Nebenbeschäftigungen

Wenn Sie einer erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung nachgehen, sind Sie verpflichtet, dies der Bildungsdirektion zu melden. Bitte verwenden Sie dazu das dafür vorgesehene Formblatt und senden Sie dieses an bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at.

Unbedingt anzugeben sind:

  • Beginn und Ende der Tätigkeit
  • Art und Ausmaß der Tätigkeit 
  • ob Sie selbstständig einer Nebenbeschäftigung nachgehen oder angestellt sind (unselbstständig)

Zuständigkeiten in der Bildungsdirektion:

Für allgemeinbildende Pflichtschulen:

Edith HÖDL

 

Für berufsbildende Pflichtschulen:

Barbara MEIXNER

 

Veröffentlicht am 26.11.2019