Hinweis: |
---|
Das vorschulische Kinderbetreuungswesen unterliegt dem Kompetenzbereich des Landes Steiermark. Wenden Sie sich daher in dieser Angelegenheit bitte an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft.
Veröffentlicht am 01.01.2020