Ganztägige Schulformen (GTS)

Gemäß § 13 Abs. 1 und 2 des Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetzes 2004 - StPEG 2004, LGBl. Nr. 71/2004, in der gültigen Fassung, bedarf die Bestimmung von Pflichtschulen als ganztägige Schulform der Bewilligung der Bildungsdirektion.

OHNE Errichtungsbescheid ist die Führung einer ganztägigen Schulform (GTS) unzulässig.

GTS – Ganztägige Schulformen

Ganztätige Schulformen sind Schulen mit Tagesbetreuung, an denen neben dem Unterricht eine Betreuung zumindest bis 16:00 Uhr, aber maximal bis 18:00 Uhr neben dem Unterricht angeboten wird. Zum Besuch der GTS ist eine Anmeldung erforderlich.

 

Formen der ganztätigen Schulformen

  • Getrennte Abfolge bedeutet, dass Unterrichts- und Betreuungsteil zeitlich klar voneinander getrennt sind. Im Anschluss an den Unterricht wird eine Betreuung angeboten. Die Betreuung kann auch nur an einzelnen Tagen der Woche in Anspruch genommen werden. Die Tagesbetreuungsgruppen können klassen-, schulstufen- und schulübergreifend sowie auch schulartenübergreifend gebildet werden, wobei auch Nachbarschulen eine gemeinsame Nachmittagsgruppe einrichten können.
  • Verschränkte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil bedeutet, dass mehrmals im Laufe eines Tages Unterrichts-, Lern- und Freizeit einander abwechseln. Aus organisatorischen Gründen müssen in diesem Falle alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse am Betreuungsteil teilnehmen.

 

  1. Informationen zur ganztägigen Schulform an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen finden Sie hier.
     
  2. Die Auflistung aller, nach der Richtlinie (siehe Punkt 1), „geführten" GTS-Standorte im Schuljahr 2023/24 finden Sie hier.

 

Ansprechperson in der Abteilung Präs/5: Gundula GRETSCHEL