Wenn Sie einer erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung nachgehen, sind Sie verpflichtet, dies der Bildungsdirektion zu melden. Bitte verwenden Sie dazu das dafür vorgesehene Formblatt und senden Sie dieses an bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at.
Unbedingt anzugeben sind:
- Beginn und Ende der Tätigkeit
- Art und Ausmaß der Tätigkeit
- ob Sie selbstständig einer Nebenbeschäftigung nachgehen oder angestellt sind (unselbstständig)
Zuständigkeiten in der Bildungsdirektion:
Für allgemeinbildende Pflichtschulen:
Edith HÖDL |
Für berufsbildende Pflichtschulen:
Barbara MEIXNER |
Veröffentlicht am 26.11.2019