A: ANERKENNUNG VON BERUFSQUALIFIKATIONEN (LEHRAMT) IM PFLICHTSCHULBEREICH:
Sie haben ein Lehramtszeugnis für eine Pflichtschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben.
Ihre Berufsqualifikation kann von der Bildungsdirektion für Steiermark (Abteilung Präs/4 – Personal Bundesschulen und Pflichtschulen) anerkannt werden (Anerkennung).
Die Bildungsdirektion für Steiermark kann im Verfahren die Ablegung von ergänzenden Prüfungen auftragen.
Das Anerkennungsverfahren wird mit einem Bescheid abgeschlossen, mit dem Ihre Berufsqualifikation einer österreichischen gleichgestellt wird.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, verwenden Sie bitte das Formular unter folgendem Link:
B: NOSTRIFIKATION VON LEHRÄMTERN IM PFLICHTSCHULBEREICH:
Sie haben ein Lehramtszeugnis für eine Pflichtschule, das nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben worden ist.
Dieses Lehramt kann von der Pädagogischen Hochschule Steiermark (PH) anerkannt werden (Nostrifikation) und wird somit einem in Österreich erworbenen Lehramt gleichgestellt.
Für eine Nostrifikation nehmen Sie bitte mit der PH Steiermark (office@phst.at) Kontakt auf.
Für das Verfahren bei der Pädagogischen Hochschule Steiermark muss die Bildungsdirektion für Steiermark bestätigen, dass die Nostrifikation für eine Anstellung notwendig ist.
HINWEIS: Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sind für eine Anstellung im Pflichtschulbereich Voraussetzung.
Ihre Ansprechperson in der Bildungsdirektion:
Mag. Michael Fresner
Leiter der Abteilung Präs/4
Erreichbar über das Abteilungssekretariat: Frau Edith Hödl