Induktionsphase

Nachstehend finden Sie Informationen betreffend die berufsbegleitende Einführung in das Lehramt (= Induktionsphase).

Alle Landesvertragslehrpersonen (Pflichtschullehrer/innen), die ab dem Schuljahr 2019/2020 erstmalig angestellt werden, sind im ersten Dienstjahr berufsbegleitend in das Lehramt einzuführen (Induktionsphase). Die Lehrerinnen und Lehrer sind in der Induktionsphase durch eine Mentorin oder einen Mentor zu begleiten.

  • alle neu angestellten Landesvertragslehrpersonen müssen ab dem Schuljahr 2022/23 die Induktionsphase absolvieren (auch jene in der Ausbildungsphase!)
  • Die Induktionsphase ist nicht zu absolvieren bei
  • bereits erfolgreich abgeschlossener Induktionsphase
  • mind. einjähriger Lehrpraxis (Beschäftigungsausmaß mind. 25%)
  • Vordienstzeiten als kirchlich bestellte/r Religionslehrer/in (mind. 1 Jahr)
  • Ende der Induktionsphase
  • spätestens nach zwölf Monaten
  • frühestens nach sechs Monaten bei Vorlage eines Berichtes der Schulleitung über den erbrachten Verwendungserfolg
  • mit Ende des Schuljahres bei Dienstantritt bis spätestens dem ersten Unterrichtstag nach den Herbstferien
  • Landesvertragslehrpersonen in der Induktionsphase
  • sind im Rahmen ihrer Ausbildung zu verwenden
  • dürfen ab dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr als Klassenvorstand eingesetzt werden (Klassenlehrer/innen an Volks- und Sonderschulen sind zulässig)
  • sind nicht zu dauernden Mehrdienstleistungen heranzuziehen
  • können 1 ANTÄ-Stunde „Induktionsphase“ in die Lehrfächerverteilung in Sokrates bei „Tätigkeiten pflegen“ (PD-Verwaltung) eintragen
  • Mentor/innen
  • bis zum Schuljahr 2029/30 können auch Lehrpersonen, die für diese Tätigkeit auf Grund ihrer bisherigen Verwendung insbesondere in den Bereichen Team- und Personalentwicklung sowie auf Grund ihrer Kommunikationsfähigkeit besonders geeignet sind,eingesetzt werden
  • es können bis zu 3 Vertragslehrpersonen gleichzeitig betreut werden

Die Schulleitung hat der Bildungsdirektion bis spätestens zwei Monate vor Ablauf (frühestens 6 Monate nach Beginn) der Induktionsphase aufgrund eigener Wahrnehmungen bzw. nach Rücksprache mit dem/r Mentor/in über den Verwendungserfolg der Landesvertragslehrperson in der Induktionsphase schriftlich zu berichten.

Endet das Dienstverhältnis vor dem Ablauf der Induktionsphase, so ist ein Zwischenbericht vorzulegen.

Der Landesvertragslehrperson in der Induktionsphase ist Gelegenheit zu geben, zum Bericht der Schulleitung Stellung zu nehmen.

Die erfolgreiche Zurücklegung der Induktionsphase ist von der Bildungsdirektion zu bestätigen.

 

Veröffentlicht am 08.05.2020