Ständiger Beirat
In jeder Bildungsdirektion ist ein Ständiger Beirat (Beirat) einzurichten. Die Organisation sowie die Abhaltung von Beiratssitzungen erfolgen durch eine in der Bildungsdirektion einzurichtende Geschäftsstelle des Beirats. Vorsitzender oder Vorsitzende der Geschäftsstelle des Beirats ist der Leiter/die Leiterin des Präsidialbereichs.
Der Beirat hat die Aufgabe, in den von der Bildungsdirektion auf dem Gebiet des Schul- und Erziehungswesens zu besorgenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beratend mitzuwirken. Insbesondere können ihm bildungspolitisch relevante Begutachtungsentwürfe zur Abgabe einer beratenden Stellungnahme vorgelegt werden. Dem Beirat oder einem vom Beirat ermächtigtem Mitglied ist auf Verlangen Akteneinsicht in allen Angelegenheiten zu gewähren, die mit den Beratungsaufgaben des Beirats in einem Zusammenhang stehen. Berichte oder Vorschläge haben ausschließlich Beratungsfunktion und binden nicht die Entscheidung des Bildungsdirektors oder der Bildungsdirektorin oder anderer gemäß der Geschäftsordnung zur Entscheidung berufener Organe der Bildungsdirektion.
Der Beirat ist vom Bildungsdirektor oder von der Bildungsdirektorin zumindest zwei Mal pro Jahr unter gleichzeitiger Vorlage einer Tagesordnung einzuberufen.
Eine Registrierung ist unter gleichzeitiger namentlicher Nennung der jeweiligen Vertretung unter beirat@bildung-stmk.gv.at bekanntzugeben. Eine gesonderte Einladung sowie die entsprechende Tagesordnung ergehen nach erfolgter Nominierung an die Mitglieder.