Unterrichtsluft Schnuppern

Mit dem Schuljahr 2024/2025 können Schüler/innen der 11. bis 13. Schulstufe im Rahmen ihres individuellen Praktikums, nach einer Kurzunterweisung an den Pädagogischen Hochschulen, den Lehrberuf bis zu drei Tage praktisch erleben. Ziel dieses Praktikums ist es, den Schüler/innen einen direkten Einblick zu ermöglichen und so die Studienwahl in Richtung Bachelorstudium Lehramt zu fördern.

Schüler/innen, die den Lehrberuf anstreben, konnten ihre Berufswahl bislang lediglich auf ihre eigenen Erfahrungen aus der Perspektive von Lernenden stützen.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 können sich Schüler/innen der 11. bis 13. Schulstufe im Rahmen ihrer individuellen Berufs(bildungs)orientierung (§ 13 b SchuG) zum Programm "Unterrichtsluft schnuppern" anmelden. In der Steiermark wurde die Möglichkeit zum Schnuppern an Volksschulen verstärkt, um langfristig gut ausgebildete und motivierte Lehrkräfte für die Primarstufe zu gewinnen. Ein Schnuppern ist auch in Sonder- und Mittelschulen möglich.

Das Programm besteht aus fünf Modulen, wobei die Lehrveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen und die Schnupperschulen aus dem österreichweiten Angebot frei wählbar sind.

Aufbau des Programms

Modul 1: Erstes Schnuppern ins Lehramt

Zeitpunkt und Zeitrahmen: 3 Stunden im März Ort: Pädagogische Hochschulen

Inhalt: Ein/e Hochschulprofessor/in und Studierende der Pädagogischen Hochschulen geben Einblicke in das Lehramtsstudium sowie Informationen zum Berufsfeld „Lehrperson“. Die Schüler/innen bekommen die Gelegenheit, in aktuell laufende Lehrveranstaltungen an den (Privaten) Pädagogischen Hochschulen „hineinzuschnuppern“.

Dieses Modul stellt eine Informationstour des Campus dar und beinhaltet bedingte pädagogischen Inhaltsvermittlungen.

Modul 2: Kennenlernen und erste Vorbereitungen für das Praxismodul
Zeitpunkt und Zeitrahmen: 1 Stunden im März Ort: Präsenz oder online mit der Volks-/Sonder- oder Mittelschule
Inhalt: Eine Begleitlehrperson der aufnehmenden Schule begrüßt die Schüler/innen, erklärt den terminlichen und inhaltlichen Ablauf der Unterrichtssequenz, die begleitet wird, und bietet Möglichkeiten zur Unterstützung des Unterrichtsverlaufes an.
Modul 3: Hospitieren und Unterrichten
Zeitpunkt und Zeitrahmen: 2-4 Tage im März und April Ort: in der Volks-/Sonder- oder Mittelschule

Inhalt: In einem Mix aus Planungen von Unterrichtssequenzen und Unterstützung beim Abhalten dieser Unterrichtssequenzen (unter Anwesenheit einer Begleitlehrperson der aufnehmenden Schule) tauchen die Schüler/innen in den Beruf „Lehrperson“ ein. Auch ein Lehrausgang kann unternommen werden.
Die gemachten Erfahrungen können ggf. in einem Portfolio festgehalten werden. Am letzten Tag erfolgt eine Abschlussreflexion mit der Begleitlehrperson.

In diesem Modul kann auf keine qualitativ hochwertige pädagogische Wissensbasis aufgebaut werden, weshalb von einer selbstständigen Übernahme von Unterrichtsführung durch die Schüler/innen abgeraten wird.

Modul 4: Vertieftes Schnuppern ins Lehramt
Zeitpunkt und Zeitrahmen: 3 Stunden im Mai Ort: Pädagogische Hochschulen
Inhalt: Teilnehmer/innen tauschen ihre Eindrücke des Moduls 3 im Beisein eines/einer Hochschulprofessors/in aus und können ihre Einblicke ins Lehramtstudium vertiefen.
Modul 5: Follow-up und Zertifikatsübergabe
Zeitrahmen: 1 Stunde Ort: Schulstandort der Schülerin
Das über die Plattform generierbare Zertifikat kann im Beisein der Klasse den Teilnehmer/innen ausgehändigt werden. Wünschenswert wäre ein kurzer Erfahrungsbericht im Klassenverband.

Aufgaben der verschiedenen Stellen

Aufgaben der Schüler/innen

1. Bekanntgabe des Teilnahmewunsches beim Klassenvorstand

2. optionale Teilnahme beim Modul 1 und 3

3. Kontaktaufnahme mit der Volksschule und Terminvereinbarung sowie inhaltliche und methodische Abstimmung mit der/dem Begleitlehrer/in

4. verpflichtende Teilnahme und Unterstützung des Unterrichts

5. Rückmeldung an den Klassenvorstand und freiwilliger Bericht an die Klassenkolleg/innen

Aufgaben der Schule (Klassenvorständ/innen sowie BBO-Lehrer/innen)

1. Schüler/innen, mit Interesse und Begabung für den Beruf „Lehrperson“, aktiv ansprechen

2. Anmeldung interessierter Schüler/innen vornehmen und gemeinsam mit ihnen geeignete Tage für die Durchführung des „Schnupper-Programms“ auswählen (Prüfung der ausgewählten Tage im Hinblick auf Hindernisgründe, wie z. B. Schularbeiten, Tests, Klassenfahrten, etc.)

3. Kollegium der AHS/BMHS über die „individuelle Berufs(bildungs)orientierung” (§ 13b SchUG) und die Teilnahme angemeldeter Schüler/innen informieren

4. Ausdruck und Überreichung des unterschriebenen Zertifikates (Unterschrift und Rundsiegel der Schulleitung der AHS/BMHS) an die Teilnehmer/in

5. Nach dem Modul 3 die Möglichkeit zum Austausch der Teilnehmer/innen im Klassenverband zulassen

Aufgaben der Volksschule (aufnehmend Schule)

1.Begeistern freiwilliger Kolleg/inn/en als Begleitlehrer/innen (keine Zusatzqualifikationen nötig), die die Module 2 und 3 umsetzen möchten

2. Anmeldung als „aufnehmende Schule“ auf der Plattform

3. Raum und Möglichkeiten zur Umsetzung von Modul 2 und 3 schaffen

Schüler/innen sind während der Teilnahme am Programm versichert!

  • Unfälle: Für die Teilnahme an einer individuellen Berufs(bildungs)orientierung (§ 13b SchUG) wird auf § 75 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) hingewiesen. Damit kommt die gesetzliche Unfall-Pflichtversicherung zur Anwendung, das heißt die Schüler/innen müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden (siehe dazu auch BGBl. Nr. 472/1986).
  • Beschädigungen durch Schüler/innen: Bei Schäden, die durch das Verhalten von Schüler/innen ausgelöst werden, besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung (anders als bei der Unfallversicherung). Die Haftung ist im konkreten Einzelfall unter anderem auch in Hinblick auf das Alter der Schüler/in und allfälligen Aufsichtspflichtverletzungen zu prüfen.

Kontaktdaten für Fragestellungen

Für Fragen an das BMBWF:

Abteilung BMBWF - I/6

Schulversuche, Unterrichtsentwicklung, pädagogische Reformprozesse, Schulaufsicht für ZLA, Bildungs- und Berufsorientierung

e-Mail: unterrichtsluft-schnuppern@bmbwf.gv.at

 

 

Für Fragen an die Bildungsdirektion Steiermark:

Dominik Deuretzbacher, BA MA

Bedarfskoordinator für strategisches Personalmanagement

e-Mail: dominik.deuretzbacher@bildung-stmk.gv.at

Telefon: +43 5 0248 345-107

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage für die Teilnahme von Schüler/innen am Programm „Unterrichtsluft schnuppern“ ist die individuelle Berufs(bildungs)orientierung (§ 13 b SchuG). Es dürfen maximal fünf Tage angewandt werden.

Ein Schnuppern in Volksschulen/Sonderschulen oder Mittelschulen soll auf einen lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen.