Aufgabenbereich
Aufgabe der Unterabteilung Schülerbeihilfe ist es, Schülerbeihilfenanträge auf Anspruchsvoraussetzungen, die im Schülerbeihilfengesetz 1983 geregelt sind, zu überprüfen, zu berechnen und bescheidmäßig zu erledigen.
Neben
- Schulbeihilfe (Anspruch ab der 10. Schulstufe),
- Heimbeihilfe (Anspruch ab der 9. Schulstufe), und
- Fahrtkostenbeihilfen (Anspruch ab der 9. Schulstufe)
Achtung Frist: 31.12. des jeweiligen Schuljahres
bearbeiten wir auch Anträge auf Gewährung von
- Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen für Schüler an AHS und BMHS,
Achtung Frist: 30.04. des jeweiligen Schuljahres
- besondere Schulbeihilfe für Studierende an höheren Schulen für Berufstätige im Prüfungsstadium, und
- Ermäßigungen des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen.
Antragsformulare und Informationsblätter liegen in den betreffenden Schulen auf bzw. können unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe.html heruntergeladen werden. Details finden Sie auch auf dieser Seite http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at/.
Eine Antragsstellung ist auch online möglich: