Versetzungen Bundeslehrer/innen

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Versetzung/Dienstzuteilung

 

Eine Versetzung liegt vor, wenn der/die Bedienstete einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wird.

Gesetzliche Grundlagen: § 38 BDG 1979 und § 6 VBG 1948

Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn der/die Bedienstete vorübergehend einer anderen Dienststelle zur Dienstleistung zugewiesen wird.

Gesetzliche Grundlage: § 39 BDG 1979 und § 6a VBG 1948

 

Hinweis

Ansuchen um Versetzung für das Schuljahr 2024/2025 sind in der Zeit von 01. Jänner 2024 bis 31. Jänner 2024 der Bildungsdirektion für Steiermark vorzulegen.

 

Ansuchen um Versetzung