Allgemeine Informationen zum "sprengelfremden Schulbesuch" bzw. zur Antragsstellung finden Sie hier...
B I T T E B E A C H T E N:
Die Stellungnahme der Bildungsdirektion im Verfahren des Schulerhalters zur Bewilligung des sprengelfremden Schulbesuchs (Anhörung der Bildungsdirektion gemäß § 23 Abs 2 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz) ergeht von der jeweiligen Bildungsregion.
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