Stellenausschreibungen APS-Lehrer/innen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Auswahlverfahren und Zugang zum Bewerbungsportal.

Auch AHS- und BMHS-Lehrer/innen, die Interesse und Freude am Unterricht an einer Volksschule zeigen (ausgenommen Klassenführung in der 1. und 2.Schulstufe), werden eingeladen, sich an Volkschulen zu bewerben!

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Stellenausschreibungen – Allgemeine Informationen

Hinweis: Es handelt sich um Vertragslehrer/innenstellen des Landes Steiermark.

 

Die Hauptausschreibung für das SJ 2024/2025 erfolgt vom 23.04.2024 bis 03.05.2024.

 

Weitere Ausschreibungstermine für das Schuljahr 2024/2025:

05.06.2024 bis 13.06.2024

22.08.2024 bis 29.08.2024

18.09.2024 bis 25.09.2024

 

Offene Stellen im Schuljahr 2023/24

Ausschreibungen, die das kommende Schuljahr betreffen, finden Sie im Bewerbungsportal (siehe unten). Bewerbungen für Vertragslehrer/innenstellen können ausschließlich elektronisch, aufgrund einer Ausschreibung, über das Bewerbungsportal innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Eine Registrierung im Bewerbungsportal ist auch außerhalb des Ausschreibungszeitraumes möglich.


Bitte beachten Sie: 

  • Die Bildungsdirektion (Personalstelle) behält sich vor, eine Ausschreibung zu widerrufen, wenn aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen (z.B. eine Klasse kommt nicht zustande) eine Stelle nicht besetzt werden kann.
  • Das Monatsentgelt beträgt bei voller Lehrverpflichtung und Erfüllung der Anstellungsvoraussetzungen in der Entlohnungsgruppe Pädagogischer Dienst (§ 18 Landesvertragslehrpersonengesetz) mindestens brutto € 3.401,20. Es erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten. Bei Nichterfüllung der Anstellungsvoraussetzungen werden je nach Qualifikation Abschläge vom Monatsentgelt von bis zu 25 % vorgenommen. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht erstattet werden.
  • Voraussetzung für eine Erstanstellung als Vertragslehrperson ist die verpflichtende Absolvierung einer bis zu zwei Wochen dauernden Einführungsveranstaltung vor Schulbeginn.
  • Quereinsteiger/innen werden davon in Kenntnis gesetzt, dass bei einer Anstellung für die Zulassung zum  Hochschullehrgang „Quereinstieg“ ein Unterricht im zertifizierten Fach im Ausmaß von mindestens 8 Wochenstunden erforderlich ist. Wird dieses Ausmaß nicht erreicht, wäre eine Anstellung mittels Sondervertrag jedoch möglich.

Online-Portal für Bewerbungen (Allgemeinbildende Pflichtschulen)

Für die Registrierung und die Pflege der Bewerbungsunterlagen steht eine Anwendungsbeschreibung zur Verfügung.

Bewerbungen für das Schuljahr 2022/23 haben ausschließlich online in unserem Bewerbungsportal zu erfolgen.

Wichtig: Verwenden Sie nicht Microsoft Internet-Explorer! Empfohlen werden Firefox, Google Chrome oder MS-edge.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Das Auswahlverfahren wird von der Schul- bzw. Clusterleitung durchgeführt. Nur jene Personen, die sich bis 24 Uhr des letzten Tages der Bewerbungsfrist beworben haben nehmen an diesem Verfahren teil. 

Die Reihung im Auswahlverfahren erfolgt nach pädagogischen und für den Schulstandort spezifischen Gesichtspunkten. Bewerber/innen mit Lehramtsstudium sind aus rechtlichen Gründen jenen Bewerber/innen, die kein Lehramt vorweisen können, vorzuziehen.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens gibt die Schul-bzw. Clusterleitung das Ergebnis der Bildungsdirektion (Personalstelle) bekannt. Diese führt sodann eine letzte Prüfung durch und fällt die Entscheidung. Falls die Wahl auf eine andere Person fallen sollte, als jene, die die Schul- bzw. Clusterleitung ausgewählt hat, wird die Schul- bzw. Clusterleitung sowie die Außenstelle der Bildungsregion informiert und die Entscheidung begründet.

Bewerber/innen sind verpflichtet, Mehrfachbewerbungen den Schulleiter/innen bekanntzugeben. Bei Mehrfachbewerbungen, welche eine Erstreihung an mehreren Schulen bedingen können, trifft die Personalstelle die Auswahl der Schule. Die Bewerber/innen haben die ihnen zugewiesene Stelle anzunehmen, zumal sie sich durch die Bewerbung mit allen von ihnen genannten Stellen einverstanden erklären. Eine Wahlfreiheit ist nicht gegeben.

Die Schul- bzw. Clusterleitung stellt sicher, dass der Dienstantritt der ausgewählten Lehrperson nicht erfolgt, bevor die schriftliche Verständigung seitens der Bildungsdirektion (Personalstelle) eingelangt ist.

Bewerber/innen, die nicht erstgereiht oder zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wurden, erhalten zur Information seitens der Bildungsdirektion eine standardisierte Benachrichtigung per E-Mail.

Die Bildungsdirektion (Personalstelle) behält sich vor, eine Ausschreibung zu widerrufen, wenn aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen (z.B. eine Klasse kommt nicht zustande) eine Stelle nicht besetzt werden kann.

Auskunftserteilung

Für Volksschulen und Lehrer/innen für Werkerziehung:

Monika Lackner

Bei Fragen betreffend die Stellenausschreibungen der Praxisschulen wenden Sie sich bitte an die PH Steiermark.

Für Mittelschulen,  Sonderschulen und Polytechnische Schulen:

Martin Czerwinka

Datenschutz

Durch Ihre Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogenen Daten, die im Zuge der Bewerbung bekanntgeben werden, durch die Bildungsdirektion für Steiermark zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet werden. Auf die Datenschutzerklärung der Bildungsdirektion für Steiermark wird hingewiesen.

Stellenausschreibungen der Praxisschulen der Pädagogischen Hochschule Steiermark

Die PH Steiermark verfügt über zwei integrierte Praxisschulen: die Praxisvolksschule und die Praxismittelschule. Sie sind Bundesschulen und wie die PH Steiermark dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zugeordnet.

Stellenbesetzungsverfahren für die beiden Praxisschulen werden nicht durch die Bildungsdirektion, sondern von der PH Steiermark durchgeführt.

Ausgeschriebene Stellen an den Praxisschulen der PH Steiermark finden Sie unter: https://www.phst.at/phst/service/jobs/

Bei Fragen betreffend die Stellenausschreibungen der beiden Praxisschulen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung der PH Steiermark unter 0 316 8067-3200 oder per Mail an personalabteilung@phst.at.

Stellenausschreibungen der Praxisvolksschule der Privaten Pädagogischen Hochschule Augustinum

Die Praxisvolksschule der PPH Augustinum ist eine Bundesschule und damit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zugeordnet.

Stellenbesetzungsverfahren für die Praxisvolksschule werden nicht durch die Bildungsdirektion, sondern von der PPH Augustinum durchgeführt.

Ausgeschriebene Stellen finden Sie unter: https://pph-augustinum.at/ueber-uns/aktuell/allgemein/stellenangebote/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalverwaltung der PPH Augustinum unter 0316 581670-10 oder per Mail an

rektorat@pph-augustinum.at.

Veröffentlicht am 08.05.2020