Der Bildungsdirektorin obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über die Bildungsdirektion.
Der/die Bildungsdirektor/in ist Bundesbedienstete/r und wird von dem Bundesminister/der Bundesministerin im Einvernehmen und auf Vorschlag des jeweiligen Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau für fünf Jahre bestellt.
Bildungsdirektorin
Elisabeth MEIXNER, BEd
Sekretariat der Bildungsdirektorin: |
Zuständig für:
- Terminkoordination
- Koordination des Parteienverkehrs
- Adressen- und Postverwaltung
- Post- und E-Mail- Bearbeitung
- Einladung von Besprechungen
Bei allgemeinen Anliegen wenden Sie sich bitte an: office@bildung-stmk.gv.at