Von den Bildungsdirektionen verordnete schulfreie Tage 2019/2020 für die AHS-Langformen
Die Bildungsdirektionen haben mit jeweiliger Verordnung gemäß § 2 Abs. 5 Schulzeitgesetz 1985, BGBl Nr. 77/1985 idgF, für die AHS-Langformen (an denen für alle Klassen und Schulstufen der Samstag schulfrei ist) die schulfreien Tage für das Schuljahr 2019/20 festgelegt.