Sprengelverfahren werden von Amts wegen aufgrund von Schulauflassungen oder Berichtigungen der Sprengel eingeleitet. Sie können auch auf Anregung der Gemeinden eingeleitet werden.
Die Richtlinie zur Verfahrensordnung für Sprengelverfahren
gemäß dem Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 – StPEG 2004, LGBl. Nr. 71/2004 in der geltenden Fassung, finden Sie hier...