Studierendenpool der Steiermark

Kommt es an Pflichtschulen zum Schulbeginn zu einem Lehrkräftemangel, können Lehramtsstudierende als Vertretung herangezogen werden – wobei Studierende des Lehramts Primarstufe an Volksschulen und Studierende des Lehramts Sekundarstufe AB an Mittelschulen zum Einsatz kommen können.

Weitere Informationen betreffend den Einsatz an Pflichtschulen

Das Beschäftigungsausmaß bei Anstellung beträgt zwischen fünf und zehn Wochenstunden. In Ausnahmefällen sind auch mehr Stunden möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie mittels eines Sondervertrages für die Dauer des Unterrichtsjahres aufgenommen werden.

Der aktuelle Studienerfolg (Zeitpunkt der Meldung) sollte mindestens 120 ECTS aufweisen.

Studentinnen und Studenten, die über den Studierendenpool angestellt werden, haben Einführungsveranstaltungen und eine Induktionsphase zu absolvieren. Das Ausmaß der Einführungsveranstaltungen ist hierzu vom Studienerfolg abhängig. Bei mehr als 120 ECTS nachgewiesenen Studienfortschritt zum Zeitpunkt der Zuweisung sind 40 Unterrichtseinheiten an Einführungsveranstaltungen zu absolvieren, sonst sind 80 Unterrichtseinheiten an Einführungsveranstaltungen zu absolvieren.

Für den Fall, dass ein Dienstverhältnis zustande kommt, halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  • Lehramtszeugnis (sofern vorhanden),
  • Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden),
  • Bachelor-Urkunde (sofern vorhanden),
  • Studienerfolgsnachweis,
  • Reifeprüfungszeugnis (alle Seiten),
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des gültigen Reisepasses beziehungsweise
  • Nachweis des unbeschränkten Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt (Aufenthaltstitel),
  • Lebenslauf, Bestätigung der Meldung ("Meldezettel")

Entgelt im Rahmen einer Anstellung über den Studierendenpool:

Das Entgelt hängt davon ab, ob das Studium bereits abgeschlossen ist. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt erhalten einen pd-Vertrag und werden ohne Abschläge bezahlt. >>Entgelt, Zulagen und Fächervergütung 

Studierende im Bachelorstudium Lehramt mit einem Studienerfolg von

  • weniger als 120 ECTS erhalten einen Abschlag von 22% und
  • Studierende im Bachelorstudium mit einem nachgewiesenen Studienerfolg von 120 ECTS und darüber erhalten einen Abschlag von 15 % vom vollen Bezug.