Wenn Sie an einer Allgemeinbildenden Pflichtschule unterrichten und sich gerne an eine andere Schule versetzen lassen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Ansuchen um Versetzungen sind bis 19.12.2025 im Dienstweg der Bildungsdirektion vorzulegen. Verspätet einlangende Versetzungsansuchen können nur noch bedingt berücksichtigt werden. Überregionale Versetzungswünsche werden bis zum 06.02.2026 abgehandelt und auf ihre Durchführbarkeit geprüft werden. Versetzungsansuchen von Lehrpersonen der Privatschulen werden auch in die Personalplanung eingebunden.
Überregionale Versetzungen von unterrichtenden Lehrpersonen während des Unterrichtsjahres werden aus pädagogischen und organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht durchgeführt.
Bitte verwenden Sie das Formblatt "Versetzungsansuchen", um der Bildungsdirektion Ihren Versetzungswunsch mitzuteilen!
Veröffentlicht am 01.01.2020