraussetzungen und das Anforderungsprofil bei der Stellenausschreibung zu beachten. Bitte stellen Sie in diesem Zusammenhang vor allem Ihre Lehrabschlussprüfungszeugnisse zur Verfügung.

Bewerbungen für Vertragslehrer/innenstellen können ausschließlich aufgrund einer Ausschreibung elektronisch über das Bewerbungsportal innerhalb der 14-tägigen Bewerbungsfrist eingereicht werden. Eine Registrierung im Bewerbungsportal ist auch außerhalb des Ausschreibungszeitraumes möglich.

Die Bildungsdirektion (Personalstelle) behält sich vor, eine Ausschreibung zu widerrufen, wenn aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen (z.B. eine Klasse kommt nicht zustande) eine Stelle nicht besetzt werden kann.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Bewerbung >>

Informationen zum Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren wird von der Schulleitung durchgeführt. Nur jene Personen, die sich bis 24 Uhr des letzten Tages der Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal online beworben haben, nehmen an diesem Verfahren teil. 

Die Reihung im Auswahlverfahren erfolgt nach fachlich-pädagogischen und für den Schulstandort spezifischen Gesichtspunkten.

Personen, die weder durch Qualifikation, noch durch einschlägige Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in Bezug auf die Ausschreibung eine Chance auf Erstreihung haben, können von der Schulleitung in Absprache mit der Bildungsdirektion (Personalstelle) vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Diese Personen sind von der Schulleitung darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden.

Bei Mehrfachbewerbungen der erstgereihten Lehrperson wird der Abgleich durch die Schulleitung mit den betreffenden Schulen hergestellt.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens gibt die Schulleitung das Ergebnis der Bildungsdirektion (Personalstelle) bekannt. Diese führt sodann eine letzte Prüfung durch und fällt die Endentscheidung. Falls die Wahl auf eine andere Person fallen sollte, als jene, die die Schulleitung ausgewählt hat, wird die Schulleitung informiert und die Entscheidung begründet. Gleiches gilt bei einer Mehrfachbewerbung, bei der dieselbe Person an mehreren Schulen erstgereiht ist und eine Einigung zwischen den Schulleitungen nicht möglich war.

Rechtliche Grundlagen

Informationen zu den dienstrechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung.