Prüfungsgebühren
Gesetzestext - aktuelle Fassung | Verlinkung zum Rechtsinformationssystem des Bundes |
Gebühren für AHS | Stand: 01.09.2024 |
Gebühren für BMHS | Stand: 01.09.2024 |
Gebühren für Sportakademien | Stand: 01.09.2024 |
Gebühren für Lehrbeauftragte | Stand: 01.09.2024 |
Gebühren für Berufsreifeprüfung | Stand: 01.09.2024 |
Nichterscheinen eines Prüfungskanditaten: | Bei Nichterscheinen des Kandidaten gebührt keine Prüfungsgebühr. § 1 knüpft den Anspruch auf Abgeltung auf das "Tätigsein" bei der Prüfung. |
Prüfung an Schulen für Sozialbetreuungsberufe: | Bei der Schule für Sozialbetreuungsberufe handelt es sich um eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut. In den §§ 34ff des SchUGund den auf diesen Rechtsgrundlagen erlassenen Verordnungen wurden für die im SchOG geregelten Schularten die näheren Regelungen für die abschließenden Prüfungen getroffen. Da das Prüfungstaxengesetz ausdrücklich auf die §§ 34ff SchUG verweist, findet das Prüfungstaxengesetz für die Schule für Sozialbetreuungsberufe keine Anwendung, so dass für die vorgesehenen Prüfungen keine Abgeltung nach dem Prüfungstaxengesetz möglich ist. |
Berufsreife- und Externistenprüfungsgebühren Vorgangsweise für die Einhebung der Gebühren |
Bundesschulen: Vereinnahmung durch Schule, Privatschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung: Zahlungsgrund: Prüfungsgebühren für N.N. (Bekanntgabe des Prüfers) |
Aufbereitete Gesetze
§ 61 GG - Abrechnung von Mehrdienstleistungen und Gebühren / Erläuterungen und Beispiele | Stand: 01.01.2025 |
Einrechnungen in die Lehrverpflichtung <-> MDL-Anspruch | VwGH-Erkenntnis |
Bezugsvorschüsse
Rundschreiben des BM:BWF | |
Zusammenfassung der Bildungsdirektion für Steiermark | |
Ansuchen Bezugsvorschuss | |
Beiblatt zum Ansuchen Bezugsvorschuss | bei Schaffung von Wohnraum |
Freie Dienstverträge für Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung
Sonderurlaubsregelung
Gewährung von Sonderurlauben | Richtlinien des BMBWF vom 05. September 2023, GZ.: 2023-0.353.438 |
Veröffentlicht am 01.01.2020